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Kontoeröffnung
Sie haben Fragen zum Thema Kontoeröffnung? Nachfolgend finden Sie Antworten zu den wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen.
Selbstverständlich können Sie auch mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bei uns ein Konto/ Depot eröffnen.Um mit der Konto-/Depoteröffnung zu beginnen klicken Sie auf Konto eröffnen.
Sie werden nun Schritt für Schritt online durch die Eröffnung geführt.
Ihre Legitimation können Sie im Anschluss über die Video-Legitimation, einen Notar oder eine internationale Großbank veranlassen. Den weiterführenden Link zur Video-Legitimation, bzw. die notwendigen Unterlagen erhalten Sie nach Durchlaufen des Vorganges.
Ja, Sie können selbstverständlich neben oder statt Ihrem Einzelkonto/ -Depot auch ein Gemeinschaftskonto/ -Depot eröffnen. Dabei sind maximal zwei Kontoinhaber möglich. Bitte eröffnen Sie das Gemeinschaftskonto online auf unserer Webseite. Im Anschluss an die Depoteröffnung werden Sie zur Legitimation weitergeleitet. Hierbei ist die Legitimation für beide Kontoinhaber erforderlich.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass für nicht miteinander verheiratete Kontoinhaber kein Freistellungsauftrag gestellt werden kann.
Wichtig: Der CFD-Handel über ein Gemeinschaftskonto ist nicht möglich!
Um ein weiteres Konto/ Depot der gleichen Kontoart zu eröffnen, nutzen Sie bitte im eingeloggten Kundenbereich den Menüpunkt „Service“ und dann den Untermenüpunkt „Depotanlage“. Durch die abschließende Eingabe einer TAN-Kombination wird das neue Konto/ Depot sofort angelegt und kann bereits beim nächsten Login direkt genutzt werden.
Falls Sie eine andere Kontoart (Gemeinschafts-/ Einzelkonto) zu dem bereits bestehenden Konto/Depot eröffnen möchten, wählen Sie einfach Konto eröffnen.
Da Sie bereits legitimiert sind, ist keine weitere Legitimation erforderlich, jedoch gegebenenfalls für den weiteren Antragsteller.
Anschließend bitten wir um eine kurze Information per E-Mail, dass Sie ein Einzel-/ Gemeinschaftskonto benötigen unter Angabe der bereits bestehenden Kundennummer. Gerne leiten wir sodann Ihr Anliegen zur Eröffnung eines weiteren Kontos/ Depots weiter.
Das weitere Konto/ Depot wird Ihrer bereits bestehenden Kundennummer zugeordnet. Ihre Zugangsdaten sind gleichbleibend, da die Passwörter kundennummernbezogen sind.
Sie können pro bestehendem Konto/ Depot bei flatex 1 Referenzkonto angeben.
Die Eröffnung eines Kontos/Depots für Minderjährige ist möglich, jedoch leider nicht online.
Sie müssen für die Konto-/ Depoteröffnung bitte folgende Formulare ausfüllen:
Konto-/Depoteröffnung für Minderjährigenkonten
Erklärung Privatanleger
(nur für die Abfrage von Realtime-Kursen erforderlich)
Bitte beachten Sie, dass die Formulare immer von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden müssen.
Sollten Sie allein erziehungsberechtigt sein, so müssen Sie dies im Antrag vermerken und nachweisen (z.B. Scheidungsurteil, behördlicher Nachweis).
Es müssen sich alle Erziehungsberechtigten legitimieren lassen (sofern Sie noch keine Kunden bei uns sind). Gehen Sie hierzu mit dem PostIdent-Coupon, dem Umschlag mit Ihren Unterlagen
und Ihren gültigen Ausweisdokumenten zu einer beliebigen deutschen Postfiliale zur Identitätsfeststellung. Die Post nimmt Ihre persönlichen Daten auf, Sie unterschreiben auf dem Formular und dann sendet der Postmitarbeiter alle Unterlagen an die flatexDEGIRO Bank AG.
Bitte reichen Sie zusammen mit den Unterlagen, zur Legitimation Ihres Kindes, eine Kopie des Kinderausweises/ Reisepasses/ Personalausweises oder eine Kopie der Geburtsurkunde ein.
Ein Tagesgeldkonto gibt es bei flatex nicht, da wir uns ausschließlich auf das Brokerage-Geschäft konzentrieren, um hier langfristig die günstigen Konditionen halten zu können. Auf Grund dessen bieten wir keine Zusatzleistungen wie Tagesgeldkonten, Girokonten, Versicherungen, Kreditkarten o.ä. an.
Unser Ziel als flatex ist es, unseren Kunden durch dauerhaft günstige Ordergebühren und ein Höchstmaß an Kundenservice überzeugen zu können. Diesem Ziel hoffen wir auch gerecht werden zu können und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Selbstverständlich können auch Firmen ein Konto/ Depot bei flatex eröffnen. Dies ist aber leider nicht online möglich.
Die dafür notwenigen Formulare haben wir ihnen nachstehend je nach Firmenform aufgeführt.
Sollten Sie die Konto-/Depoteröffnung für eine juristische Person in Betracht ziehen, so wenden Sie sich bitte telefonisch unter +49 69 506 041 970 oder per E-Mail an unseren Kundenservice. Dieser händigt Ihnen gerne, die entsprechend notwendigen Unterlagen aus.
Handelt es sich um eine GmbH oder AG so müssen Sie bitte folgende Formulare ausfüllen:
- Erträge aus US-Wertpapieren "Limitation on Benefits Clause" (LOB-Erklärung)
- Konto-/Depoteröffnung
- Konto-/Depotvollmacht (Verfügungsberechtigung)
- Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben
- PostIdent-Coupon
- W-8BEN-E-Formular (original)
Für eine KG nutzen Sie bitte die folgenden Formulare:
- Erträge aus US-Wertpapieren "Limitation on Benefits Clause" (LOB-Erklärung)
- Konto-/Depoteröffnung
- Konto-/Depotvollmacht (Verfügungsberechtigung)
- Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben
- PostIdent-Coupon
- W-8BEN-E-Formular (original)
- W-8IMY Formular (original)
- Withholding Statement
Bitte reichen Sie in jedem Fall eine gültige LEI (Legal Entity Identifier) Nummer im Rahmen der EU Richtlinie MiFID II ein.
Mit dem PostIdent-Coupon ist die Legitimation mit einem gültigen Ausweisdokument bei jeder Filiale der Deutschen Post möglich.
Die Legitimation ist für jeden Gesellschafter/ jedes Vorstandsmitglied und alle zusätzlichen im Antrag genannten vertretungsberechtigten/ handlungsbevollmächtigten Personen notwendig.
Bitte senden Sie alle Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet inklusive einer Kopie des Handelsregisterauszuges (dieser darf nicht älter als 3 Monate sein) und eines Gesellschaftervertrages, einer Satzung oder entsprechenden vergleichbaren Unterlagen an uns zurück.
Sollte ein Gesellschafter/ bzw. eine bevollmächtigte Person im Ausland leben, benötigen wir zur Legitimation das Formular „Legitimation für im Ausland lebende Personen“. Bitte fügen Sie in diesem Fall eine gut lesbare Kopie des Legitimationsdokumentes bei. Die Kopie ist durch denjenigen, der die Legitimation für Sie durchführt, mit Unterschrift und ggfs. Firmenstempel zu versehen. Wird ein Personalausweis genutzt, so ist das Kopieren beider Seiten des Ausweises erforderlich. Die Legitimation im Ausland ist derzeit nur über einen Notar möglich.
Ein Referenzkonto ist ein von Ihnen bei der Kontoeröffnung zu bennendes, externes Konto, auf das Sie Rücküberweisungen von Ihrem Cash Konto bei uns im Haus vornehmen können und über das Sie Sparpläne abwickeln lassen können. Das Referenzkonto muss zwingend auf Ihren Namen lauten und ist nur mit schriftlichen Auftrag an die flatexDEGIRO Bank AG abzuändern.
Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen angegebene Referenzkonto auf Euro oder CHF lauten muss.
Das Referenzkonto ist also auch ein zusätzlicher Sicherheitsmechanismus, denn nur auf dieses Konto können Ihre Gelder von unserem Hause transferiert werden.
Ihre Legitimation können Sie im Anschluss an die Kontoeröffnung über die Video-Legitimation, einen Notar oder eine internationale Großbank veranlassen.
Den Link zur Videolegitimation, bzw. die notwendigen Unterlagen erhalten Sie nach durchlaufen des Vorganges angezeigt.
Im Falle einer Legitimation durch eine internationale Großbank oder einen Notar, fügen Sie stets eine gut lesbare und beglaubigte Kopie des Legitimationsdokuments bei. Wird ein Personalausweis genutzt, so ist das Kopieren beider Seiten des Ausweises erforderlich. Die Kopie ist durch denjenigen, der die Legitimation durchführt, mit Unterschrift und ggf. Firmenstempel zu versehen.
Bitte beachten Sie, dass die Legitimation als auch die beglaubigte Kopie direkt von der legitimierenden Stelle an unsere Bank gesendet werden muss.
Natürlich haben auch im Ausland lebende Personen die Möglichkeit, bei einem Deutschlandaufenthalt, sich direkt in Deutschland bei einer Deutschen Postfiliale mittels Ihres Legitimationsdokuments legitimieren zu lassen. Bitte verwenden Sie hierfür den PostIDENTCoupon.
Ihr Initialpasswort zum Einloggen in Ihr Depot senden wir Ihnen am Tag Ihrer Kontoeröffnung per SMS zu. Falls Sie dieses nicht erhalten haben sollten, können Sie wie folgt vorgehen: Bitte senden Sie uns von Ihrer im Antrag angegebenen E-Mail-Adresse einen formlosen Auftrag zum Neuversand. Nach Prüfung senden wir Ihnen postalisch ein neues Passwort zu. Bitte beachten Sie, dass die Eröffnung in bestimmten Ausnahmefällen zwei bis drei Tage in Anspruch nehmen kann.
Ihr Initialpasswort zum Einloggen in Ihr Depot senden wir Ihnen am Tag Ihrer Kontoeröffnung per SMS zu. Zusammen mit Ihrer Kundennummer oder Ihrem Benutzernamen können Sie sich in Ihr Depot einloggen. Den Benutzernamen vergeben Sie im Prozess der Kontoeröffnung selbst. Dieser muss mindestens 8 Zeichen umfassen. Ihre siebenstellige Kundennummer wird Ihnen ebenfalls per SMS zugesandt. Sie steht zusätzlich auf Ihrem Willkommensbrief, das Ihnen 2-4 Tage nach Kontoeröffnung postalisch zugeht. Hier finden Sie außerdem Ihre Depotnummer und Ihre IBAN.
TAN-Verfahren
Sie haben Fragen zu Ihrer flateXSecure-App oder iTANCard? Nachfolgend haben wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema zusammengestellt.
In der WebFiliale:
Gehen Sie hierzu im eingeloggten Bereich auf das Menü „Service" weiter „Zugangsdaten" und wählen „flateXSecure-Einstellungen" und legen Sie ein neues Gerät an. Installieren Sie die flateXSecure-App zuerst auf dem neuen Gerät. Nach der Installation auf dem neuen Endgerät ist eine neue Aktivierung durchzuführen.
Scannen Sie anschließend den angezeigten QR-Code und geben Sie den Aktivierungscode in der neu installierten App ein.
Im nächsten Schritt ist die Eingabe einer TAN erforderlich. Diese kann über das bisherige Endgerät und die dort installierte App oder ein TAN-Medium abgerufen werden.
Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr altes Endgerät oder zu einem TAN-Medium haben, kann durch den Kundensupport eine Aktivierungs-TAN zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist die telefonische Legitimation mit einem Telefonpasswort erforderlich.
Abschließend kann das alte Endgerät über das Menü „Service" weiter „Zugangsdaten" unter „flateXSecure-Einstellungen" gelöscht werden.
In der flatex next-App:
- Öffnen sie die App und gehen Sie in das Benutzerkonto, indem Sie das Symbol am oberen rechten Bildrand auswählen.
- Über die Punkte „Service“ weiter zu „Sicherheit“ gelangen Sie zu den flateXSecure Einstellungen. Hier haben Sie nun die Möglichkeit, unter dem Punkt „dieses Gerät“ Ihr neues Smartphone zu aktivieren.
- Laden Sie die flateXSecure-App herunter und führen Sie die Einrichtung dort fort. Nach dem Herunterladen der flateXSecure-App vergeben Sie sich in der App ein individuelles Passwort (5 Zeichen).
- Notieren Sie sich den angezeigten Aktivierungscode und wechseln Sie zur Eingabe in die flatex next-App. Nach erfolgreicher Eingabe gehen Sie bitte auf „weiter“. Nun müssen Sie nur noch den Auftrag bestätigen.
- Hierzu wird Ihnen eine 6-stellige TAN per SMS an Ihre hinterlegte Mobilfunknummer zugesandt, die Sie in der flatex next-App eingeben.
Sie haben die flateXSecure-App erfolgreich auf Ihrem neuen Gerät aktiviert!
Wenn Sie Ihre flateXSecure-PIN vergessen haben, können Sie wie folgt vorgehen: Entfernen (deinstallieren) Sie die App von Ihrem Endgerät. Laden Sie die App anschließend erneut aus Ihrem App Store/Google Play Store herunter und installieren Sie diese. Nach der erneuten Installation der flateXSecure-App auf dem Endgerät ist eine neue Aktivierung durchzuführen. Das Passwort wird nur nötig, sofern sämtliche Gerätepasswörter zum Schutz des Telefons (FaceID, TouchID) ausgeschalten sind.
In der WebFiliale:
Gehen Sie hierzu eingeloggt in Ihrer WebFiliale auf das Menü „Service" weiter zu „Zugangsdaten" und dann zu „flateXSecure-Einstellungen" und legen Sie ein neues Gerät an. Installieren Sie die flateXSecure-App zuerst auf dem neuen Gerät. Nach der Installation auf dem neuen Endgerät ist eine neue Aktivierung durchzuführen.
Scannen Sie anschließend den angezeigten QR-Code und geben Sie den Aktivierungscode in der neu installierten App ein.
Im nächsten Schritt ist die Eingabe einer TAN erforderlich. Diese kann über das bisherige Endgerät und die dort installierte App oder ein TAN-Medium abgerufen werden.
Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr altes Endgerät oder zu einem TAN-Medium haben, kann durch den Kundensupport eine Aktivierungs-TAN zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist die telefonische Legitimation mit einem Telefonpasswort erforderlich.
In der flatex next-App:
Sie haben die flateXSecure-App erfolgreich auf Ihrem weiteren Gerät aktiviert!
- Öffnen Sie die App und gehen Sie in das Benutzerkonto, indem Sie das Symbol am oberen rechten Bildrand auswählen.
- Über die Punkte „Service“ weiter zu „Sicherheit“ gelangen Sie zu den flateXSecure Einstellungen. Wählen Sie „Neues Gerät“.
- Bitte wählen Sie nun den Punkt „anderes Gerät“ aus.
- Laden Sie die flateXSecure-App auf dem zusätzlichen Gerät herunter und führen Sie die Einrichtung dort fort. Nach dem Herunterladen der flateXSecure-App vergeben Sie sich in der App ein individuelles Passwort (5 Zeichen).
- Nun wird Ihnen ein Aktivierungscode auf dem zu installierenden Gerät angezeigt. Bitte geben Sie diesen in der flatex next-App ein. Nach erfolgreicher Eingabe gehen Sie bitte auf „weiter“.
- Bitte bestätigen Sie die Aktivierung, indem Sie in die bereits verknüpfte flateXSecure-App wechseln und den Vorgang freigeben.
Um sich für das TAN-Verfahren flateXSecure zu registrieren, gehen Sie wie folgt vor:
- Loggen Sie sich in Ihre WebFiliale ein und wählen Sie den Menüpunkt „Service“ aus. Dort finden Sie in der Spalte „Zugangsdaten" einen Link zu den flateXSecure-Einstellungen.
- Installieren Sie die flateXSecure-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet.
- Starten Sie die flateXSecure-App auf Ihrem mobilen Endgerät und scannen Sie den in der WebFiliale angezeigten QR-Code mit Ihrem Smartphone/Tablet.
- Nachdem Sie den QR-Code eingescannt haben, wird Ihnen ein 8-stelliger Aktivierungscode in der App angezeigt.
- Klicken Sie nun in der Webfiliale auf „Weiter" und geben Sie den Aktivierungscode in das dafür vorgesehene Fenster ein. Klicken Sie auf „Eingaben übernehmen".
- Im Anschluss werden Sie nach einer TAN von Ihrer iTANCard gefragt. Wenn Ihre TAN akzeptiert wurde, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Ihr Gerät ist jetzt mit Ihrem Konto verknüpft.
Zur Information: Um eine schnellere Bedienung von flateXSecure zu ermöglichen, können Sie sich Benachrichtigungen anzeigen lassen. Sofern Sie diese Option ändern möchten, haben Sie die Möglichkeit dazu in den App-Einstellungen.
Sie haben die Möglichkeit Ihre iTANCard über das Sprachportal unserer Kundenbetreuung zu entsperren. Hierfür benötigen Sie Ihre Kundennummer und Ihre Telefon-PIN. Lassen Sie sich hierfür einfach vom Sprachportal mit einem Mitarbeiter verbinden. Dieser wird die iTANCard persönlich für Sie entsperren. Sie erreichen unsere Kundenbetreuung von Mo - Fr von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter +49 9221 - 7035 898.
Andernfalls können Sie uns von Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse an info@flatex.de oder eingeloggt in Ihrer WebFiliale über das Menü „Post“ und „Kontakt“ einen Auftrag zur Entsperrung zukommen lassen.
Sie benötigen eine neue iTANCard? Ihren Wunsch zur Neubestellung können Sie uns entweder per Nachricht von Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse oder direkt aus dem gesicherten Bereich Ihrer WebFiliale zukommen lassen. Nutzen Sie hierzu das Kontaktformular unter „Post“ weiter zu „Kontakt“.
Bevor Sie die neue iTANCard einsetzen können, müssen Sie diese aktivieren. Auf dem Anschreiben, auf welchem die Karte angebracht ist, ist der für die Aktivierung notwendige Code im Text abgedruckt. Hier wird auch beschrieben, wie Sie die iTANCard aktivieren können.
Zugangsdaten
Sie haben Fragen rund um die Thema Zugangsdaten? Nachfolgend finden Sie Antworten zu den wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen.
Sie können Ihren Benutzernamen jederzeit ändern und beliebig oft neu vergeben. Die Änderung/Neuvergabe können Sie über folgende Schritte durchführen: Navigieren Sie in Ihrer WebFiliale/flatex next-App über das Hauptmenü zu „Service“. In der Service-Übersicht können Sie über den Menüpunkt „Sicherheit“ und weiter zu „Mein Benutzername“ diesen ändern/neu vergeben. Hierzu ist keine Freigabe mittels einer TAN notwendig. Ihr Benutzername muss mindestens 8 Zeichen enthalten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren Kontozugang online zu entsperren.
Die Neuvergabe Ihres Logon-Passworts ist mithilfe einer iTANCard bzw. der flateXSecure-App durchführbar:
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passwort oder Ihre iTANCard über das Sprachportal unserer Kundenbetreuung zu entsperren. Hierfür benötigen Sie Ihre Kundennummer und Ihre Telefon-PIN. Lassen Sie sich hierfür einfach vom Sprachportal mit einem Mitarbeiter verbinden. Dieser wird den Neuversand eines Passworts oder einer iTANCard auslösen. Sie erreichen unsere Kundenbetreuung von Mo - Fr von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter +49 9221 - 7035 898.
Andernfalls können Sie uns an info@flatex.de auch von Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse einen Auftrag zur Entsperrung oder zum Neuversand schicken.
Ihr Logon-Passwort muss zwischen 8 und 15 Zeichen lang sein und mindestens einen Buchstaben UND eine Ziffer enthalten.
Um ein Logon-Passwort in der WebFiliale zu ändern, kann das Menü „Service“ mit „Sicherheit“ und „Logon-Passwort ändern“ genutzt werden.
Um Ihr Logon- Passwort in der next-App zu ändern, öffnen Sie das Benutzerkonto, indem Sie das Symbol am oberen rechten Bildrand auswählen. Die Änderung erfolgt unter dem Menü „Service“ weiter zu „Sicherheit“ und dann „Passwort ändern“.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Das neue Passwort muss sich von den letzten 10 vergebenen Passwörtern unterscheiden.
- Das Logon-Passwort muss zwischen 8 und 15 Zeichen lang sein und mindestens einen Buchstaben UND eine Ziffer enthalten.
- Die Änderung eines Passwortes ist nur alle 24 Stunden möglich. - Die Änderung ist sofort gültig.
Sie haben die Möglichkeit, sich online ein neues Passwort zu vergeben.
Die Neuvergabe Ihres Logon-Passworts ist mithilfe einer iTANCard bzw. der flateXSecure-App durchführbar:
Falls kein gültiges TAN-Medium zur Verfügung steht, ist der postalische Versand möglich. Sollten Sie dies wünschen, bitten wir Sie, uns einen formlosen Auftrag von Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse zu schicken.
Sie können Ihre Telefon-PIN selbstständig online in Ihrer WebFiliale/flatex next-App im Menü unter „Service“ dann „Sicherheit“ und weiter zu „Telefon-PIN ändern“ neu vergeben.
Die Telefon-PIN muss aus 5 Zeichen bestehen, zulässig sind die Zahlen 1 bis 9.
Sollten Sie Ihre Telefon-PIN verloren haben, können Sie diese selbstständig online in Ihrer WebFiliale/flatex next-App im Menü unter „Service“ dann „Sicherheit“ und weiter zu „Telefon-PIN ändern“ neu vergeben.
Die Telefon-PIN muss aus 5 Zeichen bestehen, zulässig sind die Zahlen 1 bis 9.
Falls Sie Ihr Depot vor Anfang 2020 eröffnet haben, wurde Ihnen die Telefon-PIN postalisch zugesandt. Falls Sie Ihr Depot zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet haben, beachten Sie, dass eine zentrale Vergabe der Telefon-PIN über uns nicht erfolgt ist.
Um Ihre Telefon-PIN in der Webfiliale zu vergeben/ändern, gehen Sie im Menü über „Service“ zu „Sicherheit“ und weiter zu „Telefon-PIN ändern“.
Um Ihre Telefon-PIN in der flatex next-App zu ändern, öffnen Sie das Benutzerkonto, indem Sie das Symbol am oberen rechten Bildrand auswählen. Die Änderung erfolgt analog im Menü über „Service“ zu „Sicherheit“ und weiter zu „Telefon-PIN ändern“.
Zur Einrichtung ist die Freigabe mittels einer TAN erforderlich. Die Telefon-PIN muss aus 5 Zeichen bestehen, zulässig sind die Zahlen 1 bis 9.
