Für wen werden die Verlusttöpfe geführt?
Verlusttöpfe werden für alle privaten Kunden geführt (Einzelkonten sowie Gemeinschaftskonten von Ehegatten) und sonstigen Privatpersonen einschließlich nicht gewerblich tätigen Personengesellschaften.
Das Führen von Verlusttöpfen für Körperschaften ist nicht zulässig. Gleiches gilt für Verluste bei betrieblichen Anlegern und gewerblich tätigen Personenunternehmen, insbesondere Personenhandelsgesellschaften.