Rund um Konto und Depot
Sie haben Fragen zu den Risikoklassen, zu Vollmachten, zur Änderung Ihrer Stammdaten und zu den Passwörtern? Nachfolgend finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen, die sich auf das Konto und Depot sowie auf die Nachlassbearbeitung beziehen.
Im Wertpapierhandelsgesetz ist festgehalten, dass sich jeder Anleger in eine Risikoklasse einstufen muss. Dies dient zu Ihrem Schutz, damit Sie kein Risiko eingehen können, das Ihre persönliche Bereitschaft hierfür übersteigt.
Auch die flatexDEGIRO Bank AG unterliegt dem Wertpapierhandelsgesetz und muss Sie bei der Konto- und Depoteröffnung auffordern, Ihre persönliche Risikoklasse zu hinterlegen.
Sollten Sie ein Wertpapier handeln wollen, das Ihre Risikoklasse übersteigt, so erhalten Sie einen Warnhinweis, der Ihnen den gewünschten Kauf nicht ermöglicht.
Sie können natürlich Ihre Risikoklasse Ihren Handelsaktivitäten jederzeit entsprechend anpassen. Diese Änderung nehmen Sie ganz einfach über den eingeloggten Kundenbereich unter dem Menüpunkt „Service“ und dann den Untermenüpunkt „Anlageziele“ vor.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Richtlinie MiFID II.
Sollten Sie eines Ihrer Passwörter drei Mal in Folge falsch eingegeben haben, erfolgt aus Sicherheitsgründen eine automatische Sperrung durch das System.
Eine Entsperrung Ihres Passwortes können Sie selbst veranlassen. Durchlaufen Sie den Prozess der Passwortneuvergabe.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit telefonisch unter unserer Kundenservicerufnummer +49 9221 7035 898 und unter Zuhilfenahme Ihrer Kundennummer und Ihres Telefonpasswortes selbstständig und automatisiert über das Sprachportal die Entsperrung vorzunehmen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Entsperrung von der hinterlegten Mailadresse an info@flatex.de vornehmen zu lassen.
Wir freuen uns sehr, dass Sie mit uns zufrieden sind und uns Ihren Freunden/ Bekannten empfehlen möchten.
Selbstverständlich möchten wir uns bei Ihnen für die Neukundenwerbung bedanken. Dies tun wir in Form von 5 Free Trades für den außerbörslichen Direkthandel für Sie. Darüber hinaus bekommt der von Ihnen geworbene Neukunde auch noch 5 Free Trades von uns geschenkt.
Bitte loggen Sie sich einfach in Ihre WebFiliale ein und gehen dann auf den Menüpunkt "Service", hier Untermenüpunkt "Kundenwerbung". Geben Sie nun die E-Mail Adresse des Geworbenen ein, mit der sich der Neukunde bei uns anmeldet. Sobald der von Ihnen geworbene Neukunde seinen ersten Trade durchgeführt hat, erhalten Sie von uns eine E-Mail, mit dem Hinweis, dass Ihre 5 Free Trades für den außerbörslichen Direkthandel eingelöst werden können.
Wird eine Überweisung vor Buchungsschluss bei Ihrer Bank angestoßen, sollte diese im Laufe des folgenden Bankarbeitstags auf dem flatex Cashkonto eingehen.
Die Nachverfolgung einer eingehenden Überweisung kann bei Ihrer abgebenden Bank beauftragt werden.
Wird eine Überweisung an einem Bankarbeitstag vor 14:00 Uhr bei flatex angestoßen, sollte diese im Laufe des folgenden Bankarbeitstags auf dem Referenzkonto eingehen.
Sofern Sie die Überweisung nach 14:00 Uhr angestoßen haben, so können Sie mit einer Gutschrift spätestens nach zwei Bankarbeitstagen rechnen.
Ja, als Kunde von flatex steht Ihnen bei der Konto-/Depoteröffnung ein Frei-Kontingent von 50 Realtime-Kursen zur Verfügung. Danach erhalten Sie monatlich automatisch eine Gutschrift von 25 Realtime-Kursen sowie zusätzlich 10 Realtime-Kurse mit jeder ausgeführten Wertpapierorder. Darüber hinausgehende Abrufe sind laut Preis- und Leistungsverzeichnis kostenpflichtig.
Zusätzlich haben Sie aber auch die Möglichkeit der Realtime-Push-Kursversorgung über unser Tradingtool, den flatex-Trader. Hier werden Ihnen, abhängig vom jeweils gebuchten Kurspaket, die gewünschten Kurse realtime angezeigt.
Selbstverständlich können Sie jede beliebige volljährige Person als Bevollmächtigten für Ihr Konto/ Depot einsetzen.
Sie/Er kann insbesondere
- über jeweilige Guthaben (z.B. durch Überweisungsaufträge) verfügen
- eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen
- Verbindlichkeiten zu Lasten der/des Kontoinhabers eingehen, sofern es sich um Verfügungskredite oder Kontoüberziehungen im Bank üblichen Rahmen handelt
- Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen, die Auslieferung an sich verlangen sowie Aufträge für andere börsenmäßige Geschäfte erteilen (außerbörslicher Handel)
- Konto-und Kreditkündigung entgegennehmen
- Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen
Die Vollmacht berechtigt nicht:
- zum Abschluss und zur Änderung von Kreditverträgen
- zur Bestellung und zur Rücknahme von Sicherheiten
- zur Angabe eines neuen Referenzkontos
- zur Durchführung von Optionsscheingeschäften. Hierfür ist eine Sondervollmacht für Termingeschäfte notwendig
- zur Erteilung einer Untervollmacht
Lastschriften zu Gunsten Ihres Cash Kontos können nur bedingt eingereicht werden. Dies ist nur möglich um einen Fondssparplan zu Lasten Ihres Referenzkontos ausführen zu lassen.
Hierzu müssten Sie bei Sparplananlage die Abbuchung vom Referenzkonto auswählen und in diesem Zuge das SEPA-Lastschriftmandat hinterlegen.
Lastschriften, die einem anderen Zweck dienen können nicht über Ihr Cash Konto abgewickelt werden.
Die Bank ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen ab, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt.
Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der Bank darauf bezieht, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.
Der Entschädigungsanspruch für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent dieser Verbindlichkeiten und auf den Gegenwert von 20.000 Euro. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von verwahrten Finanzinstrumenten, wenn eine Herausgabe durch die Bank nicht möglich ist.
Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) unter www.edb-banken.de.
Natürlich werden im Insolvenzfall der Bank die für ihre Kunden verwahrten und in deren Eigentum befindlichen Wertpapiere vollständig ausgesondert und herausgegeben. Die Begrenzung der Entschädigungseinrichtung gilt nicht für die Wertpapiere, sondern für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn bei einem Wertpapierkauf der Kontrahent das Papier zum Zeitpunkt der Insolvenz noch nicht geliefert hat. Da die Bank das Wertpapier noch nicht erhalten hat, kann sie dieses auch nicht herausgeben. Dann ist eine Herausgabe durch die Bank nicht möglich und ggf. bestehende Ansprüche des Kunden werden von der Entschädigungseinrichtung bis zu der aufgeführten Höchstgrenze abgesichert.
Alle darüber hinausgehenden Ansprüche aus Wertpapiergeschäften würden sich weiterhin gegen die Insolvenzmasse der Bank richten. Dabei sind "Ansprüche aus Wertpapiergeschäften" nicht gleichzusetzen mit der "Herausgabe von für den Kunden verwahrten Wertpapieren."
Wie oben erwähnt, findet die Absonderung und Herausgabe selbstverständlich statt.
Diese Übersicht im Depotbestand dient als reine Informations- und Orientierungshilfe, welchen Stand Ihre Werte aktuell haben. Hierzu nimmt die Bank als Bewertungsgrundlage den letztgehandelten und verfügbaren Kurs heran. Dieser kann von Ihrem tatsächlichen gehandelten Börsenplatz abweichen und auch eine zeitliche Verzögerung beinhalten. Genauere Informationen zum tatsächlichen Börsenplatz finden Sie in den Orderdetails in Ihrem Orderbuch.
Es ist so, dass der Einstandskurs einer Gattung immer als Durchschnittskurs angezeigt wird und dieser bei Käufen in mehrere Tranchen natürlich immer abweichend von den tatsächlichen Kaufkursen ist.
Bitte beachten Sie aber, dass es sich hierbei nur um eine Anzeige handelt. Bei einem Verkauf werden selbstverständlich immer die individuellen Kaufkurse der jeweiligen Stücke berücksichtigt, sodass eine korrekte Berechnung der eventuell anfallenden Steuern gewährleistet ist.
Für die Verwahrung und Verwaltung von ADR/GDR (American depository receipts/ Siehe auch Erklärungen im Internet), die stellvertretend für die Aktie gehandelt werden, fallen von der ausländischen Lagerstelle Gebühren an.
Bislang erfolgt diese allgemeine Gebührenerhebung nach unserem Kenntnisstand einmal im Jahr zu einem Stichtag auf den jeweiligen Bestand. Die Gebühren werden über die Lagerstelle an die flatexDEGIRO Bank AG weitergereicht, welche diese dann dem Kunden in Rechnung stellt (Fremdkosten).
Bei ADR/GDR können auch zusätzliche Gebühren anfallen, wenn Kapitalmaßnahmen stattfinden. Da im Register der ADR/GDR-Verwahrstelle entsprechende Umschreibungen/Eintragungen vorgenommen werden müssen und diese von der Lagerstelle, bei denen das ADR-Programm verwaltet wird, weiterbelastet werden.
Unterhalb des Kunden-Logins finden Sie die Möglichkeit ein neues Passwort zu vergeben. Hierfür benötigen Sie Ihre Kundendaten und eine aktives TAN-Medium, wie z. B. die iTAN-Card oder die flateXSecure-App. Nach erfolgreicher Änderung des Passworts erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, und können sich danach direkt mit dem Passwort in der WebFiliale einloggen.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit Ihr Passwort oder Ihre iTAN-Card über das Sprachportal zu entsperren. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre Kundennummer und Ihre Tele-PIN. Der Neuversand eines Passworts oder einer iTAN-Card erfolgt direkt über einen Mitarbeiter, lassen Sie sich hierfür einfach vom Sprachportal mit einem Mitarbeiter verbinden.
Alternativ können Sie uns auch an info@flatex.de, von Ihrer bei uns hinterlegten E-Mailadresse, einen Auftrag zur Entsperrung oder Neuversand zukommen lassen.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle im Namen von flatex unser herzlichstes Beileid aussprechen.
Damit die mit dem Verlust verbundenen Formalitäten möglichst schnell erledigt werden können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen an die flatexDEGIRO Bank AG (Magazinstraße 2, 08056 Zwickau) zu senden:
- Sterbeurkunde im Original (senden wir Ihnen wieder zurück)
- Erbschein oder Testament mit Eröffnungsprotokoll
- Weisung Betreff Verwendung des Guthabens von allen Erben unterzeichnet
- Kopie Personalausweis aller Erbberechtigten
Gerne können Sie auch zuerst nur die Sterbeurkunde einreichen und weitere Unterlagen nachreichen.
Sobald die Dokumente eingegangen sind, wird sich die flatexDEGIRO Bank AG direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Der Wertpapierhandel über flatex wird durch die folgenden Passwörter ermöglicht und geschützt:
Passwort | Form | änderbar | Beschreibung | Zweck |
---|---|---|---|---|
Logon-Passwort per Post | zwischen 8 und 15 Zeichen lang, alphanumerisch | ja | Ihr Logon-Passwort wird zunächst initial von der Bank für sie vergeben. Wir bitten Sie jedoch, zu Ihrer eigenen Sicherheit, beim ersten Online-Zugriff auf Ihr Konto das Passwort zu ändern. Bitte beachten Sie, dass diese Verfahren nicht mehr für Neukunden zur Verfügung steht. | Auf unserer Website ermöglicht Ihnen Ihr Logon-Passwort in Verbindung mit Ihrer Kundennummer (User ID) den Zugriff auf Ihr Konto/Depot. Unsere Mitarbeiter werden Sie niemals nach Ihrem persönlichen Logon-Passwort fragen. |
Telefon-Passwort (Tele-PIN) | 5 Ziffern | ja | Das Telefon-Passwort vergeben Sie sich direkt beim ersten Login. | Unsere Kundenbetreuer werden Teile Ihres persönlichen Telefon-Passwortes als Legitimation abfragen, bevor Sie telefonische Aufträge erteilen können. |
iTANCard | Matrix | nein | Die iTANCard wird für Neukunden leider nicht mehr neu versendet. Bitte laden Sie sich die flateXSecure App herunter. | Die iTANCard ist Ihre persönliche Authentifizierungskarte. Mit der iTANCard verifizieren Sie Ihre bestätigungspflichtigen Eingaben im System. Bitte beachten Sie, dass wir für Neukunden leider keinen Neuversand der iTANCard mehr anbieten. Bitte laden Sie sich die flateXSecure App herunter. |
flateXSecure | App | nein | Die flateXSecure App kann bei Kontoeröffnung oder im Nachgang im Appstore/Playstore heruntergeladen werden. | Die flateXSecure App ist Ihr persönliches Authentifizierungsverfahren uns ist für die Einhaltung der Sicherheitsstandards unabdingbar. Mit der App verifizieren Sie Ihre bestätigungspflichtigen Eingaben im System. |
SMS-Initialpasswort | zwischen 8 und 15 Zeichen lang, alphanumerisch | nein | Ihr Logon-Passwort wird zunächst initial von der Bank für Sie vergeben. Wir bitten Sie jedoch, zu Ihrer eigenen Sicherheit, beim ersten Online-Zugriff auf Ihr Konto das Passwort zu ändern | Auf unserer Website ermöglicht Ihnen Ihr Initialpasswort in Verbindung mit Ihrer Kundennummer oder dem Benutzernamen (Alias) den Zugriff auf Ihr Konto/Depot. Unsere Mitarbeiter werden Sie niemals nach Ihrem persönlichen Passwort fragen. |
Bei einem Gemeinschaftskonto ist immer die niedrigste Risikoklasse des jeweiligen Kontoinhabers ausschlaggebend.
Ist z.B. für einen Kontoinhaber die Risikoklasse „C“ hinterlegt und für den anderen die Risikoklasse „E“, so können für das Gemeinschaftsdepot nur Wertpapiere gekauft werden, die maximal in die Risikoklasse „C“ eingestuft sind. Loggen Sie sich bitte im geschlossenen Kundenbereich ein. Unter dem Menüpunkt „Service“ und dann im Untermenüpunkt „Anlageziele“ können Sie diese selbstständig anpassen
Sie können natürlich Ihre Risikoklasse Ihren Handelsaktivitäten jederzeit entsprechend anpassen.
Risikoklasse | Berechtigt zum Handel mit | Anlageziel |
A | Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze, Renten mit erstklassigen Rating, Geldmarktfonds in Euro | Substanzerhaltung, die Sicherheit der Anlage steht im Vordergrund. |
B | A plus z.B. Renten in Euro mit gutem bis sehr gutem Rating, offene Immobilienfonds, Rentenfonds in Euro | Höheren Ertragserwartungen stehen angemessenen Risiken gegenüber. |
C | B plus z.B. Renten mit mittlerem Rating Aktien aus DAX 30, DAX 100, EURO-STOXX 50, MDAX, EU-Standard-Aktienfonds, Geldmarkt-, Renten- oder offene Immobilienfonds mit einer anderen Depotwährung als Euro | gesteigerte Risikobereitschaft |
D | C plus z.B. Renten in Euro mit schwachen bis mäßigem Rating, Aktien, die zu den gängigen Aktienindizes zählen, Aktien-, gemischte oder sonsitge Fonds in Euro, geschlossene Immobilienfonds | Hohe Ertragserwartung, hohe Risikobereitschaft |
E | D plus z.B. ausländische Aktien-Nebenwerte, stark risikobehaftete Anleihen, stark risikobehaftete Fonds, Emerging Market Fonds, Optionsscheine*, CFD´s* | Sehr hohe Ertragserwartungen und Risikobereitschaft, Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. |
* Entsprechende Aufträge können nur ausgeführt werden, wenn Sie im Formular "Änderung der Anlageziele" angekreuzt haben, dass Sie in Verbindung mit der Risikoklasse E auch Geschäfte mit komplexen Finanzinstrumenten tätigen wollen und zusätzlich die Fragen zur Durchführung der Angemessenheitsprüfung beantwortet haben.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Ihr Referenzkonto ändern möchten, füllen Sie einfach das Formular „Änderung von Kundenstammdaten“ aus und reichen das unterschriebene Formular per Anhang aus der WebFiliale unter dem Menüpunkt „Post“ und weiter zu „Support/Kontakt“ ein.
Alternativ können Sie das Formular im Original an die auf dem Formular angegeben Adresse senden. Sobald der Bank das Formular vorliegt, wird Ihr Referenzkonto umgehend abgeändert.
Um Ihre inländische Adresse zu ändern oder eine abweichende Postadresse zu erfassen, müssen Sie sich bitte in Ihre WebFiliale einloggen und auf den Menüpunkt „Service“ klicken.
Dort können Sie, im Untermenüpunkt "Zugriffsberechtigte" nun Ihre Stammadresse ändern oder eine abweichende Postadresse erfassen.
Alternativ können Sie die inländische Adressänderung per Nachricht aus der WebFiliale unter dem Menüpunkt „Post“ und weiter zu „Kontakt“ beauftragen.
Sollten Sie sich nicht einloggen können oder kein gültiges TAN-Medium haben, füllen Sie bitte das Formular „Änderung von Kundestammdaten“ aus und senden uns das im Original unterschriebene Formular an die angegebene Adresse zu.
Sie müssten uns bitte eine Nachricht über Ihre WebFiliale senden, dass Sie ein solche Bescheinigung benötigen. Sehr gerne lassen wir Ihnen daraufhin diese Bestätigung für das Bafög Amt zukommen.Wenn die Abgabe dieser Bestätigung von uns direkt an das zuständige Amt übermittelt wird, so ist diese sogar kostenlos für Sie.
Bitte teilen Sie uns hierfür die genaue Anschrift Ihres Bafög Amtes mit.
Wenn Sie die Bestätigung an Ihre private Adresse versandt haben möchten, stellt dies auch kein Problem dar, ist aber mit Kosten laut Preis- und Leistungsverzeichnis verbunden.
Bitte teilen Sie uns direkt in Ihrer Anforderungsmail mit, welche der beiden Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen.
Um ein weiteres Konto/Depot zu eröffnen, kann in der WebFiliale das Menü „Service“ und dann „Depotanlage“ genutzt werden. Durch die abschließende Eingabe einer TAN-Kombination wird das neue Konto/Depot sofort angelegt und kann bei dem nächsten Login direkt genutzt werden.
Alternativ können Sie dies auch über Ihre flatex next-App vornehmen. Gehen Sie hierzu über das „Servicemenü“ (oben rechts) weiter zu „Allgemein“ und dann „Depotanlage“.
Sofern Sie ein Depot einer anderen Geschäftsart (Einzelkonto/Gemeinschaftskonto) benötigen, müsste der reguläre Weg der Depoteröffnung gewählt werden. Informieren Sie uns anschließend über die Eröffnung, damit die erneute Legitimation für den Bestandskunden entfällt.
Die iTANCard ist Ihre persönliche Authentifizierungskarte im Scheckkartenformat mit einer Ziffern-Matrix. Mit dieser verifizieren Sie Ihre bestätigungspflichtigen Eingaben im System.
Die TAN setzt sich aus mehreren Teilen zusammen – jeder Teil führt zu einem Feld auf Ihrer iTANCard. In diesem Feld steht eine Ziffernkombination. Geben Sie alle Ziffernkombinationen in der vorgegebenen Reihenfolge ohne Leerzeichen hintereinander ein. Es wird nur die Kleinschreibung verwendet.
Bitte beachten Sie, dass wir für Neukunden leider keinen Neuversand der iTANCard mehr anbieten.
Unsere flateXSecure - App ersetzt die iTANCard, und ist ein modernes und komfortables TAN-Verfahren, mit welchem Sie Transaktionen einfach und direkt per App auf Ihrem Smartphone oder Tablet freigeben können.
Weitere Informationen auf der Seite zur flateXSecure App.
Die Adresse der flatexDEGIRO Bank AG lautet
flatexDEGIRO Bank AG
Magazinstr. 2
08056 Zwickau
Hierher senden Sie bitte alle Unterlagen rund um Ihr Konto/Depot, wie zum Beispiel "Änderungen von Risikoklassen" oder "Änderungen von Kundenstammdaten".
Die Adresse der flatexDEGIRO Bank AG lautet
flatexDEGIRO Bank AG
Hammfelddamm 4
41460 Neuss
An diese Adresse senden Sie bitte alle Unterlagen rund um den Wertpapierhandel, wie zum Beispiel Weisungsformulare, Depotüberträge etc.
Um Ihr Logon Passwort zu ändern, loggen Sie sich in Ihre Webfiliale ein und wählen „Service“ „Logon-Passwort ändern“. Hier können Sie nun Ihr neues Wunschpasswort hinterlegen. Bitte beachten Sie hierbei:
Bitte beachten Sie hierbei:
- Das neue Passwort muss sich von den letzten 10 unterscheiden
- Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang und alphanumerisch sein
- Es ist mind. 1 Buchstabe und 1 Zahl erforderlich
- Die Änderung Ihres Passwortes ist nur 1x pro Tag möglich
Die Änderung ist sofort gültig.
Eine Umschreibung eines bestehenden Kontos mit Depot ist leider nicht möglich.
Um dennoch relativ unbürokratisch Ihr Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto zu ändern oder Ihr Depot auf eine dritte Person überschreiben lassen zu können, müssen Sie bitte online ein neues Konto/ Depot auf den/die neuen Kontoinhaber eröffnen und hier dann den/ die neuen Inhaber erfassen. Im Anschluss lassen Sie Ihr bestehendes Depot einfach auf das neu eröffnete Depot – mittels eines Depotübertrags - übertragen.
Einen Depotübertrag können Sie mit dem Formular "Konto-/Depotübertrag an die flatexDEGIRO Bank AG“ veranlassen.
Leider gibt es für den CFD-Handel keinen Zweitschriftenversand an den Arbeitgeber.
Wir schlagen Ihnen daher folgende Lösung vor:
Zum Monatsanfang wird ein Report über den Vormonat in Ihr Dokumentenarchiv eingestellt, der alle getätigten CFD-Geschäfte beinhaltet.
Diesen Report können Sie jeden Monat bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Bitte fragen Sie ggf. nochmals bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob dieses Vorgehen akzeptiert wird.
Der Versand von Zweitschriften für Ihre Compliance Abteilung ist kostenfrei und erfolgt auf Ihren schriftlichen Auftrag hin.
Bitte senden Sie den schriftlichen Auftrag im Original unterschrieben per Post an:
flatexDEGIRO Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau
Bitte teilen Sie in diesem Auftrag auch die genaue Anschrift mit, wohin die Zweitschriften gehen sollen.
Um eine Überweisung auf Ihr Referenzkonto vorzunehmen, müssen Sie sich bitte in Ihre Webfiliale einloggen.
Im geschlossenen Kundenbereich klicken Sie auf dem Reiter „Konto/Depot“ den Untermenüpunkt „Überweisungen“ an. Nun öffnet sich der schon mit Ihren Referenzkontodaten vorausgefüllte Überweisungsbeleg. Sie müssen lediglich den Betrag und Verwendungszweck ergänzen und Ihre Überweisung mit einer TAN Kombination bestätigen.
Es tut uns sehr leid, dass Sie nicht länger Kunde von flatex sein möchten und sich dazu entschieden haben Ihr Depot bei uns aufzulösen.
Da für uns die Kundenzufriedenheit oberste Priorität hat und wir uns diesbezüglich auch stetig verbessern möchten, wäre es schön wenn Sie uns kurz mitteilen könnten was der Grund für Ihre Kündigung bei flatex ist. Konnten wir Ihren Ansprüchen nicht gerecht werden oder haben Sie generell kein Interesse mehr am Wertpapierhandel?
Wir würden uns über ein kurzes Feedback per E-Mail an info@flatex.de Ihrerseits sehr freuen.
Wenn Sie Ihr Konto/Depot dennoch auflösen möchten benötigen wir hierzu bitte einen kurzen schriftlichen Auftrag von Ihnen.
Bitte senden Sie diesen an:
flatexDEGIRO Bank AG
Pölbitzer Straße 9
08058 Zwickau
Es wäre dennoch schön, wenn Sie uns die Möglichkeit geben würden Sie vom Gegenteil und von den Vorzügen von flatex überzeugen zu dürfen.
Zur Änderung Ihrer Daten sind nachfolgende Dokumente notwendig:
• Änderung Kundenstammdaten
• US-Fragebogen
• W8BEN oder W9 Formular
• Meldenachweis
Bitte senden Sie diese ausgefüllt im Original unterschrieben per Post an angegebene Adresse und fügen Sie diesen einen aktuellen (nicht älter als drei Monate) Adressnachweis bei. Dieser Nachweis kann in Form einer Meldebescheinigung, Strom-, Gas-, Wasser-, Telefonrechnung, eines Kontoauszuges oder einer aktuellen Verdienstabrechnung erbracht werden.
Die Online-Adressänderung der Stammadresse ist leider nur für Adressen innerhalb Deutschlands möglich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Unterlagen zum W8-BEN und W9-Formular optional sind. Eine Einreichung ist nicht zwingend erforderlich. Wir möchten Sie jedoch diesbezüglich darauf hinweisen, dass eine Änderung ohne diese Formulare zu einer erhöhten US-Quellensteuerbelastung bei künftigen Erträgen führen kann.
Sie können Ihre Risikoklasse jederzeit neu hinterlegen oder Ihren Handelsaktivitäten anpassen. Dies nehmen Sie ganz einfach in der WebFiliale unter dem Menüpunkt „Service“ und dann „Anlageziele“ vor.
Alternativ können Sie dies auch über Ihre flatex next-App vornehmen. Gehen Sie hierzu über das „Servicemenü“ (oben rechts) weiter „Depot & Konto“ und dann auf „Anlageziele“.
Sollte es einmal Grund zur Unzufriedenheit mit flatex geben, wollen wir gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung für Sie suchen. Informationen zu den Beschwerdemöglichkeiten bei und über flatex sowie zum weiteren Umgang mit Ihrer Beschwerde finden Sie in den Grundsätzen für die Beschwerdebearbeitung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abschnitt I, Nr. 23.
Um zu überprüfen, wie viele Gratis Realtime Kurs- Abfragen Ihnen momentan zur Verfügung stehen, müssen Sie sich bitte in Ihre Webfiliale einloggen und auf den Reiter „Wertpapierhandel“ klicken.
Geben Sie nun im Suchfeld irgendeine WKN ein.
Unter den nun angezeigten Börsenplätzen wird Ihnen Ihr aktuelles Kontingent an Realtime Kursen angezeigt. Wird Ihnen hier eine negative Zahl angezeigt, sind damit die abgerufenen kostenpflichtigen Realtime Kurs- Abfragen gemeint.
Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung und Regelung eines Nachlasses bei flatex finden Sie unter https://www.flatex.de/nachlass.
Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder Sie beantragen den gegenständlich be-schränkten Erbschein beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Grunewaldstr. 66-67, 10823 Berlin oder Sie beantragen das Europäische Nachlasszeugnis. Dies können Sie selbst oder mit Hilfe eines Notars beantragen. Zu beachten ist, dass es nur 6 Monate Gültigkeit hat. Bei Nachlassfällen mit Auslandsbezug kann es sinnvoll sein, direkt eine Verlängerung zu beantragen, da allein die Beantragung bzw. der Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung 6 Monate dauern kann.
Für die Durchführung der Weisung benötigen wir eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichts (§1822 Nr. 1 BGB)
Wir benötigen den eröffneten Erbauseinandersetzungsvertrag als amtlich beglaubigte Kopie nebst der Eröffnungsniederschrift. Gern prüfen wir, was ansonsten noch nötig ist.
Unsere Bankvollmachten gelten über den Tod hinaus. Solange kein weiterer Erbe Widerspruch einlegt, kann der Bevollmächtigte die gleichen Verfügungen anweisen wie zu Lebzeiten des Kontoinhabers. Dies gilt allerdings nur für das Konto, für das eine Vollmacht eingerichtet wurde. Sollten weitere Konten bestehen, für die keine Vollmacht erteilt wurde, sind für diese keine Verfügungen möglich.
Vermächtnisnehmer bzw. Pflichtteilsberechtigte haben weder ein Auskunfts- noch ein Verfügungsrecht gegenüber der flatex Bank. Diese Personen können ihre Ansprüche nur gegenüber den Erben direkt geltend machen.
Banken können Kopien nicht amtlich beglaubigen. Bitte lassen Sie die Dokumente, die wir als amtlich beglaubigte Kopien anfordern, von einer hierzu berechtigten Stelle (z.B. eine Behörde) amtlich beglaubigen.
Nein. Sobald Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, kann allein der Testamentsvollstrecker Weisungen erteilen. Selbstverständlich muss auch er sich zunächst mit den entsprechenden Dokumenten legitimieren.
Die Fortführung eines Gemeinschaftsdepots und -kontos ist leider nicht möglich. Gern können wir Ihnen aber ein neues Einzeldepot und -konto bei flatex eröffnen und alle Werte und Guthaben dorthin übertragen, falls Sie die Geschäftsbeziehung mit unserem Haus fortsetzen möchten. Die hierfür notwendigen Unterlagen senden wir Ihnen gern zu.
Wenn die Erbberechtigung nicht anders hinreichend nachgewiesen werden kann (z.B. Testament), benötigen wir in jedem Fall aus rechtlichen Gründen die Ausfertigung des Erbscheins im Original. Sie erhalten die Ausfertigung nach der Bearbeitung selbstverständlich zurück. Auch können Sie sich beim Nachlassgericht weitere Ausfertigungen des Erbscheins aushändigen lassen.
Auskünfte können erst nach Legitimation der Erben erteilt werden. Die Beantragung des Erbscheins ist auch ohne den aktuellen Kontostand möglich. Dieser wird erst im Anschluss zur Berechnung der Kosten des Erbscheins benötigt.
Nein, wir benötigen Originale oder amtlich beglaubigte Kopien. Diese werden per Einschreiben/Rückschein zurückgesandt. Bitte senden Sie die Unterlagen an:
flatexDEGIRO Bank AG
- Nachlassabteilung -
Postfach 100551
41405 Neuss
Nach dem Tod eines Kunden benötigt die flatex Bank grundsätzlich einen geeigneten Nachweis über die Rechtsnachfolge des Erblassers. Liegt in einem Nachlassfall kein eindeutig formuliertes Testament oder notarieller Erbvertrag vor, ist zur Verfügung über das Nachlassvermögen in der Regel die Vorlage eines Erbscheins erforderlich.
Fehlende eindeutige Weisung einzelner Miterben: Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, benötigen wir die schriftliche Weisung aller Miterben.
Das Einreichen von Unterlagen / Weisungen per E-Mail, Fax sowie von Kopien: Um eine zügige Nachlassbearbeitung zu gewährleisten, reichen Sie bitte alle Dokumente und Weisungen unbedingt in der Form ein, wie sie von uns angefordert wird (z.B. Original, amtliche beglaubigte Kopie etc.) ein.
Auskünfte im Nachlassfall dürfen nur an berechtigte Personen auf schriftlichem Wege erteilt werden. Berechtigte Personen sind z.B. Kontoverfügungsberechtigte, Bevollmächtigte über den Tod hinaus und die legitimierten Erben gemeinschaftlich.
Bei Anordnung einer Testamentsvollstreckung für das gesamte Nachlassvermögen darf ausschließlich der Testamentsvollstrecker Auskünfte einholen bzw. über Nachlasswerte verfügen. Als Erbe müssen wir Sie für offene Fragen an diesen verweisen.
Solange kein weiterer Erbe Einspruch erhebt, können Sie genauso über das Konto verfügen wie bisher. Allerdings müssen Nachlasskonten schnellstmöglich geschlossen werden. Dazu können Sie gern ein Einzelkonto eröffnen und die Werte übertragen lassen
Grundsätzlich benötigen wir eine Weisung auf dem Postweg, die von allen Erben unterschrieben ist. Wenn aber die anderen Erben Ihnen eine Vollmacht erteilen, können Sie auch allein eine Weisung veranlassen. Die Vollmacht benötigen wir dann im Original und ebenfalls auf dem Postweg
Depotübertrag
Selbstverständlich können wir bei einem Depotübertrag einen bei einer anderen Bank bestehenden Wertpapierkredit ablösen, allerdings nur unter Beachtung der folgenden Voraussetzungen:
- eine Bestätigung der abgebenden Bank, dass der Wertpapierbestand dort gesperrt bleibt und nicht verkauft werden kann, während wir den neuen Kreditantrag bei uns bearbeiten
- wir benötigen eine detaillierte Depotübersicht inkl. der Beleihungswerte des Depots bei der jetzigen Bank.
- ebenso wird eine Bestätigung des abzulösenden Betrages der abgebenden Bank benötigt
- wenn der Kredit durch uns in der gewünschten Höhe genehmigt werden kann, benötigen wir die unterschriebenen Kreditunterlagen zurück, bevor wir eine Kreditlinie einrichten können
- kommt es anschließend zur Überweisung, ist vorab eine Bestätigung der jetzigen Bank, dass uns der vorab bestätigte Wertpapierbestand nach Geldeingang sofort übertragen wird, erforderlich
Bei einem Übertrag von Wertpapierbeständen werden die zuerst gekauften Positionen eines Wertpapiers auch steuerlich zuerst ausgebucht. Maßgeblich ist das Anschaffungsdatum.
Beispiel Depotübertrag:
Kauf im Jahr 2014 und 2015 Aktien der XY-AG.
Depot | Datum | Stück |
Kauf | 23.07.2014 | 100 |
Kauf | 26.04.2015 | 100 |
Bestand | 200 | |
Übertrag | 28.07.2016 | 100 |
Am 28.07.2016 wird ein Übertrag von insgesamt 100 Aktien der XY-AG zu beauftragt. Nach der FiFo-Methode werden nun aus dem Depot die Bestände mit Kaufdatum 23.07.2014 zuerst ausgebucht.
Wenn Sie eine Trennung Ihrer steuerlichen Alt- und Neubestände wünschen, können Sie z.B. ein weiteres Konto mit Depot eröffnen und dann die alten Bestände auf das neue Depot übertragen.
Grund hierfür kann sein, dass ein übertragenes Wertpapier auf der Lagerstelle Clearstream Lux liegt. Wir können die Fachabteilung beauftragen dieses Papier auf die nationale Lagerstelle umzulagern, so dass Sie das Papier dann in Deutschland handeln können. Dieser Service ist für Sie natürlich kostenfrei.
In der Zeit des Lagerstellenwechsels ist das Papier für Sie nicht handelbar.
Sollten Sie das Papier im Ausland handeln möchten, so müssten Sie einen Lagerstellenwechsel beauftragen. Das entsprechende Formular übermitteln wir Ihnen sehr gerne per E-Mail. Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist und dafür eine Gebühr in Höhe von 65,90 EUR je Gattung erhoben wird.
Auf die Dauer des Lagerstellenwechsels haben wir leider keinen Einfluss.
Ein Übertrag von im Ausland erworbene Werten ist grundsätzlich möglich.
Die flatexDEGIRO Bank AG empfängt im Ausland gelagerte Stücke jedoch nur auf der inländischen Lagerstelle (Clearstream).
Somit wäre ein Verkauf dieser Werte nach der Übertragung nur innerhalb Deutschlands möglich.
Sollten Sie das Papier anschließend auch weiterhin im Ausland handeln wollen, so müssten Sie einen Lagerstellenwechsel beauftragen. Das entsprechende Formular übermitteln wir Ihnen sehr gerne per E-Mail. Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist und dafür eine Gebühr in Höhe von 65,90 EUR je Gattung erhoben wird.
Auf die Dauer des Lagerstellenwechsels haben wir leider keinen Einfluss.
Ja, es stellt kein Problem dar wenn Sie gesperrte Aktien übertragen lassen möchten, da die Aktien mit einem Sperrvermerk, Ablaufdatum und Sperrbegründung übertragen werden und dies von uns 1:1 übernommen wird.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen
Die nachträgliche Eingabe von Einstandkursen ist nur möglich, wenn diese der flatexDEGIRO Bank AG von der abgebenden Bank mittels Taxbox-ID oder mittels einer Bankbestätigung mitgeteilt werden.
Um eine Einpflege der Einstandsdaten vornehmen zu können, müssten Sie einfach bei der abgebenden Bank die Nachlieferung der Anschaffungsdaten beantragen. Die flatexDEGIRO Bank AG pflegt die Anschaffungsdaten dann automatisch nach Erhalt nach, sofern Sie währenddessen in dieser Gattung noch keinen weiteren Kauf oder Verkauf vorgenommen haben.
Sollte dies nicht möglich sein, würde bei einem Verkauf die Pauschal- besteuerung angewandt werden. Eine Korrektur dieser Besteuerung ist nur über Ihre persönliche Veranlagung möglich.
Verlustverrechnungstöpfe können mit einem Depotübertrag übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Depotübertrag um Gläubigeridentität handelt und dass alle im Depot befindlichen Stücke übertragen werden.
Ein reiner Geldübertrag ist für die Übertragung von Verlustverrechnungstöpfen nicht ausreichend. Es müssen zwingend Stücke geliefert werden.
Unter den gleichen Voraussetzungen ist auch der Übertrag von anrechenbarer ausländischer Quellensteuer möglich.
Sind die Kontoinhaber bei dem abgebenden und Empfängerdepot identisch, so liegt eine Gläubigeridentität vor.
Weichen die Kontoinhaber voneinander ab, so ist ein Übertrag mit Gläubigerwechsel durchzuführen. Hierbei wird zwischen einem unentgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel (Schenkung) oder einem entgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel unterschieden.
Bei einer Schenkung werden die Anschaffungsdaten entsprechend mit an das Empfängerdepot übertragen, es muss jedoch im Gegenzug eine Meldung an das zuständige Finanzamt erfolgen.
Wird der Auftrag zur entgeltlichen Übertragung erteilt, so erfolgt ein fiktiver Verkauf der Werte und die anschließende entsprechende steuerliche Berücksichtigung.
Seitens der flatexDEGIRO Bank AG werden für die Übertragung keine Gebühren erhoben. Inwiefern Kosten bei der abgebenden Bank entstehen, können wir Ihnen nicht mitteilen. Wir bitten Sie darum, sich im Vorfeld dahingehend zu informieren.
In der Regel wird ein Konto-/Depotübertrag von deutschen Kreditinstituten jedoch kostenlos vorgenommen.
Im Rahmen der Abgeltungsteuer unterstellt der Gesetzgeber die sog. "Veräußerungsfiktion". Das bedeutet, dass jeder Depotübertrag wie eine Veräußerung von Vermögenswerten behandelt und besteuert wird.
Hierzu gibt es wichtige Ausnahmen:
Wenn der Konto-/Depotinhaber der abgebenden Bank identisch ist mit dem Konto- /Depotinhaber der aufnehmenden Bank (Gläubigeridentität)
- keine Besteuerung bei der abgebenden Bank
Wenn der Konto-/Depotinhaber der abgebenden Bank nicht identisch ist mit dem Konto-/Depotinhaber der aufnehmenden Bank (Gläubigerwechsel).
Der Kunde teilt der abgebenden Bank die Unentgeltlichkeit schriftlich mit:
- Die Bank überträgt die Vermögenswerte einschließlich der Anschaffungsdaten, soweit ihr diese bekannt sind; die empfangende Bank bucht diese entsprechend ein. Die übernehmende Bank kann die erhaltenen Daten als richtig klassifizieren. Es findet keine Versteuerung statt.
Die abgebende Bank ist jedoch verpflichtet, die Unentgeltlichkeit ihrem Betriebsstättenfinanzamt mitzuteilen. Hiervon ausgenommen sind nur Überträge von Altbeständen (d.h. von vor dem 01.01.2009 eingelieferte/erworbene Wertpapieren).
Der Kunde teilt der Bank mit, dass es sich um einen entgeltlichen Depotübertrag handelt bzw. gibt der abgebenden Bank keine Information bezüglich eines unentgeltlichen Übertrags:
- Besteuerung aller übertragenen Vermögenswerte durch die abgebende Bank, wobei der niedrigste Kurs des Vortags des Depotausgangs als Verkaufspreis angenommen wird. Soweit keine Anschaffungskosten bekannt sind, werden 30 % des Verkaufspreises als sog. Ersatzbemessungsgrundlage besteuert.
Die empfangende Bank erfasst die Vermögenswerte mit dem von dem abgebenden Institut ermittelten Börsenkurs am Übertragungstag.
Mögliche Steuerkorrekturen sind nur im Rahmen der Veranlagung möglich.
Sollte es sich bei den zu übertragenden Werten um steuerliche Altfälle handeln, wird hier nur das Anschaffungsdatum je Wert übermittelt. Hiermit ist gewährleistet, dass die Papiere bei Veräußerung steuerbefreit sind. Dies gilt für Werte die vor 2009 angeschafft wurden und keine Finanzinnovationen sind.
Die abgebende Bank ist hier gesetzlich nicht verpflichtet den Anschaffungskurs mit anzuliefern und tut dies in der Regel auch nicht, da dies bei Veräußerung nicht relevant ist.
In der Regel werden bei Wertpapieren, die ab 1.1.2009 gekauft wurden, die Einstandskurse und das Anschaffungsdatum automatisch mit übertragen. Sie können dies auf der Einbuchungsanzeige in Ihrem Dokumentenarchiv kontrollieren.
Sollten für Ihre Wertpapiere keine Anschaffungsdaten übertragen worden sein, müssten Sie einfach bei der abgebenden Bank die Nachlieferung der Anschaffungsdaten (elektronisch und direkt an die flatexDEGIRO Bank AG) beantragen. Die flatexDEGIRO Bank AG pflegt die Anschaffungsdaten dann automatisch nach Erhalt nach, sofern Sie währenddessen in dieser Gattung noch keinen weiteren Kauf oder Verkauf vorgenommen haben.
Sollten die Anschaffungsdaten nicht mit übertragen worden sein und es ist bis zum Verkauf keine Nachpflege erfolgt, so wird bei einem Verkauf die Pauschalbesteuerung angewandt. Eine Korrektur dieser Besteuerung ist nur über Ihre persönliche Veranlagung möglich.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen
Die Anschaffungsdaten (Einstandskurs und/oder Anschaffungsdatum) werden zusammen mit den Stücken bei einem Depotübertrag geliefert.
Sollte es seitens der abgebenden Bank zu Verzögerungen oder Problemen beim Datentransfer kommen, kann es passieren, dass die Anschaffungsdaten zu Ihren Wertpapieren gar nicht oder verspätet geliefert werden.
Bei der flatexDEGIRO Bank AG erfolgt die Einbuchung komplett automatisiert, d.h. die Bank überprüft zwar nach Eingang der Werte die nachträgliche Lieferung der Anschaffungsdaten. Sollten aber keine Daten angekommen sein werden die Stücke ohne diese eingebucht.
Welche Daten wir im Rahmen der Übertragung erhalten haben, kann einer Gutschriftsanzeige im Dokumentenarchiv entnommen werden.
Falls für die Wertpapiere keine Anschaffungsdaten übertragen wurden, kann bei der abgebenden Bank die Nachlieferung der Anschaffungsdaten (elektronisch oder direkt per Post an die flatexDEGIRO Bank AG) beantragt werden. Die Bank pflegt die Anschaffungsdaten nach Erhalt ein, sofern in der Zwischenzeit noch keine weiteren Umsätze (Kauf oder Verkauf) in dieser Gattung vorgenommen wurde.
Sofern die Anschaffungsdaten nicht mit übertragen wurden und bis zum Verkauf keine Nachpflege erfolgte, so wird bei einem Verkauf die Pauschalbesteuerung angewandt. Eine Korrektur dieser Besteuerung ist anschließend nur über die persönliche Veranlagung möglich.
Mit dem Formular „Konto-/Depotübertrag an flatexDEGIRO Bank AG“ können Sie den Auftrag für die gewünschte Übertragung erteilen.
Drucken Sie das Formular aus und senden Sie dieses bitte ausgefüllt und unterschrieben direkt an die abgebende Bank.
Aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeit bei der abgebenden Bank und der Lagerstelle der Wertpapiere kann ein Konto- / Depotübertrag bis zu zwei Wochen andauern.
Seitens der flatexDEGIRO Bank AG werden für die Übertragung keine Gebühren erhoben. Inwiefern Kosten bei der abgebenden Bank entstehen, können wir Ihnen nicht mitteilen. Wir bitten Sie darum, sich im Vorfeld dahingehend zu informieren.
Ihren Depotübertrag erfassen Sie ganz einfach selbstständig online. Die Funktion hierzu finden Sie in Ihrer WebFiliale unter dem Menüpunkt "Service" > "Depotübertrag". Oder nutzen Sie unsere App? Dann einfach Fingertipp auf Ihr "Benutzersymbol" > "Depotübertrag".
Seitens der flatexDEGIRO Bank AG werden für die Übertragung keine Gebühren erhoben.
Ihren Depotübertrag erfassen Sie ganz einfach selbstständig online. Die Funktion hierzu finden Sie in Ihrer WebFiliale unter dem Menüpunkt "Service" > "Depotübertrag". Oder nutzen Sie unsere App? Dann einfach Fingertipp auf Ihr "Benutzersymbol" > "Depotübertrag".
Seitens der flatexDEGIRO Bank AG werden für die Übertragung keine Gebühren erhoben.
Wertpapierhandel
Da Ihnen das Geld aus Wertpapierverkäufen sofort wieder für Wertpapierkäufe zur Verfügung steht, ist Day Trading bei uns selbstverständlich möglich.
Sie können bei flatex eine oder mehrere Fremdwährungskonten eröffnen.
Für die Eröffnung loggen Sie sich in Ihre WebFiliale ein und wählen Sie unter dem Menüpunkt "Service", den Menüpunkt „Fremdwährungskonto anlegen“.
Verfügbare Währungen sind: CHF, GBP und USD. Die Auszahlungen sind nur über das Euro-Konto (Referenzkontoprinzip) möglich.
Sie können:
- Einzahlungen von externen Konten direkt auf Fremdwährungskonto vornehmen
- Kauf von Wertpapieren gegen Fremdwährungskonto ausführen
- Transfers zwischen Fremdwährungskonten und Euro-Konto durchführen
Ja, Sie können direkt aus der Watchlist heraus handeln. Sie müssen hierzu bitte auf „Details“ im gewünschten Wert klicken und erhalten u.a. die Optionen "Kaufen" und/oder "Verkaufen".
Inländische Aktien müssen bis einschließlich des Trenntages (oft der Tag der Hauptversammlung) gehalten werden, um dividendenberechtigt zu sein.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Sie haben das Papier, welches Sie veräußern möchten, im Ausland erworben.
Sie können Wertpapiere, die Sie im Ausland gekauft haben auch nur wieder im Ausland verkaufen. Ebenso verhält es sich, wenn Sie die Stücke im Inland erworben haben. Diese können analog auch nur wieder im Inland verkauft werden.
Um Ihr Papier dennoch in einem vom Kauf abweichenden Land veräußern zu können, müssten Sie einen kostenpflichtigen Lagerstellenwechsel an die depotführende flatexDEGIRO Bank AG in Auftrag geben.
Das entsprechende Formular übermitteln wir Ihnen sehr gerne per E-Mail. Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist und dafür eine Gebühr in Höhe von 5,90 EUR zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 EUR je Gattung erhoben wird.
Auf die Dauer des Wechsels haben wir hier leider keinen Einfluss.
Diese Fehlermeldung wird meist durch folgenden Sachverhalt hervorgerufen:
Sie haben über dieses genannte Wertpapier noch einen offenen Verkaufsauftrag in Ihrem Orderbuch (z.B. eine Stop-Loss Order etc.). Aus diesem Grund sind die Stücke gesperrt, weil es ja theoretisch sein könnte, dass diese Order in dem Moment ausgeführt würde, indem Sie die neue Verkaufsorder einstellen. So würde es zu einem Leerverkauf kommen, den wir wiederum nicht anbieten.
Wenn Sie dieses Wertpapier verkaufen möchten, löschen Sie im Orderbuch bitte zunächst die offene Verkaufsorder und geben anschließend Ihren gewünschten Verkauf ein.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei Kontoeröffnung haben Sie sich für eine individuelle Risikoklasse entschieden.
Mit dieser Risikoklasse können Sie nur bestimmte Wertpapiere handeln. Alle Wertpapiere, die Ihre Risikoklasse überschreiten, können Sie aus Sicherheitsgründen nicht kaufen. Sie können natürlich Ihre Risikoklasse Ihren Handelsaktivitäten jederzeit entsprechend anpassen.
Melden Sie sich bitten in Ihrem geschlossenen Kundenbereich an und wählen hier den Reiter „Service“ aus. Unter „Anlageziele“ können Sie die von Ihnen gewünschte Risikoklasse auswählen. Anschließend müssen alle angezeigten Fragen von Ihnen beantwortet werden.
Auch alle markierten Dokumente müssen zwingend geöffnet und gespeichert werden.
Dieser Vorgang muss dann durch ein Häkchen im entsprechenden Feld bestätigt werden.
Abschließend können Sie dann auf „Eingaben übernehmen“ gehen und eine TAN-Kombination eintragen.
Das Shortselling (dt.: Leerverkauf) bezeichnet den Verkauf von Wertpapieren ohne diese selbst zu besitzen und wird genutzt, um von fallenden Kursen zu profitieren. Der Leerverkäufer leiht sich die gewünschten Wertpapiere von einem Verleiher gegen eine Gebühr und vereinbart einen festen Termin, zu dem die Papiere wieder zurückgegeben werden. Nach Erhalt der Wertpapiere kann der Leerverkäufer die Wertpapiere zum aktuellen Kurs am Markt verkaufen. Fällt der Kurs bis zum Rückgabetermin wie gewünscht, kann der Leerverkäufer die Wertpapiere zu einem günstigeren Kurs zurückkaufen und sie anschließend zurückgeben. Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Rückkaufspreis abzüglich der Gebühr ist sein Gewinn.
Sollte ein Optionsschein ausgeknockt werden, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Ihr Wertpapier wird automatisch ausgebucht, sobald uns der Emittent den Restwert übermittelt hat.
Wann dies der Fall sein wird können wir Ihnen leider im Voraus nie genau mitteilen, da wir hier keinerlei Vorabinformationen erhalten. In der Regel dauert dies aber je nach Emittent zwischen ein und zwei Wochen.
Das Wertpapier wird dann aus Ihrem Depot ausgebucht und der eventuell vorhandene Restwert wird automatisch Ihrem Cash Konto gutgeschrieben.
Die Kursversorgung in der Watchlist erfolgt über alle angebotenen Börsenplätze, welche das Produkt bzw. die Wertpapiergattung zum Handeln anbieten. Diese umfassen sowohl die regionalen Börsenplätze (Frankfurt, Stuttgart, Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Hannover, München) sowie der Börse XETRA und Tradegate. Darüber hinaus auch eine Vielzahl an außerbörslichen Handelsplätzen wie Baader Bank, Lang & Schwarz, Deutsche Bank, Société Générale, Morgan Stanley u.v.m. Die Kurse der außerbörslichen Emittenten und Börsenplätze werden in Realtime-Push angeboten.
Bei flatex gibt es vier verschiedene Limitarten:
1. billigst/ bestens (ohne Limit)
Solche "unlimitierten" Orders werden auch Market-Orders genannt und je nach Marktlage unverzüglich ausgeführt - Kauforders billigst, Verkaufsorder bestens.
2. Limit
"Limitierte" Orders besitzen eine Preisgrenze (Limitbetrag): Kauforders dürfen maximal zum Limitbetrag, Verkaufsorders müssen mindestens zum Limitbetrag ausgeführt werden. Der tatsächliche Ausführungskurs hängt von der Marktlage ab und kann sich vom Limitbetrag unterscheiden! Aus diesem Grund und damit zur Sicherheit des Anlegers werden z.B. Kauforders für Pennystocks mit Kursen kleiner als 1,00 nur limitiert entgegen genommen.
3. Stop-Loss / Stop-Buy
Kauforders mit Limitzusatz "Stop-Buy" erfordern die Erfassung eines Stoplimits, zudem Ihre Order aktiv werden soll. Das Stoplimit muss bei der Eingabe Ihrer Order über dem aktuellen Kurswert des Wertpapiers liegen.
Erreicht der Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers das Stoplimit oder steigt darüber, so wird der Kaufauftrag aktiviert. Die Order wird zu einer unlimitierten Kauforder (vgl. "Ohne Limit").
Stop-Buy-Orders für Pennystocks mit Kursen kleiner als 1,00 werden zur Sicherheit des Anlegers nicht entgegen genommen.
Verkauforders mit Limitzusatz "Stop-Loss" erfordern die Erfassung eines Stoplimits, zu dem Ihre Order aktiv werden soll. Das Stoplimit muss bei der Eingabe Ihrer Order unter dem aktuellen Kurswert des Wertpapiers liegen.
Erreicht der Kurs des zugrundeliegenden Wertpapiers das Stoplimit oder fällt darunter, so wird der Verkaufsauftrag aktiviert. Die Order wird zu einer unlimitierten Verkaufsorder (vgl. "Ohne Limit").
4. Stop-Limit Orders mit Limitzusatz "Stop-Limit"
Erfordern die Eingabe eines Stoplimits und eines zusätzlichen Limitbetrags. Diese Limitart ist nur möglich im außerbörslichen Limithandel und beim Handel über die Börsenplätze Xetra und Börse Frankfurt Zertifikate AG.
Bei flatex stehen Ihnen derzeit vier Ordertypen zur Verfügung:
- Standard
- Trailing Stop
- OCO (One Cancels Other)
- Midpoint
Die neuen intelligenten Ordertypen OCO und Trailing Stop können an den Börsenplätzen Stuttgart und Tradegate eingesetzt werden, sowie im außerbörslichen Direkthandel mit den Emittenten BNP Paribas, BondInvest, Citi, Société Générale, Deutsche Bank X-markets, Goldman Sachs, HSBC, Vontobel und Societe Generale.
1. Standard Order
Hier können Sie Ihre normale Order erfassen. Es stehen Ihnen hier die üblichen Limitarten billigst / bestens, Limit, Stop Buy / Stop Loss und börsenabhängig auch Stoplimit zur Verfügung.
2. Trailing Stop
Eine Trailing Stop Order basiert auf einer herkömmlichen Stop Order. Im Unterschied zu dieser kann jedoch das Stoplimit in Abhängigkeit von der Kursentwicklung nach Orderaufgabe automatisch um einen bei Orderaufgabe zu definierenden Abstand (entweder absolut in EUR oder prozentual) zum aktuellen Kurs dieses Handelsplatzes angepasst werden.
Beispiel:
Aktueller Kurs der Aktie ist 58 EUR. StopLimit wird bei 55 EUR gesetzt.
Trailing StopLimit-Abstand absolut sind 3 EUR.
Im weiteren Verlauf steigt der Kurs der Aktie bis auf 60 EUR
Folge: Ihr Stoplimit wird automatisch auf 57 EUR angepasst.
Nun fällt der Kurs der Aktie wieder auf 59 EUR.
Folge: Ihr Stoplimit bleibt auf 57 EUR stehen.
Im Verlauf steigt nun der Kurs der Aktie auf 62 EUR.
Folge: Ihr Stoplimit wird nun weiter auf 59 EUR angehoben.
Der Kurs der Aktie fällt nun wieder auf 59 EUR.
Folge: Das Trailing Stoplimit greift nun und Ihre Aktie wird zum nächsten Kurs verkauft.
Beachten Sie bitte, dass dieser Ordertyp bis dato nur an der Börse Stuttgart und am Handelsplatz Tradegate sowie bei einigen Direkthandelspartnern zur Verfügung steht.
Bei einigen Handelsplätzen (z.B. Tradegate oder Deutsche Bank) ist es noch zusätzlich möglich zum Stoplimit ein weiteres Kurslimit zu erfassen.
Das Limit versteht sich hier als absoluter Abstandswert zum Triggerkurs, nicht als absolutes Limit!
Beispiel:
Verkauf: Limit Abstandswert = 1
Triggerung bei Kurs 10 >> Limit: = 10 - 1 = 9
Den aktuellen Wert Ihres Stoplimits können Sie bei einigen Handelsplätzen (nicht Börse Stuttgart) zur Handelszeit über Ihr Orderbuch mit Hilfe der Detailanzeige (Lupe) anfragen.
3. OCO (One Cancels Other)
Eine One Cancels Other Order besteht im Prinzip aus zwei Orders gleichzeitig, von denen bei Ausführung der einen die jeweils andere gelöscht wird. Bei Orderaufgabe wählen Sie im Falle eines Verkaufs neben einem Stop Loss zur Absicherung Ihrer Position nach unten gleichzeitig ein oberes Verkaufslimit, um erzielte Gewinne zu realisieren. Sie sind demnach sowohl für fallende, als auch für steigende Kursentwicklungen positioniert, ohne ständig den Markt beobachten zu müssen.
Beispiel:
Sie haben eine Position von Aktien, die aktuell bei 55 EUR stehen und die Sie gerne entweder bei Erreichen oder Unterschreiten eines Kurses von 50 EUR verkaufen möchten (Stop Loss zur Absicherung) oder die Sie auch dann verkaufen wollen, wenn der Kurs 60 EUR (Verkaufslimit) erreicht.
Die One Cancels Other Order als Kauforder angewandt ermöglicht Ihnen, entweder zu einem günstigeren als dem aktuellen Kurs einzusteigen. Oder Sie steigen automatisch bei Erreichen des von Ihnen gewählten oberen Stop Buy ein, weil Sie bei Durchbrechen dieser Marke weiter steigende Kurse erwarten.
4. Midpoint
Dies ist ein zusätzlicher Ordertyp am Handelsplatz Xetra.
Durch diese Funktionalität der Deutschen Börse können alle Xetra-Teilnehmer in einem geschlossenen Orderbuch Orders einstellen und sich dabei völliger Anonymität sicher sein. Der Ausführungspreis ist immer exakt der Mittelwert zwischen bestem Geld- und bestem Briefkurs im offenen Orderbuch auf Xetra.
Mit Xetra® MidPoint können Handelsteilnehmer Aktien aus den Indizes DAX®, MDAX®, SDAX® und TecDAX® handeln, ohne das Volumen und das Limit ihrer Order preiszugeben. Kleinere Orders können von der Börse abgelehnt werden. Dies führt dazu, dass auch teilausgeführte Orders nicht mehr ausgeführt werden und auch nicht mehr geändert werden können, wenn das offene Volumen zu klein ist. In diesen Fällen kann die betreffende Order nur gestrichen werden.
Orders in Xetra MidPoint können mit oder ohne Limit versehen werden. Orderzusätze zur Steuerung der Ausführung sind möglich, wie beispielsweise "Fill or Kill" und "Immediate-or-Cancel". Orderausführungen werden ausschließlich mit anderen Xetra MidPoint-Orders vorgenommen.
Fill or Kill (FoK)
Aufträge, die mit diesem Orderzusatz versehen sind müssen sofort entweder vollständig ausgeführt werden oder gar nicht. Dies bedeutet, wenn eine vollständige und sofortige Ausführung nicht möglich ist, dann wird die Order komplett gelöscht. Dieser Orderzusatz kann im elektronischen Handelssystem XETRA und im außerbörslichen Limithandel verwendet werden.
Immediate or Cancel (IoC)
Aufträge, die mit diesem Orderzusatz versehen sind müssen sofort entweder vollständig oder teilweise ausgeführt werden. Der nicht sofort ausführbare Teil einer Order oder ggf. die komplette Order werden durch Xetra automatisch gestrichen. Dieser Orderzusatz kann im elektronischen Handelssystem XETRA und im außerbörslichen Limithandel verwendet werden.
All or None (AoN)
Im außerbörslichen Limithandel erteilen Sie mit diesem Orderzusatz einen Auftrag, der zur Gänze ausgeführt wird.
Kann keine volle Ausführung erreicht werden, bleibt der Auftrag bis Gültigkeitsende bestehen.
Bitte beachten Sie, dass nur tagesgültige Orders für Aktien im außerbörslichen Limithandel mit diesem Zusatz versehen werden können!
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Wertpapierinformationen können Sie bei uns über das Suchfeld links oben im geschützten Kundenbereich abrufen. Geben Sie hier bitte die WKN oder den Namen des Wertpapiers ein und schon öffnen sich in einem neuen Fenster Informationen und ein Chart zu diesem Wertpapier.
Über das Lupen-Symbol im eingeloggten Bereich öffnen Sie die Wertpapiersuche. Hier können Sie Wertpapiere über die WKN, ISIN oder den Namen suchen. Sollte das Wertpapier nun angezeigt werden, ist der Handel grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie das Wertpapier nur handeln können, wenn das gewünschte Handelsvolumen an der jeweiligen Börse verfügbar ist.
Unser Shortsteller-Tool finden Sie in der WebFiliale unter dem Menüpunkt "Handel" und dann "Shortseller-Tool". Im Tool finden Sie eine Übersicht der Shortselleraktivitäten für Aktien von Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland sowie einigen Firmen mit Sitz in Österreich, Luxemburg, Großbritannien und der Schweiz. Die Daten basieren auf den im Bundesanzeiger veröffentlichten Transaktionen zu den Netto-Leerverkaufspositionen. Sie können die Aktien z.B. nach Unternehmen filtern und die Ergebnisse als Ideengeber für Ihre eigene Handelsstrategie nutzen.
Hinweis:
Durch die teils hohe Aktivität der Shortseller innerhalb kürzester Zeiträume, können sich die ausgewiesenen Marktanteile innerhalb eines Tages ändern.
Wenn Sie ebenfalls auf fallende Kurse einer Aktie setzen möchten, können Sie dies über Derivate abbilden. Hierzu können Sie z.B. CFDs (Contracts For Differences), Short-ETFs, Hebelprodukte oder Turbos nutzen.
Um ein Wertpapier wertlos aus Ihrem Depot ausbuchen zu lassen, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag von Ihnen.
Das Formular zur Wertlosausbuchung soll Ihnen dabei helfen.
Dies können Sie uns eingescannt aus der WebFiliale unter dem Menüpunkt „Post“ und weiter zu „Kontakt“ zukommen lassen. Sie fügen einen Anhang über das Büroklammer-Symbol am rechten unteren Rand des Textfelds hinzu.
Bitte senden Sie diesen Auftrag an die folgende Adresse:
flatexDEGIRO Bank AG
Hammfelddamm 4
41460 Neuss
Ob und in welchem Umfang Ihr Finanzamt diesen Verlust anerkennt, müssten Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem steuerlichen Berater oder dem Finanzamt direkt abklären.
Um eine Order zu ändern, müssen Sie bitte in Ihr Orderbuch gehen und sich die „offenen Orders“ anzeigen lassen. Klicken Sie hinter der zu ändernden Order auf das Symbol mit dem Stift bzw. klicken Sie das Pfeilsymbol auf der rechten Seite an und wählen "Ändern" aus. Nun können Sie Ihre Order nach Ihren Wünschen abändern. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie nur den Inhalt Ihrer Order ändern können, nicht aber den Börsenplatz und die Limitart.
Eine direkte Orderänderung für den Limitzusatz "Stop Loss/ Buy" und "Stop Limit" ist bei Tradegate nicht möglich. Für eine Änderung muss diese erst gelöscht und danach neu eingestellt werden.
Des Weiteren ist es nicht möglich limitierte Orders an ausländischen Börsenplätzen zu ändern. Hier müssen Sie die Order erst löschen und daraufhin neu einstellen. Auch können Orders mit dem Zusatz OCO oder Trailing Stop nicht geändert werden. Auch hier müssen Sie erst die Löschung durchführen und die Order dann neu einstellen.
Wenn Sie eine StopLimit Order ändern möchten gibt es einige Besonderheiten zu beachten:
Eine StopLimit Order besteht aus zwei Komponenten, der Stop Loss-Order und der Limit-Order. Sie können natürlich sowohl den Stop Loss als auch das Limit ändern, solange die Order noch nicht ausgeführt ist. Wenn Sie eine StopLimit Order ändern ist es wichtig, dass Sie sich vorher vergewissern, dass der Stop Loss nicht schon gegriffen hat, denn sonst ist eine Änderung des Stop Loss nicht mehr möglich, bzw. diese Änderung greift dann nicht mehr. Die Besonderheit bei der StopLimit Order ist, dass die Order nach Erreichen der Stop Loss-Schwelle nicht direkt zur Ausführung kommt, sondern erst noch das Limit erreicht werden muss. Solange dieses Limit noch nicht erreicht ist, kann dieses natürlich jederzeit geändert werden.
Beispiel:
Sie geben bei einem gewünschten Verkauf folgende Werte ein (StopLimit-Order):
- Stop Loss: 50
- Limit: 49
d.h. Sie möchten, dass diese Order bei einem Kurs von 50 EUR ausgestoppt wird und möchten dann mindestens 49 EUR als Verkaufspreis erhalten. Würde der nächste Kurs des Wertpapiers auf 47 EUR fallen, würde die Order nicht ausgeführt, da das Limit von 49 EUR nicht erzielt wurde, d.h. die Order steht als Limitorder am Markt.
Nun ändern Sie die Order wie folgt:
- Stop Loss: 40
- Limit: 39
Die Änderung des Stop Loss greift zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, da die Order ja bereits aktiv ist und der Stop schon ausgelöst wurde.
Die Änderung des Limits ist aber natürlich möglich.
D.h. die Order würde dann wie folgt aussehen:
- Stop Loss: 50
- Limit: 39
Wenn Sie bei einer bereits getriggerten Order (d.h. der Stop Loss wurde schon ausgelöst) das Stop Loss Limit ändern möchten, können Sie diese Order nur löschen und neu erfassen.
Um eine Order zu löschen gehen Sie in Ihr Orderbuch und lassen sich dort die offenen Orders anzeigen.
Klicken Sie hinter der entsprechenden Order rechts auf das Symbol mit dem „x“ bzw. klicken Sie das Pfeilsymbol auf der rechten Seite und wählen "Stornieren" aus. Die Löschung einer Order ist kostenlos.
Um von Ihrem Optionsrecht Gebrauch machen zu können, müssen Sie uns einen schriftlichen Auftrag zukommen lassen. Dieser Auftrag muss alle relevanten Daten enthalten (Depotnummer, Kundennummer, Kundenname, Wertpapierkennnummer, Stückzahl, Termin zu dem die Option ausgeübt werden soll) und der flatexDEGIRO Bank AG mindestens zwei Tage vor Ausübungstermin vorliegen.
Die Kontaktadresse lautet:
flatexDEGIRO Bank AG
Hammfelddamm 4
41460 Neuss
Bitte beachten Sie, dass der Emittent von Optionsscheinen bei Ausübung der Option das Wahlrecht zwischen Lieferung von Stücken und Lieferung von Geld hat. Der Emittent wird sich erfahrungsgemäß für die für ihn günstigere Variante (in der Regel Lieferung von Geld) entscheiden.
Bitte informieren Sie sich vor Ausübung Ihrer Option über die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Wenn uns Ihre Faxhaftungserklärung vorliegt, können Sie Ihren Auftrag auch per Fax an die 02156/ 49 20 319 einreichen. Für die Ausübung fallen keine Gebühren an.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Um für ein Wertpapier einen Realtime Kurse abrufen zu können, müssen Sie sich in Ihre WebFiliale einloggen, wählen Sie dann den Menüpunkt "Handel" und den Untermenüpunkt "Order aufgeben".
Geben Sie nun im Suchfeld die gewünschte WKN ein. Nun können Sie hinter dem gewünschten Börsenplatz auf den „RT“ Button klicken und Ihnen wird der Realtime Kurs für diesen Börsenplatz angezeigt.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Ordererteilung ist natürlich online nach Ihrem Kunden-Login möglich.
Die Erteilung einer Wertpapierorder per Telefon oder Brief ist ebenso möglich. Geben Sie Ihre Order am Telefoncomputer auf, so fallen keine Zusatzkosten an. Wenn Sie Ihre Order telefonisch durch unsere Mitarbeiter vom Kundenservice einstellen lassen, oder Ihre Order postalisch aufgeben, fällt ein Aufpreis von 15,90,- Euro pro Order an. Die Erteilung einer Wertpapierorder per Fax ist nicht möglich.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Wertstellung von Wertpapiergeschäften (Kauf und Verkauf) wird in der Regel mit einer zweitägigen Valuta verbucht. Dies ist bankenunabhängig und in den Bedingungen der Deutschen Wertpapierbörse geregelt. Bei einem Verkauf stellen wir Ihnen den Betrag sofort nach Ausführung zur Verfügung, damit Sie weiterhin Handeln können (Intradayhandel).
Bitte beachten Sie, dass der im Rahmen der WebFiliale angegebene Kontosaldo die Wertstellung der Buchungen nicht berücksichtigt. Bei Überweisungen auf Ihr Referenzkonto können Sie in der WebFiliale oder der App die Wertstellung der Buchungen prüfen. So vermeiden Sie ggf. bis zur Wertstellung anfallende Sollzinsen.
Zur Verdeutlichung ein Beispiel für Sie:
Am Montag, den 11.10.2021 haben Sie einen Kontostand von 0 Euro und verkaufen an einem deutschen Handelsplatz Wertpapiere im Gegenwert von 10.000 Euro. Diesen Betrag überweisen Sie noch am selben Tag auf Ihr Referenzkonto. Da der Betrag aus Ihrer Veräußerung valutarisch erst am Mittwoch, den 13.10.2021 gutgeschrieben wird, zahlen Sie für 2 Tage Sollzinsen (gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis).
Weiterhin wichtig für Sie: Die zweitägige Valuta bei Wertpapiergeschäften bezieht sich auf Bankarbeitstage – das Wochenende und Feiertage sind also ausgenommen. Sofern Sie Ihren Verkauf am Donnerstag, den 14.10.2021 tätigen, steht Ihnen der Betrag valutarisch erst am Montag, den 18.10.2021 zur Verfügung. Sollten Sie das Geld vorher überweisen und entsteht hierdurch ein Sollsaldo auf dem Cashkonto, zahlen Sie für 4 Tage Sollzinsen.
Seit dem 01.10.2017 wird der Handel mit sogenannten Pink Sheets durch die flatexDEGIRO Bank AG nicht mehr angeboten. Eine Übersicht zu den betroffenen Wertpapieren finden Sie unter US Pink Sheets Liste Gattungen mit Lagerstellen und Bearbeitungsgebühr bis 31.10.2020 und gültig ab 01.11.2020.
Nein, derzeit bieten wir keinen Wertpapierhandel über die Börse FINRA OTC an.
Sie können handelbare Wertpapiere bequem über die Suche auf unserer Website finden. Über das Lupen-Symbol im eingeloggten Bereich öffnen Sie die Wertpapiersuche. Hier können Sie Wertpapiere über die WKN, ISIN oder den Namen suchen. Sollte das Wertpapier nun angezeigt werden, ist der Handel grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie das Wertpapier nur handeln können, wenn das gewünschte Handelsvolumen an der jeweiligen Börse verfügbar ist.
In der flatex Next App: Sie öffnen die Wertpapiersuche über den Menüpunkt „entdecken“.
Wenn Sie ein Wertpapier zu uns übertragen, welches Sie über Ihren bisherigen Broker im Ausland erworben haben, wird uns dieses immer auf die inländische Lagerstelle geliefert. Das heißt für Sie, dass Sie dieses Wertpapier dann nur in Deutschland über uns veräußern können. Um es wieder im Ausland handeln zu können, müssten Sie einen Lagerstellenwechsel beauftragen. Das entsprechende Formular lassen wir Ihnen sehr gerne per E-Mail zukommen. Bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Wechsel kostenpflichtig ist und wir dafür eine Gebühr in Höhe von 65,90 EUR (5,90 EUR zzgl. 60,00 EUR Bearbeitung) je Gattung erheben.
Ein Lagerstellenwechsel dauert ca. 1 - 2 Wochen und in dieser Zeit ist das Wertpapier nicht handelbar.
Börse | Gesamtpreis pro Order | Handelszeiten (MEZ) |
---|---|---|
NYSE Alternext US.(früher Amex, USA) | ab 15,90 € zzgl. Börsengebühren beim Verkauf | Montag-Freitag 15.30-22.00 Uhr |
NASDAQ OBB (OTC OBB) (USA) | ab 15,90 € zzgl. Börsengebühren beim Verkauf | Montag-Freitag 15.30-22.00 Uhr |
Toronto (Kanada) | 15,90 € flat | Montag-Freitag 15.30-22.00 Uhr |
Euronext Brüssel (Belgien) | 15,90 € flat | Montag-Freitag 9.00-17.30 Uhr |
Euronext Lissabon (Portugal) | 15,90 € flat | Montag-Freitag 9.00-17.30 Uhr |
Euronext Paris (Frankreich) | 15,90 € flat | Montag-Freitag 9.00-17.30 Uhr |
Euronext Amsterdam (Niederlande) | 15,90 € flat | Montag-Freitag 9.00-17.30 Uhr |
Mailand (Italien) | 15,90 € flat nur noch Verkäufe möglich | Montag-Freitag 9.00-17.30 Uhr |
Wien (Österreich) | 15,90 € zzgl. Börsengebühren | Montag-Freitag 9.00-17.30 Uhr |
Zürich (Schweiz) | 15,90 € zzgl. Börsengebühren | Montag-Freitag 9.00-17.30 Uhr |
Folgende Limitarten sind an den Auslandsbörsen einstellbar:
Limit, Stop Market und Stop Limit: | Nasday OTC BB |
Limit und Stop Limit: | Toronto, TSX Venture Exchange, NYSE, NASDAQ |
Limit, Stop Market und Stop Limit: | Euronext (Amsterdam, Paris, Lissabon,Brüssel) und Xetra Wien |
Unabhängig von den bei US-Titeln angezeigten Börsenplätzen sind Käufe ausschließlich an den folgenden Börsenplätzen möglich:
- NYSE
- NASDAQ
- OTC BB
Wenn ein anderer als die oben genannten Börsenplätze gewählt wird, visualisiert ein Hinweis, dass ein Kauf an diesem Börsenplatz nicht zulässig ist.
Bei Orders, die an einem deutschen Börsenplatz eingestellt werden, bekommt die flatexDEGIRO Bank AG den FX-Kurs über Clearstream geliefert und gibt diesen Kurs 1:1 an den Kunden weiter.
Bei Orders, die nicht an einem deutschen Börsenplatz bzw. über eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) eingestellt werden, ist der aktuelle und fortlaufend geführte FX-Interbankenkurs die Basis für den Abrechnungskurs. Auf diesen Kurs rechnet die Bank einen Marge. Wie hoch die Marge in den einzelnen Währungen sind, können Sie unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen.
Ja. Bei der Erteilung einer außerbörslichen Order können Sie wählen, ob Sie eine direkte Preisanfrage wählen wollen (Preisanfrage) oder aber für Ihre außerbörsliche Order ein Limit setzen wollen (Limitorder).
Hier können Sie erfahren, welcher Direkthandelspartner den Limithandel unterstützt.
Die Handelspartner stellen in der Regel für alle angebotenen Titel Preise. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Bei starken Kursschwankungen kann es auch vorkommen, dass der Handelspartner nicht in der Lage ist, angemessene Kurse zu stellen. In diesen Ausnahmesituationen steht dann noch der Weg über die Börse zur Verfügung.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei neu aufgelegten Wertpapieren werden die Daten vom Emittenten an die flatexDEGIRO Bank AG geliefert. Sollte diese Datenlieferung am Tag der Emission noch nicht erfolgt sein, ist der Handel erst am Folgetag möglich.
Die Ablehnung einer Order kann diverse Gründe haben. Möglicherweise passen Ihre gewählten Angaben nicht zum aktuellen Kursverlauf oder zum vorhandenen Volumen der gewählten Gattung. Auch ist es grundsätzlich möglich, dass das gewünschte Wertpapier vom Handel ausgesetzt ist oder eine Kapitalmaßnahme durchgeführt wird.
Bitte beachten Sie zudem, dass im außerbörslichen Direkthandel nur unverbindliche Preisindikationen gestellt werden. Wenn Sie die Schaltfläche "Kostenpflichtiger Kauf" oder "Kostenpflichtiger Verkauf" betätigen, so bestätigen Sie den ersten Schritt zum Abschluss des Auftrages. Der jeweilige Direkthandelspartner hat nun zu entscheiden, ob er dieses Angebot bestätigt und die Order hierdurch zur Ausführung kommt. Den Orderstatus können Sie in Ihrem Orderbuch prüfen und bei Wunsch eine neue Preisanfrage stellen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Beim börslichen Handel kaufen und verkaufen Sie über eine der Parkettbörsen oder über Xetra/ Xetra2. Dabei werden zusätzlich zu der Ordergebühr von 5,90 EUR die sogenannten Börsen- oder Xetragebühren fällig.
Beim außerbörslichen Direkthandel erhalten Sie vom jeweiligen Handelspartner ein Preisangebot und Sie entscheiden, ob Sie zu diesem Preis handeln möchten oder nicht. Da Ihre Order auf diesem Wege nicht an der Börse platziert wird, entfallen auch die Börsen- oder Xetragebühren. Sie zahlen nur 5,90 EUR zzgl. Fremdspesen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Wenn Sie die maximal zulässige Anzahl an Preisanfragen im Direkthandel überschritten haben, ohne hierbei Umsätze getätigt zu haben, werden Sie für diesen Tag nicht mehr zum Direkthandel zugelassen.
In diesem Fall müssten Sie bitte auf den börslichen Handel ausweichen.
Für Preisanfragen im Direkthandel nutzen Sie bitte zukünftig die Abfragen über die Kursfenster (Realtimekursabfragen) oder unser Trading Tool.
Die Preisanfragefunktion ersetzt nicht die Realtimekursanfrage und darf nicht für solche Zwecke missbraucht werden. Bitte nutzen Sie die Preisanfrage nur dann, wenn Sie auch wirkliches Interesse an einem Geschäftsabschluss im außerbörslichen Direkthandel haben.
Wenn ein Handelspartner auf Grund eines technischen Fehlers oder durch einen Bedienungsfehler irrtümlich ein falsches Preisangebot macht, das erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktgerechten Preises abweicht (Mistrade), dann steht dem Handelspartner ein vertragliches Rücktrittsrecht / Aufhebungsrecht zu. In diesem Fall ist auch flatex berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Weiter gehende Ansprüche des Kunden gegen flatex oder den entsprechenden Handelspartner auf Grund einer solchen Rückabwicklung bestehen nicht.
Die Mistraderegelungen und die Kontaktdaten der Handelspartner haben wir Ihnen im Bereich "außerbörslicher Direkthandel" zur Verfügung gestellt.
Die Handelszeiten unserer Direkthandelspartner finden Sie hier.
Im außerbörslichen Direkthandel können Sie über 100.000 Zertifikate und Optionsscheine außerbörslich direkt mit unseren Handelspartnern handeln.
Zudem können über 1.000 Aktien außerbörslich gehandelt werden.
Die Ordergebühr liegt jeweils bei 5,90 Euro pro Order inklusive aller Gebühren.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Außerbörslicher Direkthandel.
Die Anzahl der Preisanfragen im Direkthandel ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Handelspartner, der Marktsituation bzw. der Abfragefrequenz. Die Anzahl liegt derzeit zwischen 25 und 50 Abfragen. Dies kann jedoch jederzeit geändert werden.
Kauforders für Wertpapiere, deren Kurs unter 1,-- EUR liegt, werden nur dann angenommen, wenn ein Limit erfasst wird.
Grundsätzlich werden bei Kaufaufträgen von Optionsscheinen u. Zertifikaten immer Limits (auch bei Kursen über 1,--EUR) verlangt. Die Limitart Stop Buy ist aber nur dann möglich, wenn der Limitwert über 1,- EUR liegt.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen
Grundsätzlich können Sparpläne in unbegrenzter Höhe angelegt werden, sofern dies das jeweilige Wertpapier zulässt.
Der maximale Einzugsbetrag bei Sparplänen mit Einzug vom hinterlegten Referenzkonto liegt jedoch bei 1.000 EUR.
Fonds- und ETF-Sparpläne können ab einem Mindestbetrag von 25 EUR angelegt werden.
Ähnlich dem Mindestanlagebetrag bei einem Sparplan, liegt auch der Mindestentnahmebetrag für Entnahmepläne bei 25 EUR.
Ja, Sie können einen Auftrag zur automatischen Wiederanlage ab einem Ausschüttungsbetrag von 25 EUR einreichen. Dieser Auftrag kann jederzeit in Ihrer WebFiiliale online widerrufen werden.
Die automatische Wiederanlage von Erträgnisausschüttungen aus Fonds und ETFs kann in der WebFiliale unter dem Menü „Service“ weiter zu „Ertragsausschüttungen“ jederzeit geändert werden.
Alternativ können Sie dies auch über Ihre flatex next-App vornehmen. Gehen Sie hierzu über das „Servicemenü“ (oben rechts) weiter zu „Depot & Konto“ und dann zu „Ertragsausschüttungen“.
Ist die automatische Wiederanlage hinterlegt und es erfolgt eine Ausschüttung über 25 EUR, so wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wiederangelegt.
Für die Wiederanlage werden keine Gebühren erhoben.
Bestehende Sparpläne können jederzeit nach dem Login in Ihre WebFiliale im Menüpunkt „Handel“ unter "Spar- und Entnahmeplan" geändert, gelöscht oder auch nur ausgesetzt werden.
Im Zuge der Anlage eines Sparplans können Sie auch den Einzug vom hinterlegten Referenzkonto beauftragen.
Hierzu kann unter der Eingabemaske das Einzugskonto vom flatex-Cashkonto auf das Referenzkonto geändert werden.
Ihr Sparplan wird zum von Ihnen gewählten Ausführungsdatum in einer Order platziert. Sie sehen diese in Ihrem Orderbuch mit dem Status „geroutet“.
Sparplanorders werden grundsätzlich mit anderen Orders der jeweiligen Gattung zu einer so genannten Blockorder zusammengefasst. Dadurch kann es bis zu fünf Bankarbeitstage dauern, bis Sie eine Ausführung mit dem Status „ausgeführt“ in Ihrem Orderbuch einsehen können.
Selbstverständlich wird bei der Sparplanausführung der Kurs Ihres jeweiligen Ausführungsdatums zugrunde gelegt.
Wird Ihr Sparplan vom hinterlegten Referenzkonto eingezogen, so ist der Gegenwert dieses Sparplans als Lastschriftsicherheit für 5 Tage gesperrt. Durch diese Sperre reduziert sich ihr verfügbares Kapital, weshalb dieses beispielsweise auch als Negativbetrag angezeigt werden kann.
Wird im Rahmen der Anlage des Sparplans der Einzug vom hinterlegten Referenzkonto gewählt, so ziehen wir den Gegenwert des Sparplans immer erst zum Valutatag der Sparplanausführung ein.
Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Gegenwert vom flatex-Cashkonto gesperrt.
Sparplanorders werden immer mit anderen Orders der jeweiligen Gattung zu einer so genannten Blockorder zusammengefasst und diese Blockorder wird dann an die entsprechende Kapitalanlagegesellschaft (KAG) übermittelt.
Wir müssen nun auf eine so genannte Confirmation, das heißt eine Bestätigung der KAG warten, dass diese Order ausgeführt wurde.
Mittels dieser Confirmation werden uns der Kurs, sowie die Valuta vorgegeben.
In der Regel dauert die Ausführung einer Blockorder durch die KAG bis zu einer Woche.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit einen Investmentfonds über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG), über den Direkthandel oder über einen Börsenplatz zu handeln.
Beim Kauf über die KAG erhalten Sie von uns in der Regel einen Rabatt in Höhe von 50 % auf den regulären Ausgabeaufschlag. Andere Ordergebühren fallen nicht an. Der Verkauf eines Fonds (ausgenommen ETF) über die KAG ist kostenlos.
Beim Kauf oder Verkauf über die Börse oder im Direkthandel fallen Orderkosten laut unserem Preis- und Leistungsverzeichnis an. Hier entfällt der Ausgabeaufschlag.
Sollten Sie einen ETF außerhalb eines Sparplans über die KAG (Kapitalanlagegesellschaft) beziehen oder einen Verkauf eines ETFs über die KAG beauftragen, werden gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses Gebühren in Höhe von 5,90 EUR erhoben.
Bei einer Fondsorder über die KAG fällt der Ausgabeaufschlag an, welchen wir jedoch im Regelfall um 50 % rabattieren.
Für Fonds- bzw. ETF-Orders über den außerbörslichen und börslichen Handel werden die regulären Handelsgebühren gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses erhoben.
Eine Veräußerung von Bruchstücken (Anteile < 1,0) aus Fondsanteilen ist ausschließlich über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) möglich. Hierüber können natürlich auch volle Stücke inkl. Bruchstücke gehandelt werden. Im börslichen und außerbörslichen Handel können nur ganze Stücke gehandelt werden.
Sofern Sie Bruchstücke veräußern wollen, können Sie dies bei der Ordererteilung über den Handelsplatz KAG / Emittent entsprechend angeben.
Wird eine Order für einen ETF über die KAG (Kapitalanlagegesellschaft) mittels einer Einzelorder erteilt, wird diese mit einem Preis von 5,90 Euro abgerechnet.
Wenn Sie sich über den KundenLogin in ihre WebFiliale einloggen und unter dem Hauptmenüpunkt "Handel" den Untermenüpunkt "Spar- und Entnahmeplan" auswählen, können Sie die Anlage eines Sparplanes auslösen.
Bitte sorgen Sie für die Ausführung des Sparplans zu Lasten Ihres Cash Kontos immer für ausreichend Deckung. Sollte einmal eine Sparplanausführung mangels Deckung nicht belastet werden können, so setzt die Besparung einfach einen Monat aus und wird dann im Folgemonat wieder aufgenommen.
Auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt "Handel" und weiter im Untermenüpunkt "Fonds & ETFs" können Sie unseren Fond-Finder nutzen, um nach sparplanfähigen Werten zu filtern.
Sie haben hier auch die Möglichkeit mittels der erweiterten Suche - Werte von bestimmten Emittenten zu finden.
Ein direkter Bezug von Kryptowährungen ist leider nicht möglich. Sie können jedoch über Derivate indirekt am Kursverlauf der jeweiligen Kryptowährung partizipieren. Nutzen Sie dafür gerne unseren „Derivatefinder“.
Wertpapierkredit
Sie möchten wissen, wie man einen Wertpapierkredit beantragen kann, was die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Kredites sind? Nachfolgend finden Sie Antworten zu diesen und anderen wichtigen Fragen rund um das Thema Wertpapierkredit.
Automatisch stellen wir Ihnen unseren dynamischen flex-Kredit zur Verfügung. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Einzelheiten dazu finden Sie in der Produktbeschreibung.
Um bei Kreditbedarf von über EUR 250.000 einen Lombardkredit zu beantragen, wählen Sie bitte in Ihrer flatex-classic WebFiliale den Menüpunkt „Kredit“, um die Kreditlinie zu beantragen.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Der flatexDEGIRO Bank AG werden automatisch Ihre Angaben online übermittelt. Nach erfolgreicher Überprüfung und Bearbeitung Ihres Kreditantrages, werden Ihnen anschließend die Kreditverträge in Ihr Onlinearchiv eingestellt.
Diese drucken Sie bitte aus und senden eine Ausfertigung im Original unterschrieben an die im Vertrag angegebene Adresse der flatexDEGIRO Bank AG. Sobald der Vertrag der flatexDEGIRO Bank AG wieder vorliegt, wird Ihr Lombardkredit für Sie eingeräumt und Sie können sofort darüber verfügen.
Der Wertpapierkredit wird immer nur kontobezogen ausgereicht. Das heißt, dass Sie für jedes Cash Konto eine separate Kreditlinie benötigen, deren Höhe sich nach dem dazugehörigen Depotwert richtet. Es ist nicht möglich, dass alle Depots gemeinschaftlich betrachtet werden und der Kredit in der kompletten Höhe auf einem Cash Konto zur Verfügung gestellt wird.
Als Beispiel: Depot A hat einen Beleihungswert von 10.000,- EUR und der Beleihungswert von Depot B beträgt 15.000,- EUR. Sie können nun einen Kredit über 10.000,- EUR für Cash Konto A beantragen und einen Kredit über 15.000,- EUR für Depot B. Ein Kredit über 25.000,- EUR, der auf einem der beiden Cash Konten zur Verfügung gestellt werden soll, ist leider nicht möglich, obwohl Ihr Gesamtvermögen dies zulassen würde. Da Sie aber Gelder zwischen den beiden Cash Konten jederzeit transferieren können (sofern der Kontoinhaber identisch ist) und diese auch sofort verbucht werden, stellt dies keine Benachteiligung Ihres finanziellen Spielraums dar.
Es ist richtig, dass die flatexDEGIRO Bank AG ein jederzeitiges Kündigungsrecht hat. Allerdings wird Sie dieses Recht nicht ohne vorherige Ankündigung wahrnehmen. Bevor ein in Anspruch genommener Kredit tatsächlich gekündigt wird, werden Ihnen durch diverse Mahnungen Fristen eingeräumt, in denen Sie Zeit haben, Ersatzsicherheiten zu stellen, Guthaben zu überweisen oder durch Verkäufe den negativen Saldo auf Ihrem Cash Konto zu reduzieren.
Selbstverständlich können wir bei einem Depotübertrag einen bestehenden Wertpapierkredit bei einer Drittbank ablösen. Folgende Voraussetzungen sind hierfür erforderlich:
Ein ausgefülltes Depotübertragungsformular und bei Kreditlinien über EUR 250.000 ein Antrag auf Lombardkredit müssen uns vorliegen. Anschrift und Ansprechpartner der abzulösenden Drittbank sind uns mitzuteilen.
Wir benötigen eine detaillierte, aktuelle Depotübersicht inkl. dortiger Beleihungswerte und aktueller Linienbeanspruchung der Drittbank. Der abzulösende Kreditbetrag sollte uns von der Bank schriftlich oder per Fax bestätigt werden.
Wir benötigen eine Bestätigung der abgebenden Bank, dass der Wertpapierbestand dort gesperrt bleibt und nicht verkauft werden kann während wir den neuen Kreditantrag bei uns bearbeiten.
Wenn der Kredit durch uns in der gewünschten Höhe genehmigt werden kann, benötigen wir bei Kreditlinien über EUR 250.000 die unterschriebenen Kreditunterlagen zurück, bevor wir eine Kreditlinie einrichten können. Der flex-Kredit bis zu maximal EUR 250.000 wird Ihnen automatisch bereitgestellt.
Bevor es zur Kreditablösung kommt, benötigen wir vorab eine Bestätigung der jetzigen Bank, dass uns der vorab bestätigte Wertpapierbestand nach Geldeingang sofort übertragen wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie immer nur über so viel Kredit verfügen können, wie auch über den Beleihungswert Ihrer im Depot befindlichen Wertpapiere abgesichert ist. Da sich der Beleihungswert täglich ändern kann, kann sich auch Ihre tatsächliche Kreditlinie täglich ändern und von einem ggfs. genehmigten Lombardkreditlimit abweichen.
Um einen Lombardkredit erhöhen zu lassen, gehen Sie bitte analog der Neubeantragung vor. Füllen Sie dafür den Erhöhungsantrag online in Ihrer Webfiliale vollständig aus. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie den neuen Gesamtkreditbetrag eintragen müssen und nicht den Wert, um den sie den bestehenden Kredit erhöhen möchten. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Kreditvertrag von der flatexDEGIRO Bank AG in Ihr Onlinearchiv eingestellt, welchen Sie bitte im Original unterschrieben zurücksenden.
Kreditzinsen werden wie bei einem Dispositionskredit selbstverständlich nur auf den in Anspruch genommenen Betrag berechnet. Natürlich richtet sich die Verzinsung auch nach dem in Anspruch genommenen Zeitraum.
Um die Höhe der maximal ausreichenden Kreditlinie feststellen zu können, wird Ihr aktuelles Depotvolumen unter Berücksichtigung der jeweiligen Beleihungsfaktoren der einzelnen Wertpapiere betrachtet.
Beleihungsfaktoren für Lombard- und flex-Kredit
Beleihungsfaktor bis 80%
- Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze, Schatzanweisungen dt. öff. Schuldner
- Anleihen deutscher öffentlicher Schuldner z.B. Bund, Länder, Landesbanken in Euro & FX
Beleihungsfaktor bis 70%
- Anleihen sonstiger Emittenten in Euro & FX, durch deutsche öffentliche Schuldner garantiert
- Anleihen supranationaler Institutionen (z.B. Weltbank, EIB, ..) in Euro
- Pfandbriefe, Auslandsanleihen & Anleihen sonst. Schuldner in Euro & FX (mit Rating Aaa bis Aa3)
Beleihungsfaktor bis 60%
- Aktien, enthalten in DAX, DJ-EUROStoxx50, DJ-Stoxx50, ATX, CAC, FTSE100, DJIA, FTSE Eurotop100, AEX, BEL 20, IBEX35, FTSE MIB, HEX25
- Aktien-, Mischfonds und Rentenfonds in EUR & FX
- Anleihen supranationaler Institutionen (z.B. Weltbank, EIB, ..) in FX
- Pfandbriefe, Auslandsanleihen & Anleihen sonst. Schuldner in Euro & FX (mit Rating A1 bis A3)
Beleihungsfaktor bis 50%
- Aktien die in DJ Stoxx 600, FTSE250, Hang Seng, MDAX, Nasdaq100, Nikkei225, OMX30, PSi, S&P500, S&P/TSX 60 und SMI
- Pfandbriefe, Auslandsanleihen & Anleihen sonst. Schuldner in Euro & FX (mit Rating Baa1 bis Baa3)
Beleihungsfaktor bis 40%
- Aktien, enthalten in SDAX und TecDAX
Beleihungsfaktor bis 30%
- Restliche Aktien, die nicht in den Aktienindices aus den Beleihungsklassen 60%, 50% & 40% abgebildet sind
- Anleihen der PIIGS Staaten (Portugal, Irland, Italien, Griechenland, Spanien)
- Pfandbriefe, Auslandsanleihen & Anl. sonst. Schuldnerin Euro & FX (mit Rating Ba1 bis Ba3)
- Genussscheine in EUR & FX
- Wandelanleihen, Optionsanleihen, Aktienanleihen
Beleihungsfaktor bis 20%
- Pfandbriefe, Auslandsanleihen & Anl. sonst. Schuldner in Euro & FX (mit Rating B1 oder schlechter)
Beleihungsfaktor 0%
Komplexe Finanzinstrumente wie z.B.
- Optionsscheine, Knock-Out-Zertifikate
- Bezugsrechte
- Zertifikate
CFD-Handel
Sobald Sie von der flatexDEGIRO Bank AG für den CFD-Handel freigeschaltet wurden, können Sie über Ihren geschlossenen Kundenbereich auf die CFD Anwendung zugreifen.
Zum Start im CFD-Handel empfehlen wir eine Ersteinlage in Höhe von 1.000,- EUR. Sie können aber natürlich einen entsprechend gewünschten Betrag von Ihrem Cashkonto auf Ihr CFD Transferkonto übertragen. Sobald Ihr CFD-Konto kapitalisiert ist, können Sie mit dem CFD-Handel beginnen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Nein, wie bei allen anderen Konten auch, die Sie bei flatex führen, fallen für das CFD Konto keine Führungsgebühren an. Auch bei Inaktivität des Kontos kommen keine Gebühren auf Sie zu.
Der Zugriff ist generell mit allen standardisierten WLAN Protokollen möglich.
Bitte beachten Sie hierbei aber, dass WLAN Verbindungen auch instabil laufen können und es eventuell zu Schwierigkeiten in der Datenübermittlung kommt, beispielsweise bei der Passworteingabe.
Ja, wie im Börsenhandel auch, gelten im Handel mit Differenzkontrakten die hohen deutschen Bankenstandards. Sie können die Mistraderegeln auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt "Service" bei den Formularen nachlesen.
Für alle auf der CFD-Handelsplattform angebotenen Differenzkontrakte stellt der Market Maker handelbare Kurse. Bitte achten Sie bei Aufgabe von Aufträgen in weniger liquiden Aktien-CFDs, dass das verfügbare Volumen in Level 1 nicht immer ausreichend ist, um die von Ihnen gewünschte Stückzahl vollständig auszuführen. Bei Market-Aufträgen erfolgt eine Ausführung auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses. Teilausführungen finden nicht statt.
Durch Platzierung einer Limitorder können Sie verhindern, dass Ihr Auftrag zu einem niedrigeren Kurs ausgeführt wird, als in Level 1 angezeigt wird. Eine Ausführung erfolgt dann, sobald das Volumen in Level 1 ausreichend ist.
Die Teilnahme am CFD-Handel ist ausschließlich für Kontoinhaber eines Einzelkontos möglich, da man sich hier in einem hochspekulativen und äußerst sensiblen Bereich des Wertpapierhandels bewegt. Eine Bevollmächtigung kann hierfür nicht erteilt werden.
Da der CFD-Handel ein sehr sensibler Wertpapierhandelsbereich ist, geben wir Ihnen mit unserem CFD-Demokonto die Möglichkeit die Handelsplattform unverbindlich und kostenlos zu testen. Dafür stellen wir Ihnen 50.000,- EUR „Spielgeld“ zur Verfügung. Für das CFD-Demokonto registrieren.
Ja, das Charttool bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten technische Analysen zu betreiben.
So können Sie zum Beispiel im Chartfenster die wichtigsten Indikatoren, Oszillatoren und Studien auswählen.
Falls Sie zum Thema „technische Analyse“ weitere Informationen wünschen, können Sie sich auf unserer Webseite kostenlos ein Schulungsvideo ansehen.
Dieses finden Sie unter dem Menüpunkt "Akademie" weiter im Untermenüpunkt "Schulungsvideos" hinzu "Plattformvideos".
Die Einlagensicherung erfolgt auch für den CFD-Handel über die flatexDEGIRO Bank AG.
Zusätzliche Informationen dazu finden Sie in der FAQ: "Sind meine Einlagen bei Ihnen gesichert?"
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Abgeltungsteuer wird am Geschäftstag nach Schließung Ihrer Position / Positionen auf dem Cashkonto berücksichtigt. Für diese Buchungen wird nicht das CFD-Transferkonto angesprochen, um unter anderem keine offenen CFD-Positionen zu gefährden.
Eine automatische Glattestellung erfolgt, sobald das freie Kapital unter 0,00 EUR sinkt oder das Gesamtkapital (Summe aus Margin und freiem Kapital) geringer als 0,00 EUR ist.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Zur Ermittlung des Kurses des DE40 wird der DAX-Future um die im Future enthaltenen Finanzierungskosten bereinigt. Dadurch erhält man wiederum annähernd das Kursniveau des DAX40. Die Entwicklung des DE40 richtet sich somit auch immer nach der Entwicklung des DAX-Future. Der Kurs des DAX-Future bestimmt sich zudem durch Angebot und Nachfrage. Dadurch kann es in Ausnahmesituationen wie z.B. sehr volatilen Marktphasen auch zu Abweichungen des DAX-Future / DE40 zum DAX40 kommen.
Der Kurs des DAX-Futures berechnet sich wie folgt: DAX40 + hypothetische Finanzierungskosten nach Geldmarktzinsniveau bis zum Verfalltag des Futures. Daher ist der Kurs des DAX-Future in der Regel immer höher als der des DAX40. Mit der Laufzeit nehmen allerdings die Finanzierungskosten ab, so dass auch die Differenz täglich abnimmt. Der Kurs des DE40 ist um die entsprechenden Finanzierungskosten bereinigt. Das bedeutet auch, dass der DAX-Future und der DE40 am Laufzeitende identisch sind.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Die Sicherheitsleistung, die beim Eröffnen einer Position erbracht werden muss, wird als Margin bezeichnet. Es handelt sich dabei um einen Betrag in Kontowährung, der vom verfügbaren Kapital abgezogen und für das Halten der Position reserviert wird. Wird die Position geschlossen, wird der aktuell entsprechende Betrag wieder freigegeben. Der Marginsatz ist instrumentenbezogen und wird in Prozent angegeben. Dieser Prozentsatz entscheidet darüber, wie viel Margin für das Eingehen einer Position erforderlich ist.
Um das Verhältnis an einem Beispiel zu demonstrieren:
Sie möchten 1 DE30-CFD erwerben. Der DE30 Kontrakt wird zum Beispiel im Kauf zu 7.000 Punkten (entspricht 7.000 €) gehandelt. Der Marginsatz des DE30-CFDs beträgt aktuell 5 %. Für Ihren Auftrag bedeutet das, dass Sie 5 % der eigentlichen Investitionssumme aufbringen müssen, um den gewünschten Bestand aufzubauen.
Berechnung:
7.000 × 5 % = 350 (entspricht 350,00 €)
Käme es in diesem hypothetischen Szenario zu einer Ausführung zu 7.000 Punkten, würden dem Kundenkonto 350,00 € vom freien Kapital abgezogen und als Margin ausgewiesen werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich das freie Kapital und auch die Margin entsprechend der Entwicklung der Position dynamisch verhalten.
Die Leihekosten bei CFD-Short-Positionen: Bei CFD-Short-Positionen können Leihekosten in % p.a. des Kontraktvolumens anfallen. Die Leihekosten sind abhängig von den Möglichkeiten des Market Makers sich am Markt abzusichern.
Die Leihekosten sind auch kurzfristig ggf. starken Schwankungen unterworfen, betragen aber maximal 100 % p.a.
Die aktuellen Leihesätze können den jeweiligen Instrumentenübersichten entnommen werden.
Grundsätzlich gilt aber natürlich die Regelung in den Sonderbedingungen für den CFD-Handel.
Aufträge können als Kauf (Long Position) oder Verkauf (Short Position) aufgegeben werden.
Es ist möglich, die Aufträge als Market-Auftrag, Limit-Auftrag oder Stopp-Auftrag zu platzieren. Wird ein Auftrag als Market-Auftrag eingegeben, erfolgt während der regulären Handelszeiten dieses Marktes eine sofortige Ausführung zum nächsten handelbaren Kurs.
Limit-Aufträge werden erst dann ausgeführt, wenn das jeweils definierte Kursniveau erreicht wurde.
Ein Stopp-Auftrag wird zu einem Market-Auftrag, wenn das zuvor definierte Stopp-Level erreicht wurde. Das so genannte "Triggern" führt dazu, dass der Stopp ausgelöst und der Auftrag als Marketauftrag ausgeführt wird.
Der Orderzusatz Take Profit hilft Ihnen, Gewinne bei Erreichen eines bestimmten Kurslevels zu realisieren.
Des Weiteren werden One Cancels the Other (OCO) und If Done-Aufträge angeboten.
Beim Handel mit Aktien-CFDs werden Ordergebühren in Höhe von 0,05% des jeweils gehandelten Volumens, jedoch mindestens 5,00 EUR berechnet.
Die Ordergebühren werden (entweder der Prozentsatz, in jedem Fall aber die Mindestgebühr) in Bezug auf das Transaktionsvolumen pro ausgeführtem Auftrag, das heißt pro Kauf und Verkauf, berechnet.
Die aktuell gültigen Gebühren finden Sie im Ergänzenden Preis- und Leistungsverzeichnis für die Teilnahme am CFD-Handel. Diese stehen Ihnen auf unserer Webseite unter dem Menüpunkt "Service" bei den Formularen zur Verfügung.
- Risiken:
• Sie gehen beim CFD-Handel ein hohes finanzielles Risiko bis hin zum Totalverlust ein.
• Durch die Hebelwirkung gestalten sich die Risiken höher als im Basiswert.
• Zudem bestehen Risiken aufgrund der hohen Schwankungsbreite (Volatilität).
• Für Instrumente, welche nicht in EUR geführt werden, besteht ein zusätzliches Währungsrisiko.
• Auch können Verluste durch Overnight-Gaps (Kurssprünge) entstehen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite www.flatex.de über den Menüpunkt „Service“ – Untermenüpunkt „Formulare“ – „Ergänzend für den CFD-Handel“
in der Unterlage: „Wichtige Informationen über Verlustrisiken beim CFD-Handel“.
Der Kontrahent / Market Maker im CFD-Handel ist die Société Générale.
Informationen über die Société Générale finden Sie direkt auf der entsprechenden Webseite.
Finanzierungskosten werden bei der Ermittlung der Abgeltungsteuer berücksichtigt. Sie sehen die entsprechenden Buchungen in den Steuerbuchungen Ihres geschlossenen Kundenbereiches über die Homepage ein.
Damit wir Sie für den CFD-Handel freischalten können, müssten Sie ein Cashkonto bei der flatexDEGIRO Bank AG führen. Falls Sie ein solches noch nicht eröffnet haben, so können Sie dies auf unserer Webseite www.flatex.de über die Schaltfläche "Konto eröffnen" durchführen.
Hintergrund dafür ist, dass die Abrechnungen des CFD Kontos (Belastung der Abgeltungsteuer/ Einzahlungen) über Ihr Cashkonto bei der flatexDEGIRO Bank AG stattfinden. Geben Sie bei der Konto/Depoteröffnung einfach an, dass Sie für den CFD-Handel freigeschaltet werden möchten.
Wenn Sie ein Konto/ Depot bei der flatexDEGIRO Bank AG unterhalten, können Sie in Ihrem geschlossenen Kundenbereich unter dem Hauptmenüpunkt "Service", im Untermenüpunkt "Anlageziele" ein CFD Konto eröffnen. . Bitte beachten Sie, dass für den CFD-Handel die Risikoklasse „E“ und die Teilnahme am Handel mit komplexen Finanzinstrumenten vorausgesetzt werden.
Überweisungen auf Ihr CFD-Transferkonto können Sie ausschließlich von Ihrem Cash-Konto aus vornehmen. Die Überweisung erfolgt in Echtzeit, d.h. der vom Cash-Konto auf das CFD-Transferkonto überwiesene Betrag steht Ihnen umgehend zum CFD-Handel zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Zwischen 23.30 Uhr und ca. 02:00 Uhr des nächsten Tages finden in der Regel auf der CFD Plattform Wartungsarbeiten statt.
Um einen Übertrag vorzunehmen, müssen Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich auf den Reiter CFD klicken und haben dort dann innerhalb des oberen grau markierten Bereichs die Möglichkeit einen Übertrag zu erfassen.
Überweisungen von Ihrem CFD-Transferkonto können Sie ausschließlich auf Ihr Cash-Konto vornehmen. Die Überweisung erfolgt in Neartime, dass bedeutet der vom CFD-Transferkonto auf das Cash-Konto überwiesene Betrag steht Ihnen in wenigen Minuten zum Wertpapierhandel zur Verfügung
Um Geld von Ihrem CFD-Transferkonto auf Ihr Cash-Konto zurück zu überweisen gehen Sie in der CFD-Handelsplattform auf das Symbol mit den drei Strichen oben links und wählen den Reiter "CFD-Konto" aus und klicken auf "Überweisung" und geben den gewünschten Betrag ein.
Halten Sie am Dividendenstichtag nach Handelsschluss bei inländischen CFDs eine Long Position (in einem Instrument, in welchem Dividenden berücksichtigt werden), so erhalten Sie für diesen CFD eine Dividendenausgleichszahlung in Höhe von 85 %.
Aufgrund der unterschiedlichen Steuergesetzgebungen der jeweiligen Länder erhalten Sie am Dividendenzahltag eine Gutschrift über 85 % der ausgeschütteten Dividende, wenn Sie am Dividendenstichtag eine Long-Position auf einem ausländischen Kontrakt halten. Bei US-Werten wird die Position immer glattgestellt.
Halten Sie eine Short Position, werden Sie mit 100 % auf Ihrem CFD Transferkonto belastet.
Stimmrechte können nicht über einen CFD ausgeübt oder angefordert werden. Zudem besteht kein Anspruch auf Teilnahme an Hauptversammlungen.
Kapitalmaßnahmen und Hauptversammlungen
Sie suchen nach Antworten rund um die Themen Kapitalmaßnahmen und Hauptversammlungen? In der nachfolgenden Übersicht finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zu diesem Themenbereich.
Haben wir die Eintrittskartenbestellungen zur Hauptversammlung einer Inhaberaktie fristgerecht erhalten, leiten wir diese nach Ablauf der Bestellfrist an die entsprechende Gesellschaft weiter.
Sollte Ihnen die Karte bzw. die Informationen zur virtuellen Hauptversammlung nicht rechtzeitig zugehen, können Sie sich gerne direkt an die jeweilige Gesellschaft wenden - dieser sollte Ihre Kartenbestellung vorliegen.
Handelt es sich bei Ihrem Aktienbestand um ausländische Aktien, so können wir diesbezüglich leider keinen Service zur Bestellung einer Eintrittskarte anbieten.
Um dennoch an einer Versammlung teilnehmen zu können, wäre die Erstellung einer Depotbestätigung möglich, welche bei der jeweiligen Gesellschaft vorgelegt werden könnte. Für die Erstellung einer solchen Bestätigung würde gemäß unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses eine Gebühr in Höhe von 5,90 EUR erhoben.
Handelt es sich bei Ihrem Aktienbestand um Inhaberaktien, wird Ihnen die Information zur Hauptversammlung in Ihr Dokumentenarchiv eingestellt.
Sie können die Bestellung der Eintrittskarten direkt online unter dem Menü „Service“ und dann im Untermenüpunkt „Hauptversammlungen“ erfassen.
Alternativ können Sie Ihren Auftrag zur Bestellung einer Eintrittskarte auch per Mail, per Fax (02156 49 20 31 9) oder per Post eingereichen.
Bitte beachten Sie, dass die Ticketbestellung mit Kosten in Höhe von 5,90 EUR gemäß des Preis- und Leistungsverzeichnisses versehen ist.
Handelt es sich bei Ihrem Aktienbestand um Namensaktien, erhalten Sie die Informationen zur Hauptversammlung direkt von der jeweiligen Aktiengesellschaft und müssen in diesem Fall die Bestellung der Eintrittskarten auch direkt an die entsprechende Gesellschaft richten.
Alle hierfür notwendigen Details werden Ihnen in der Regel direkt von der jeweiligen Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen einer Hauptversammlung wird ein sogenannter Record-Day festgesetzt, an welchem das jeweilige Wertpapier im Bestand gehalten werden muss, um für die Teilnahme berechtigt zu sein.
Wie im Anschluss eine Beantragung einer Eintrittskarte möglich ist, hängt von der Art der Aktie ab.
Inländische sowie ausländische Aktien müssen am Trenntag der jeweiligen Maßnahme im Depot gehalten werden, damit diese Werte zur Zahlung der Dividende bzw. Teilnahme an der Maßnahme berechtigt sind.
Der Trenntag wird von der Gesellschaft festgelegt und ist im Regelfall der Bankarbeitstag vor dem von der Gesellschaft festgelegten Ex-Tag.
Die Lieferung der neuen Wertpapiere bzw. Übermittlung eine Bargutschrift im Rahmen einer Kapitalmaßnahme erfolgt durch die Lagerstelle.
Sobald der Bank die Stücke bzw. Zahlung seitens der Lagerstelle übermittelt wird, buchen wir die neuen Wertpapiere in Ihrem Depot ein bzw. schreiben die Zahlung Ihrem Cashkonto gut.
Die flatexDEGIRO Bank AG tritt bei der Abwicklung von Maßnahmen grundsätzlich nicht in Vorleistung.
Alle Kunden - auch diejenigen die eine Weisung für den Erhalt neuer Stücke erteilt haben - erhalten die Dividende netto ausgezahlt.
Anschließend werden die neuen Stücke eingebucht und die bereits ausgeschüttete Dividende wieder brutto dem Cashkonto belastet.
Wir sind aus steuerlichen Gründen dazu verpflichtet diese Reihenfolge einzuhalten.
Das Trennverhältnis gibt an, wie viele Bezugsrechte im Verhältnis zu den „alten“, d.h. im Bestand befindlichen Aktien ausgegeben werden. Ein Trennverhältnis von 1 : 1 bedeutet demnach, dass Sie für eine „alte“ Aktie ein Bezugsrecht eingebucht bekommen.
Das Bezugsverhältnis gibt wiederrum die Relation zwischen der Anzahl der Bezugsrechte und der Anzahl der bei der Kapitalerhöhung zu beziehenden jungen Aktien an. Ein Bezugsverhältnis von 2 : 1 bedeutet, dass Sie für zwei Bezugsrechte eine neue Aktie erhalten können.
Bitte beachten Sie, dass das Bezugsverhältnis vorbehaltlich einer Änderung durch die Gesellschaft angegeben sein kann. Ein entsprechender Hinweis hierzu wäre auf dem jeweiligen Weisungsschreiben zu finden.
Eine Kapitalmaßnahme ist als Ereignis definiert, welches eine wesentliche Änderung an einem Unternehmen mit sich bringt. Es gibt zwei Typen von Kapitalmaßnahmen: obligatorische und freiwillige Maßnahmen.
Eine obligatorische Maßnahme erfordert keine Weisung Ihrerseits. Diese wird automatisch für Sie umgesetzt und verbucht. Ein Widerspruch ist grundsätzlich nicht möglich.
Bei einer freiwilligen Maßnahme können Sie über die Teilnahme selbst entscheiden.
Die Teilnahme an einer Kapitalmaßnahme ist innerhalb einer vorgegebenen Frist - der sogenannten Weisungsfrist - möglich.
Bei einer Weisung handelt es sich um den Auftrag zur Teilnahme an einer Kapitalmaßnahme.
Die Teilnahme an einer Kapitalmaßnahme ist innerhalb einer vorgegebenen Frist - der sogenannten Weisungsfrist - möglich.
Ein Bezugsrecht ist ein Anrecht in Form eines Wertpapiers, welches zur Teilnahme an einer Kapitalmaßnahme berechtigt. Dieses wird gesondert im Depotbestand unter einer eigenen WKN / ISIN dargestellt.
Maßnahmen mit Wahlmöglichkeiten
Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung:
Bei einer Kapitalerhöhung nimmt ein Unternehmen eine Erhöhung des Eigenkapitals vor. Dies wird durch die Ausgabe von neuen Aktien - auch Ausgabe von jungen Aktien genannt - vorgenommen. Sie können einen Auftrag zum Erhalt dieser jungen Aktien (zu einem Vorzugspreis) erteilen. Die Teilnahme ist freiwillig. Sollten Sie im Rahmen der Kapitalmaßnahme Bezugsrechte eingebucht bekommen haben und diese nicht verwenden, werden diese nach Ablauf der Weisungsfrist aus Ihrem Depot ausgebucht. Sollte hierfür ein Gegenwert übermittelt werden, wird dieser in Nachgang selbstverständlich Ihrem Cashkonto gutgeschrieben.
Übernahme- / Rückkaufangebot:
Ihnen als Aktionär wird ein Angebot zur Übernahme oder Rückgabe Ihrer Wertpapiere unterbreitet. Im Rahmen eines Rückkaufs wird der Rücknahmepreis durch den Bieter festgelegt. Die Angabe zum Bieter können Sie dem jeweiligen Weisungsschreiben entnehmen.
Freiwillige Barabfindung:
Es erfolgt eine Rücknahme Ihrer Anteile seitens der jeweiligen Gesellschaft gegen Zahlung eines Barabfindungspreises. Erfolgt keine Teilnahme an der freiwilligen Barabfindung, verbleiben die Werte im Bestand und es erfolgt keine Auszahlung.
Dividende wahlweise in Aktien:
Eine Aktiengesellschaft kann die Dividende auch wahlweise als Bezug in Form von Aktien auszahlen. Sie haben die Möglichkeit anstelle der Bardividende neue Aktien zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur über die volle Höhe der Dividende möglich ist. Eine Aufteilung zum teilweisen Bezug der Dividende in Aktien ist leider nicht möglich.
Obligatorische Maßnahmen - keine Wahlmöglichkeit
Reverse Split:
Hierbei handelt es sich um eine Aktienzusammenlegung. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien verringert.
Bei einem Reverse Split mit dem Verhältnis 10 : 1 werden aus 10 Aktien (Wert pro Stück 10 EUR) 1 Aktie (Wert pro Stück 100 EUR). Der Gesamtwert bleibt hier unverändert.
Split:
Hierbei handelt es sich um eine Aufteilung der Aktien. Das bedeutet, dass sich die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien erhöht.
Bei einem Split mit dem Verhältnis 1 : 10 werden aus 10 Aktien (Wert pro Stück 10 EUR) 100 Aktien (Wert pro Stück 1 EUR). Der Gesamtwert bleibt hier unverändert.
Spin-Off:
Bei einem Spin-Off gliedert eine bestehende Gesellschaft einen Teil des Unternehmens als eigenständige Firma aus.
Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils bekommen die „alten“ Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens „gratis“ gutgeschrieben oder erhalten zumindest das Recht, diese neuen Aktien (zu einem Vorzugspreis) zu kaufen.
Squeeze-Out / obligatorische Barabfindung:
Bei einem Squeeze-Out bzw. einer obligatorischen Barabfindung handelt es sich um die zwangsweise Ausbuchung Ihrer Wertpapiere gegen Gutschrift einer Barzahlung, welche seitens der Gesellschaft beschlossen/veranlasst wurde.
Fusion:
Hierbei handelt es sich um eine Verschmelzung von Wertpapieren. Im Rahmen einer Fusion werden Ihre Werte meist in neue Wertpapiere getauscht.
Es kann im Rahmen einer Fusion auch zu Barzahlungen kommen.
Kapitalherabsetzung:
Eine Kapitalherabsetzung ist eine Verminderung des Eigenkapitals einer Kapitalgesellschaft und stellt daher das Gegenstück zur Kapitalerhöhung dar.
Diese kann in verschiedenen Formen umgesetzt werden: beispielsweise durch Reduzierung des Aktienbestandes gegen entsprechenden Ausgleich oder in Form einer Barausschüttung.
Um eine Weisung zur Teilnahme an einer Maßnahme zu erteilen, kann unter dem Menüpunkt „Handel“ weiter der Punkt „Kapitalmaßnahmen“ genutzt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der Online-Weisung die Anzahl der zu verwendenden Bezugsrechte eingetragen werden muss und nicht die Anzahl der neuen Aktien.
Beispiel:
135 Aktien, ein Trennverhältnis von 1 : 1 und ein Bezugsverhältnis von 4 : 1.
Sie erhalten für 135 „alte“ Aktien im Trennverhältnis 1 : 1 1 35 Bezugsrechte.
135 : 4 = 33,75 neue Aktien > der Erhalt von Bruchteilen von Aktien ist jedoch nicht möglich, weshalb an dieser Stelle abzurunden ist.
33 neue Aktien x 4 = 132 zu verwendende Bezugsrechte
Erfassen Sie eine Weisung zur Verwendung von 132 Bezugsrechten, so erhalten Sie bei Umsetzung der Kapitalmaßnahme 33 neue Aktien.
Sollte im Rahmen der Weisung ein Überbezugswunsch im Rahmen der Maßnahme möglich sein, so wäre an dieser Stelle die konkrete Anzahl der neuen Aktien einzutragen.
Um eine Weisung zur Teilnahme an einer Maßnahme zu erteilen, können Sie online in Ihrer WebFiliale, unter dem Menüpunkt „Handel“ und dann den Untermenüpunkt „Kapitalmaßnahmen“ nutzen.
Auf der nachfolgenden Seite sind die entsprechenden Eingaben zu tätigen.
Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der Online-Weisung die Anzahl der zu verwendenden Bezugsrechte eingetragen werden muss und nicht die Anzahl der neuen Aktien.
Alternativ kann natürlich auch das Weisungsschreiben aus dem Dokumentenarchiv befüllt und unterschrieben als Scan per Mail, per Fax (02156 49 20 31 9) oder per Post eingereicht werden.
Ist die Weisung online möglich und es wird dennoch eine schriftliche Weisung erteilt, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass in diesem Falle eine Gebühr in Höhe von 15,90 EUR erhoben wird.
Diese Gebühr für die schriftliche Weisung entfällt, wenn die Weisung online nicht vorgegeben ist.
Handelssoftware
Je nach Paket, bzw. Buchung der Kurse ist die Kursversorgung für Auslandsbörsen möglich. Bitte beachten Sie aber, dass die Buchung der Kursanzeige keinen Einfluss auf die grundsätzliche Handelbarkeit dieser Börsenplätze über flatex hat.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Die gleichzeitige Kursanzeige ist im Basispaket auf 150 Symbole und im Premiumpaket auf 500 Symbole ausgelegt. Sie haben aber die Möglichkeit im Premiumpaket weitere Sysmbole für die gleichzeitige Anzeige hinzu zu buchen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Kurs-Alerts via E-Mail sind möglich, dazu müssen Sie im flatex Trader 2.0 unter "Extras" - "Programmoptionen" entsprechende E-Mail-Einstellungen hinterlegen.
Eine Überwachungsfunktion in Form von Alarmsignalen über den Desktop ist auch möglich. Die Funktion können Sie unter "Einfügen" - "Alarm" aktivieren.
Der flatex-Trader 2.0 ist eine "Handelssoftware" für den Anleger. Sie erhalten hier die Möglichkeit, sich individuelle Watchlists anzulegen und sich Chartauswertungen erstellen zu lassen.
Sie können hier direkt aus der Watchlist heraus eine schnelle und einfache Ordererteilung vornehmen. Individuelle Einstellungen von Ordergrößen, Watchlists und optischen Merkmalen, sowie erweiterte Features runden die Funktionsweise ab.
Da es ein sehr umfangreiches Tool ist, möchten wir Sie an dieser Stelle gerne auf unser Handbuch zum flatex-Trader 2.0 verweisen. Hier werden Ihnen sämtliche Funktionen umfangreich dargestellt.
Für die Chartauswertung stehen Ihnen eine Vielzahl von Indikatoren zur Verfügung.
Dazu zählen unter anderem:
- Balken- und Liniencharts
- Fibonacci-Linien
- Bollinger Bänder
- Stochastik
- MACD
Sie können die Indikatoren aufrufen, indem Sie im Chart mit der rechten Maustaste auf "Study einfügen" klicken.
Grundsätzlich wählen Sie zuerst zwischen zwei Kursdatenpaketen - dem Basispaket für 15,00 EUR/Monat und dem Premiumpaket für 39,00 EUR/Monat. In beiden Paketen sind bereits sehr viele Kurse und Funktionen enthalten.
Natürlich können sie noch weitere Features hinzubuchen. Eine Übersicht über alle möglichen Pakete und die entsprechenden Kosten (Stand 05/2012) haben wir Ihnen unter Kursdatenpakete: flatex trader 2.0 zusammengestellt.
Die technischen Voraussetzungen haben wir hier zusammengestellt.
Die Gebühren werden im Lastschriftverfahren direkt von der TeleTrader Software GmbH zum Monatsanfang von Ihrem Cashkonto bei der flatexDEGIRO Bank AG abgebucht. Wenn Sie den TeleTrader innerhalb eines Monats bestellen und diesen sofort nutzen möchten (nicht bis zum nächsten 1. warten möchten), so erfolgt die Gebührenbelastung für diesen angefangenen Monat entsprechend umgehend von Ihrem Cashkonto bei der flatexDEGIRO Bank AG.
Den Link zum Download der Software erhalten Sie auf unserer Seite zum flatex trader 2.0.
Die Deinstallation/Neuinstallation der Handelssoftware erfolgt über die "Systemsteuerung" - "Programme und Funktionen" (verschiedene Microsoft Windows Versionen). Bitte informieren Sie sich über eine mögliche Bedienungsanleitung zum jeweiligen Betriebssystem, wie Sie Programme/Software korrekt deinstallieren.
Um sich das Xetra Orderbuch anzeigen lassen zu können, müssen Sie vorab Realtimekurse im Level 2 über Ihren Bestellprozess bei TeleTrader gebucht haben.
Um sich daraufhin das Xetra Orderbuch anzeigen zu lassen, müssen Sie auf den gewünschten Wert mit der rechten Maustaste auf "Öffnen" gehen und danach auf "Markttiefe" klicken.
Um die Kündigung einzugeben, müssen Sie sich bitte über www.flatex.de einloggen (nicht über den flatex-Trader 2.0) und auf den Hauptmenüpunkt „Service“ gehen, danach wählen Sie den Menüpunkt - „flatex Trader“. Dort können Sie Ihr Profil, Vertragsdetails, Verrechnung und Konfiguration einsehen. In der Kontoverwaltung können Sie jederzeit Ihre Bestellung verändern oder stornieren.
Bitte beachten Sie, dass die monatliche Gebühr auch bei einer Kündigung im laufenden Monat komplett belastet wird.
Sie können sich einen Chart durch einen Doppelklick auf das jeweilige Wertpapier anzeigen lassen.
Näheres hierzu finden Sie <media 311 _blank - "flatexTrader Benutzerhandbuch">hier</media> im Benutzerhandbuch.
Um Kurspakete zu abonnieren, müssten Sie sich bitte über www.flatex.de in Ihren geschlossenen Kundenbereich einloggen (nicht über den flatex-Trader 2.0).
Gehen Sie nun auf den Hauptmenüpunkt „Service“ und wählen danach den Menüpunkt - „flatex Trader“.
In der Kontoverwaltung können Sie Ihre derzeitigen und zukünftigen Lizenzen, bzw. Services ansehen und bei Bedarf ändern. Hierfür stehen Ihnen unterhalb die Schaltflächen "Services bestellen" und "Services stornieren" zur Verfügung.
Wir haben für Sie eine Bedienungsanleitung hinterlegt, auf der Ihnen ein Überblick über alle Möglichkeiten, die Ihnen unser Trading Tool bietet, dargestellt wird.
Auch haben Sie die Möglichkeit den flatex-Trader 2.0 über eine Demoversion kostenfrei zu testen. Nähere Informationen zur Demo erhalten Sie hier.
Um zu sehen, welche Kurspakete Sie abonniert haben, müssen Sie sich bitte über www.flatex.de in Ihren geschlossenen Kundenbereich einloggen (nicht über den flatex-Trader 2.0).
Gehen Sie nun auf den Hauptmenüpunkt „Service“ und wählen danach den Menüpunkt - „flatex Trader“.
In der Kontoverwaltung können Sie Ihre derzeitigen und künftigen Lizenzen, bzw. Services ansehen und bei Wunsch ändern. Hierfür stehen Ihnen unterhalb die Schaltflächen "Services Bestellen" und "Services Stornieren" zur Verfügung.
Steuern
Bei einem Übertrag von Wertpapierbeständen werden die zuerst gekauften Positionen eines Wertpapiers auch steuerlich zuerst ausgebucht. Maßgeblich ist das Anschaffungsdatum.
Beispiel Depotübertrag:
Kauf im Jahr 2014 und 2015 Aktien der XY-AG.
Depot | Datum | Stück |
Kauf | 23.07.2014 | 100 |
Kauf | 26.04.2015 | 100 |
Bestand | 200 | |
Übertrag | 28.07.2016 | 100 |
Am 28.07.2016 wird ein Übertrag von insgesamt 100 Aktien der XY-AG zu beauftragt. Nach der FiFo-Methode werden nun aus dem Depot die Bestände mit Kaufdatum 23.07.2014 zuerst ausgebucht.
Wenn Sie eine Trennung Ihrer steuerlichen Alt- und Neubestände wünschen, können Sie z.B. ein weiteres Konto mit Depot eröffnen und dann die alten Bestände auf das neue Depot übertragen.
Grundlage aller Berechnungen sind die so genannten WM-Daten (Verweis auf Wertpapiermitteilung).
Der WM-Daten Service, Frankfurt, (WM) bietet eine umfassende Finanz-Datenbank mit integrierten Daten/Informationen zu über 300.000 Finanzinstrumenten, die von der Kreditwirtschaft für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften eingesetzt wird. Das Bundesministerium für Finanzen hat angeordnet, dass die Institute die von WM veröffentlichten Daten beim Kapitalsteuerabzug zu übernehmen haben.
Die Datenbank der WM wird mit den von den Emittenten der Wertpapiere bereitgestellten Informationen befüllt.
Von Emittenten vorgenommene Änderungen und/oder verspätete Veröffentlichungen in den WM-Daten, die steuerliche Auswirkungen für den Kunden haben, werden von der Bank mit Valuta der Kenntnisnahme berücksichtigt.
Die Abgeltungsteuer betrifft alle Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen (z.B. Zinserträge, Erträge aus Anleihen oder Schuldverschreibungen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften etc.).
Des Weiteren fällt die Steuer bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (wenn der Kauf des entsprechenden Papiers nach dem 01.01.2009 stattfand) an.
Eine Besonderheit zu dieser grundsätzlichen Aussage bilden Risiko-Zertifikate.
Hierbei ist folgende Übergangsregelung zu beachten:
- Kaufdatum vor dem 15.03.2007 und Veräußerung bzw. Fälligkeit nach Ablauf der Spekulationsfrist > unbegrenzt steuerfrei.
- Kaufdatum zwischen dem 15.03.2007 und dem 31.12.2008 und die Veräußerung bzw. Fälligkeit erfolgt nach dem 01.07.2009 > Zufluss unterliegt der Abgeltungsteuer
- Kaufdatum nach 01.01.2009 > Zufluss unterliegt generell der Abgeltungsteuer
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Zum 01.01.2018 ist die Reform der Investmentbesteuerung, in Kraft getreten.
Alle Investmentanteile (Fonds und ETFs) werden nun nach der gleichen Systematik besteuert. Für alle Investmentanteile-Typen wird die gleiche Systematik der Besteuerung angewendet. Es gibt keine Unterschiede mehr in der Besteuerung von ausschüttenden oder thesaurierenden, in- oder ausländischen Investmentanteilen.
Bei einer Veräußerung ab 01.01.2018 ändert sich die bisherige Ermittlung des Veräußerungsergebnisses, da die Bereinigungsgrößen,
- Zwischengewinn
- Immobiliengewinn
- akkum. Altveräußerungsgewinn
- akkum. Substanzausschüttung
- bereinigter ausschüttungsgleicher Ertrag
entfallen.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung gelten alle Investmentanteile zum 31.12.2017 als verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft. Die dafür erforderlichen Kurse erhalten wir von den Fondsgesellschaften. Dabei wird ein „fiktives“ Veräußerungsergebnis berechnet. „Fiktiv“ deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf der Anteile und keine tatsächliche Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto erfolgt.
Der Bestandsschutz für Investmentanteile, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden fällt durch den fiktiven Verkauf weg. Aus einem Altbestand wurde durch die fiktive Veräußerung ein Neubestand. Entstand bei dem fiktiven Verkauf bei Altbestand ein Gewinn, bleibt dieser steuerfrei Gleiches gilt für einen fiktiven Verlust aus der fiktiven Veräußerung. Alle Veräußerungsgewinne für ehemalige Altbestände, die ab 2018 entstehen, werden künftig besteuert. Zum Ausgleich kann für diese ehemaligen Altbestände einen Freibetrag über 100.000 Euro je Steuerpflichtigem genutzt werden. Allerdings kann der Freibetrag nur über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Als ein weiterer Punkt ist die Teilfreistellung zu beachten.
Die Teilfreistellung ist bei Erträgen, bei Verkaufserlösen ab 01.01.2018 und bei der Vorabpauschale ab 01.01.2019 in folgender Höhe anzusetzen:
Mischfonds mit 15 % Teilfreistellung
Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung
Immobilienfonds mit 60 % Teilfreistellung
Immobilienfonds Ausland mit 80 % Teilfreistellung
Sonstige Fonds mit 0 % Teilfreistellung
So vermindert die Teilfreistellung die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Die Teilfreistellung kommt noch vor der Berücksichtigung von Verlusten im Verlustverrechnungstopf (Verlustverrechnung) und dem Freistellungsantrag für die Steuerberechnung zum Tragen.
Am 01.01.2009 wurde ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) eingeführt.
Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge und beläuft sich auf den einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. des Solidaritätszuschlags von 5,5 %. Mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer gilt die Steuerpflicht für den Privatanleger als abgegolten, d.h., dass die bereits versteuerten Kapitalerträge nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung aufgeführt werden müsste und nicht mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden müsste.
Die Transaktionskosten reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage der Kapitalerträge. Steuerlich anzusetzen sind die in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit einem Veräußerungs- oder Termingeschäft stehenden Aufwendungen, wie z.B. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (Transaktionskosten). In der Verkaufsabrechnung, die Ihnen am Folgetag zur Verfügung gestellt wird, sind die Transaktionskosten eingerechnet.
Wird ein nach dem 01.01.2009 erworbener Optionsschein ausgebucht, ist für die Verlustverrechnung entscheidend, ob der Emittent einen Restwert liefert. Sofern der Optionsschein ohne Restwert ausgebucht wird, ist eine steuerliche Anrechnung nicht möglich. Eine steuerliche Verlustverrechnung erfolgt nur dann, wenn der Emittent den Optionsschein mit einem Restwert ausbucht (auch wenn dieser nur einen zehntel Cent beträgt).
Bei einer Wertlosaussbuchung können Sie versuchen den Verlust über Ihre Einkommensteuererklärung berücksichtigen zu lassen. Ob Ihr Finanzamt den Verlust anerkennt können wir Ihnen leider nicht mitteilen. Bitte reichen Sie in diesem Fall die Kaufabrechnung sowie die Ausbuchungsanzeige ein.
Sollte nach dem Knock Out noch ein Verkauf beim Emittenten möglich sein erhalten Sie eine Verkaufsabrechnung und der Verlust wird in diesem Fall von der flatexDEGIRO Bank AG angerechnet.
Alle steuerrelevanten Transaktionen werden jeweils täglich sofort automatisch verrechnet.
Dies können Sie in Ihrer WebFiliale im Menüpunkt „Konto & Depot“ und dann den im Untermenüpunkt „Steuerbuchungen“ nachvollziehen. Über die Steuerbuchungen werden alle steuerrelevanten Transaktionen jeweils täglich dargestellt.
Der hierüber angezeigte Endsaldo gibt das entsprechende Datum an und die hierzu bislang aufgelaufenen Summen.
Anhand des Startsaldos ist der Tag der letzten Transaktion erkennbar.
Beispiel:
Startsaldo: 19.06.2017 Endsaldo:21.06.2017
Würden Sie nun dieses Startdatum in den Steuerbuchungen eintragen, so wird nun dieser Tag als der neue Endsaldo angezeigt. Der nun angezeigte Startsaldo ist wiederrum ebenfalls der Tag der vorherigen Transaktion.
Startsaldo: 14.06.2017 Endsaldo: 19.06.2017
Durch diese Vorgehensweise haben Sie die Möglichkeit alle Steuertransaktionen jeweils einzeln abzurufen.
Zusätzlich erhalten Sie jeweils Quartalsweise Steuerreports über das Dokumentenarchiv, welche nochmals alle steuerrelevanten Transaktionen des vorangegangenen Quartals auflisten.
Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler weg. Dies gilt jedoch nicht im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer auf Zinserträge, Dividenden und dem Verkauf von Aktien (Kursgewinne) und Fonds/ETFs. Hier gilt weiterhin der reguläre Satz von 5,5 Prozent der gezahlten Kapitalertragsteuer.
Meldende Finanzinstitute haben den Melde- und Sorgfaltspflichten entsprechend die Informationen zu erheben und erstmals für das Steuerjahr 2016 bis zum 30. Juni 2017 dem Bundeszentralamt für Steuern und in den Folgejahren jeweils bis zum 30. Juli des jeweiligen Folgejahres zu übermitteln.
CRS steht für Common Reporting Standard. Ziel des CRS ist ein weltweiter länderübergreifender Austausch von Steuerinformationen zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Es handelt sich um eine Initiative der OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) und stellt eine Weiterentwicklung
z. B. der EU-Zinsrichtlinie dar.
Bei einer Steuerpflicht im Ausland durch Angabe Ihres Wohnsitzes oder weiterer Steuerpflichtländer kann eine Meldung im CRS (Common Reporting Standard) erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Land am CRS teilnimmt.
Welche Länder aktuell am CRS teilnehmen, finden Sie auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern unter den "Teilnehmende Staaten".
Wir müssen prüfen, ob Sie als Konto- und Depotinhaber steuerpflichtig in den Unterzeichnerländern sind. Falls eine Steuerpflicht besteht sind wir dazu verpflichtet Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Das BZSt informiert dann die Finanzbehörden der jeweiligen Länder.
Bei betroffenen meldepflichtigen Konten müssen jährlich folgende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.
- Name, Anschrift, Geb.-Datum, Steuer-Identifikationsnummer TIN (wenn vorhanden) und Ansässigkeitsstaat.
- Kontonummer und Kontosaldo/- wert zum Jahresende
- Bruttozinsen und -dividenden
- Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung, die während des Kalenderjahres auf dem Konto gutgeschrieben wurden
Bei der Neueröffnung eines Kontos/Depots geben Sie im Rahmen des Eröffnungsprozesses eine Selbstauskunft ab. Bestehende Finanzkonten werden anhand bestimmter Merkmale geprüft. Dazu gehören z. B. Staatsbürgerschaft, dauerhafter Wohnsitz, Postanschrift. Bei Hinweisen auf eine Meldepflicht bitten wir Sie um eine Selbstauskunft, ob Sie in den CRS-Partnerstaat steuerpflichtig sind.
Stellen oder ändern Sie unterjährig einen Freistellungsauftrag, so gilt dieser erst ab der vollständigen technischen Verarbeitung bei uns. Dies kann systembedingt einen Werktag in Anspruch nehmen.
Bezogen auf eine komplette Jahresbetrachtung ist dies für Sie jedoch unschädlich, da spätestens zum 31.12. nochmals eine Steueroptimierung stattfindet. Hier werden gegebenenfalls noch verrechenbare Freibeträge und steuerpflichtige Kapitalerträge miteinander verrechnet und mögliche Steuererstattungen generiert.
Die flatexDEGIRO Bank AG wird Ihnen Ihre NV-Bescheinigung selbstverständlich zurück senden, sofern Sie hierfür einen schriftlichen und im Original unterschriebenen Auftrag hierüber erhält.
Bitte senden Sie das formlose Schreiben an die flatexDEGIRO Bank AG, Magazinstraße 2 in 08056 Zwickau.
Der von Ihnen gestellte Freistellungsauftrag gilt immer für alle Konten und Depots die bei der flatexDEGIRO Bank AG auf Ihren Namen lauten.
Bei einem Ehegatten-Gemeinschaftskonto müssen beide Kontoinhaber den Freistellungsauftrag erteilen. Sollten auch Einzelkonten der Ehegatten vorhanden sein, greift der Freistellungsauftrag auch für diese Konten.
Damit Ihre NV-Bescheinigung berücksichtigt werden kann, müssen Sie uns bitte ein Original der NV-Bescheinigung zukommen lassen.
Diese Übermittlung kann formlos unter Angabe Ihrer Kundennummer erfolgen.
Bitte senden Sie Ihre NV-Bescheinigung an die folgende Adresse:
flatexDEGIRO Bank AG
Magazinstraße 2
08056 Zwickau.
Bitte beachten Sie, dass die NV-Bescheinigung bei der Bank verbleibt und nicht zurückgesandt wird.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen
Zur Einreichung Ihres Freistellungsauftrages loggen Sie sich bitte in Ihren geschlossenen Kundenbereich ein und klicken auf den Menüpunkt „Service“ und wählen dann den Untermenüpunkt „Freistellungsauftrag“. Anschließend können Sie nun einen neuen Freistellungsauftrag erfassen.
Sofern Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag neu anlegen möchten, bitten wir Sie für diesen erstmalig das Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ zu übermitteln. Dies können Sie uns eingescannt aus der WebFiliale unter dem Menüpunkt „Post“ und weiter zu „Kontakt“ zukommen lassen. Sie fügen einen Anhang über das Büroklammer-Symbol am rechten unteren Rand des Textfelds hinzu.
Bitte beachten Sie bei der Anlage auch, dass zwingend Ihre elfstellige Steueridentifikationsnummer vorliegen muss.
Bei einer Konto-/Depotschließung wird Ihr Freistellungsauftrag auf den verbrauchten Betrag herabgesetzt und bis zum 31.12. des lfd. Jahres befristet, sofern Sie keine weiteren Konten/Depots bei der flatexDEGIRO Bank AG führen. Somit können Sie den noch nicht verbrauchen Betrag im Jahr der Kontolöschung ggfs. bei einer anderen Bank stellen.
Nachdem Ihre gültige NV-Bescheinigung eingegangen und bearbeitet wurde, können Sie diese in Ihrem geschlossenen Kundenbereich einsehen. Rufen Sie hierzu den Reiter „Service“ und hier den Untermenüpunkt "Steuern" und weiterführend "NV-Bescheinigung“ auf.
Die Höhe des gestellten und davon eventuell verbrauchten Freistellungsauftrages können Sie in Ihrer WebFiliale einsehen. Bitte gehen Sie hierfür nach dem Login auf den Menüpunkt „Service“ und wählen dann den Untermenüpunkt „Freistellungsauftrag“.
Unter den Steuerbuchungen wird Ihnen der Freistellungsauftrag nur dann angezeigt, wenn dieser durch eine steuerrelevante Transaktion betroffen ist.
Nein, Sie erhalten Ihre Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge im Privatvermögen seit 2016 automatisch - eine separate Beantragung ist nicht erforderlich. Die Jahressteuerbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr finden Sie voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals des darauffolgenden Jahres in Ihrem Dokumentenarchiv. Das Dokumentenarchiv befindet sich in Ihrer WebFiliale unter Post > Dokumentenarchiv.
Alternativ finden Sie die Jahressteuerbescheinigung auch in Ihrer flatex next-App im Servicemenü (oben rechts) > Nachrichten & Support > Postfach.
Die Jahressteuerbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr finden Sie voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals des darauffolgenden Jahres in Ihrem Dokumentenarchiv. Das Dokumentenarchiv befindet sich in Ihrer WebFiliale unter Post > Dokumentenarchiv.
Alternativ finden Sie die Jahressteuerbescheinigung auch in Ihrer flatex next-App unter Servicemenü (oben rechts) > Nachrichten & Support > Postfach.
Hinweis: Die Jahressteuerbescheinigung wird seitens der Finanzämter seit 2016 auch als Kopie anerkannt.
Nein, wir dürfen die von Ihnen übermittelten Konfessionsdaten nicht berücksichtigen. Wir dürfen ausschließlich die Kirchensteuermerkmale nutzen, die das Bundeszentralamt für Steuern durch den uns mitteilt.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Zwischen dem 01.09. und 31.10. eines jeden Jahres, werden wir unter Angabe Ihrer Steuer-ID den Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Das KiStAM gilt immer für das Folgejahr.
Wenn Sie mit der automatischen Abführung fälliger Kirchensteuer nicht einverstanden sind, können Sie der Weitergabe Ihrer Religionszugehörigkeit durch das BZSt an uns widersprechen. Senden Sie dazu die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das BZSt. Die Kirchensteuer wird dann ab dem Folgejahr bis auf weiteres nicht einbehalten.
Die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird seit dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZST) das „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) mit. Das KISTAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz.
Eine unterjährig über das BZST übermittelte Änderung des KISTAM kann grundsätzlich immer erst zum 01.01. des Folgejahres berücksichtigt werden.
Hierzu können Sie eine Anlassabfrage in Ihrer WebFiliale unter dem Menüpunkt „Service“ und dann Untermenüpunkt „Kirchensteuer“ durchführen.
Ist für Sie beim BZST hinterlegt, dass Sie keiner kirchensteuererhebenden Glaubensgemeinschaft angehören, ziehen wir keine Kirchensteuer ab.
Möglicherweise zu viel oder zu wenig gezahlte Kirchensteuer kann nur über die persönliche Veranlagung erstattet bzw. erhoben werden.
Die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) mit.
Das KiStAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und gültigen Kirchensteuersatz. Die Grundlage für den Datenaustausch ergibt sich aus § 51a Abs. 2c Einkommensteuergesetz.
Fazit:
Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, führen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch für Sie an das Finanzamt ab.
Wenn Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, dann wird für Sie keine Kirchensteuer einbehalten. Diesbezüglich müssen Sie auch nicht tätig werden.
Der Stichtag für unsere Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ist immer der 31.08. Die Kirchensteuermerkmale, die uns das Bundeszentralamt für diesen Stichtag übermittelt, gelten für den Kirchensteuerabzug des Folgejahres.
Bei einem Kirchenaustritt nach dem 31.08. oder kurz vorher, kann das Bundeszentralamt Ihren Austritt nicht mehr berücksichtigen.
Dies könnte dazu führen, dass wir Ihre „alten Konfessionsdaten“ geliefert bekommen und daher Kirchensteuer abführen.
Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie sich diese Steuern zurückholen. Im Jahr darauf berücksichtigen wir Ihren Kirchenaustritt dann automatisch.
Der Kirchensteuersatz liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 %, in den übrigen Bundesländern bei 9 %. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, rechnen die Banken dann nur mit einem Steuersatz von 24,45 % (bei 9 % Kirchensteuer) bzw. mit einem Steuersatz von 24,51 % (bei 8 % Kirchensteuer) statt 25 % Kapitalertragsteuer.
Ja, ein Abzug der Kirchensteuer wird selbstverständlich auch bei Ehegatten-Gemeinschaftskonten durchgeführt, sofern ein gemeinsamer Freistellungsauftrag hinterlegt ist. Der Einbehalt der Kirchensteuer erfolgt ab dem 01.01.2015 automatisch und wird an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.
Hier wird automatisch von einer Verteilung der Vermögenswerte im Verhältnis 50:50 ausgegangen.
Nein, ein automatischer Abzug der Kirchensteuer ist leider nicht möglich.
Für nähere Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation müssen wir Sie bitten sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 in Deutschland gelten für Steuerausländer, die folgenden grundsätzlichen Regelungen:
Trotz grundsätzlich beschränkter Steuerpflicht als Steuerausländer erfolgt kein Steuerabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6-12 EStG n.F. Dazu zählen z.B. Wertpapierverkäufe.
Hiervon ausgeschlossen ist der Kapitalertragsteuerabzug, der beim Emittenten vorgenommen wurde (Quellensteuer), wie bei deutschen Dividenden obligatorisch. Eine Erstattung dieser einbehaltenen Steuerbeträge ist nicht möglich.
Bei Dividenden- und Zinserträgen aus ausländischen Wertpapieren fällt in der Regel eine ausländische Quellensteuer an. Diese kann sich aufteilen in anrechenbare und rückforderbare Quellensteuer. Die anrechenbare Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet. Beträgt die ausländische anrechenbare Quellensteuer z. B. 15 %, werden nur noch 10 % deutsche Abgeltungssteuer einbehalten.
Die rückforderbare Quellensteuer können Sie in der Regel nur über die ausländische Steuerbehörde direkt zurückfordern. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuer www.bzst.de.
Die Vorabbefreiung für die rückforderbare Quellensteuer stellt die konto- und depotführende Bank leider nicht zur Verfügung.
Verlusttöpfe werden für alle privaten Kunden geführt (Einzelkonten sowie Gemeinschaftskonten von Ehegatten) und sonstigen Privatpersonen einschließlich nicht gewerblich tätigen Personengesellschaften.
Das Führen von Verlusttöpfen für Körperschaften ist nicht zulässig. Gleiches gilt für Verluste bei betrieblichen Anlegern und gewerblich tätigen Personenunternehmen, insbesondere Personenhandelsgesellschaften.
Wenn Sie mehrere Konten mit der gleichen Kontobezeichnung bei uns haben werden Gewinne und Verluste von allen Konten und Depots miteinander verrechnet.
Eine Verrechnung von Einzelkonten mit Ehegatten-Gemeinschaftskonten findet nur statt wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Grundsätzlich erfolgt bei Realisierung eines Verlustes zunächst eine Rückerstattung der bereits gezahlten Abgeltungssteuer, dann lebt ein evtl. vorhandener Freistellungsauftrag wieder auf und danach wird der entsprechende Verlusttopf befüllt.
Bei Realisierung eines Gewinnes wird erst eine Verrechnung mit dem entsprechenden Verlusttopf durchgeführt, dann wird ein evtl. vorhandener Freistellungsauftrag berücksichtigt und erst danach erfolgt der Abzug der Abgeltungsteuer zzgl. Soli und ggfs. Kirchensteuer.
Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass immer zwischen sonstigen und Aktiengewinnen / -verlusten unterschieden wird. Diesbezüglich möchten wir jedoch noch näher ins Detail gehen.
Haben Sie beispielsweise einen Aktienverlustverrechnungstopf, kann dieser ausschließlich mit einem Gewinn aus einem Aktienverkauf gegengerechnet werden. Der sonstige Verlustverrechnungstopf kann jedoch auch neben den sonstigen Erträgen auch mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Allerdings nur unter der Prämisse, dass der Aktienverlustverrechnungstopf leer ist.
Bei der bereits gezahlten Steuer erfolgt die Unterscheidung ebenfalls nach der bereits gezahlten Steuer aus Aktienverkäufen und sonstigen Erträgen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Unterscheidung an dieser Stelle jedoch strikter.
Erzielen Sie einen Aktienverlust, kann dieser nur mit gezahlter Steuer aus Aktienverkäufen gegengerechnet werden.
Realisieren Sie jedoch einen sonstigen Verlust, kann dieser ausschließlich mit der bereits gezahlten Steuer aus sonstigen Erträgen verrechnet werden.
Eine Verrechnung der sonstigen bereits gezahlten Steuer mit Aktienverlusten ist nicht möglich.
Leider ist diese Vorgehensweise nicht möglich.
Altverluste können nur über Ihre Steuererklärung mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Bitte befragen Sie bezüglich evtl. bestehender Fristen Ihren Steuerberater.
Wenn Sie steuerrelevante Buchungen bei uns haben, erhalten Sie von der flatexDEGIRO Bank AG automatisch eine Jahressteuerbescheinigung als Kopie in das Archiv Ihres geschlossenen Kundenbereiches zur Verfügung gestellt. Dies geschieht in der Regel im Laufe des 1. Quartals des darauffolgenden Jahres.
Das Original können Sie in Ihrem geschlossenen Kundenbereich unter dem Menüpunkt „Service“ beauftragen. Diese Bescheinigung können Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Wenn Sie bis zum 15.12. keine Verlustbescheinigung beantragen werden die Verluste in das Folgejahr übertragen und automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Bei der flatexDEGIRO Bank AG werden Gewinne und Verluste von Wertpapieren, die nach dem 1.1.2009 erworben wurden, ständig miteinander verrechnet. Wenn Sie z.B. einen Gewinn realisieren und anschließend ein Verlustgeschäft tätigen, erhalten Sie eine Rückerstattung von gezahlter Abgeltungsteuer. Sie können dies anhand Ihrer Wertpapierabrechnungen, sowie in Ihren Steuerbuchungen nachvollziehen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Ab 2009 werden Verluste automatisch ins neue Jahr übertragen und nur auf Ihren Antrag hin bescheinigt. Der Antrag für eine Verlustbescheinigung muss der flatexDEGIRO Bank AG bis spätestens 15.12. vorliegen.
Folgende Verlustbescheinigungen sind hierbei zu unterscheiden:
- Bescheinigung über Aktienverluste
- Bescheinigung über sonstige Verluste
Die erstgenannte Bescheinigung enthält nur die Höhe der Verluste, die Sie aus Geschäften (nur Neufälle) mit Aktien getätigt haben.
Die zweite Bescheinigung enthält die Höhe der Verluste, die Sie aus allen Geschäften (nur Neufälle) mit Wertpapieren erzielt haben, die keine Aktien sind. Dazu zählen zum Beispiel Optionsscheine, Zertifikate, Fonds, Anleihen usw.
Eine Verlustbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie die bei uns realisierten Verluste mit Gewinnen bei anderen Banken im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnen lassen möchten.
Wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragen wird der entsprechende Verlusttopf bei der flatexDEGIRO Bank AG zu Beginn des folgenden Steuerjahres auf Null gesetzt und die Verlustbescheinigung geht Ihnen im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung Ende März/Anfang April per Post zu.
Technik
Die bei diesem Vorgang von Ihnen über die Telefontastatur eingegebenen Daten werden nicht gespeichert, sondern lokal in dem von Ihnen verwendeten Telefon. Dementsprechend obliegt es Ihrer Sorgfaltspflicht, diese Einträge zu löschen bzw. nicht für Dritte zugänglich zu machen. Die gleiche Sorgfaltspflicht liegt bei der Geheimhaltung des Passwortes und des TAN-Mediums vor.
Dieses Problem tritt in der Regel dann auf, wenn Sie spezielle Einstellungen bei den Cookies/ Popupblocker vorgenommen haben
Bitte stellen Sie Ihren Browser so ein, dass er Cookies annimmt.
Beispiel Internet Explorer:
Extras >> Internetoptionen >> Datenschutz (Bitte stellen Sie hier die Stufe auf Standard) Extras >> Internetoptionen >> Sicherheit (Bitte stellen Sie hier die Stufe auf Standard)
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Cookies regelmäßig zu löschen und falls noch nicht geschehen, den Popup-Blocker für flatex zu deaktivieren.
Den Popup Blocker konfigurieren Sie im Internet Explorer wie folgt:
Gehen Sie auf einer beliebigen Internetseite auf „Extras“ - „Internetoptionen“ - „Datenschutz“ - „Popupblockereinstellungen“.
Bitte geben Sie hier die Webseite an, welche zugelassen werden soll (https://www.flatex.de) und klicken Sie auf „hinzufügen“. Bitte bestätigen Sie anschließend die Eingaben im Fenster "Internetoptionen" mit ok.
Um Cookies zu löschen gehen Sie bitte ebenfalls auf „Extras“ - „Browserverlauf löschen“ und setzen Sie Haken vor allem bei „Verlauf“, „Kennwörter“ und „Cookies“. Nun können Sie den Vorgang mit "Löschen" bestätigen. Bitte schließen Sie nun alle Internetfenster und starten den Browser neu.
Falls alle angegebenen Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen versuchen Sie bitte die Stufe bei Datenschutz auf „alle Cookies annehmen“ zu stellen.
Im Browser Firefox können Sie wie folgt vorgehen:
Chronik anlegen / Cookies zulassen: Menüpunkt "Extras" - "Einstellungen" - "Datenschutz" - im Feld Chronik - "anlegen" auswählen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Cookies regelmäßig zu löschen und falls noch nicht geschehen, den Popup-Blocker für flatex zu deaktivieren.
Den Popup Blocker konfigurieren Sie im Mozilla Firefox wie folgt:
Gehen Sie auf einer beliebigen Internetseite auf „Extras“- „Einstellungen“ - „Inhalt“. Sowie das Feld "Pop-up-Fenster blockieren" angehackt ist, können Sie über die Schaltfläche dahinter "Ausnahmen" hinzufügen. Bitte geben Sie hier die Webseite an, welche zugelassen werden soll (www.flatex.de) und klicken Sie auf „erlauben“.
Um Cookies zu löschen gehen Sie bitte ebenfalls auf „Chronik“ - „neueste Chronik löschen“ und wählen „Alles“ aus. Nun können Sie den Vorgang mit "Löschen" bestätigen. Bitte schließen Sie nun alle Internetfenster und starten den Browser neu.
Im Google Chrome können Sie wie folgt vorgehen:
Den Popup-Blocker können Sie wie folgt konfigurieren:
Klicken Sie oben rechts auf die 3 Punkte und wählen Sie „Einstellungen“ -> „Inhaltseinstellungen“ -> „Pop-Up“ aus. Dort können Sie über „Zulassen“, Ausnahmen hinzufügen. Bitte fügen sie (www.flatex.de) als Ausnahme hinzu.
Um Cookies zu löschen können Sie die Tastenkombination „STRG + H“ nuten. Wählen Sie auf der linken Seite „Browserdaten löschen“ aus. Ändern Sie den Zeitraum auf „Gesamter Zeitraum“ aus und stellen Sie sicher, dass die Hacken bei „Bilder und Dateien im Cache“ und „Cookies und andere Websitedaten“ gesetzt sind und bestätigen Sie den Vorgang über „Browserdaten löschen“. Bitte schließen sie nun alle Internetfenster und starten Sie den Browser neu.“
Um über flatex handeln zu können, benötigen Sie:
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- zum Lesen und Drucken der *.pdf-Formate benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Falls er nicht auf Ihrem Computer installiert ist, laden Sie sich die Software herunter.
- Zum Ausdrucken der Formulare benötigen Sie einen Drucker.
Bitte gehen Sie stets äußerst sorgsam mit Ihren Zugangsdaten (Kundennummer, Logon-, Telefon-Passwort, sowie iTANCard) um. Bewahren Sie diese Daten nicht frei zugänglich auf und führen Sie sie nicht in schriftlicher Form mit sich. Bitte vermerken Sie auf der iTANCard keine personenbezogenen Daten und Passwörter. Wählen Sie keine leicht zu erratenden Passwörter und ändern Sie diese sofort, wenn Sie einen Missbrauch befürchten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang die allgemeinen Sicherheitsregeln des Bundesverbandes deutscher Banken zur Online-Banking Sicherheit:
• Schützen Sie sensible Daten bei der Übertragung über offene Netze.
• Vergewissern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben.
• Gehen Sie sorgfältig mit sensiblen Daten und Zugangsmedien um.
• Wählen Sie ein sicheres Passwort.
• Setzen Sie nur Programme vertrauenswürdiger Quellen ein.
• Nutzen Sie aktuelle Programmversionen.
• Führen Sie einen Sicherheitscheck auf Ihrem PC durch.
• Aktivieren Sie die Sicherheitseinstellungen des Browsers.
• Setzen Sie Virenscanner und zusätzliche Sicherheitssoftware ein.
• Fertigen Sie regelmäßig Sicherheitskopien (Backups) Ihrer Daten an.
Die komplette Broschüre Online-Banking Sicherheit - Informationen und Sicherheits-Regeln für Online-Banking-Nutzer kann beim Bundesverband deutscher Banken über die Website www.bankenverband.de (Link auf externe Website) bestellt oder von dieser als PDF heruntergeladen werden.
Unter Windows können Screenshots durch einfaches Drücken der Druck-Taste (Print Screen oder Print Scrn) erstellt werden.
Bei manchen Notebooks, bei denen „Einfügen“ (Einfg) und „Druck“ mit derselben Taste belegt sind, muss vorher zusätzlich die Taste Fn gedrückt und gehalten werden. Dabei wird immer ein Abbild des kompletten Bildschirms in die Zwischenablage gelegt, von wo aus es dann in die meisten Bildverarbeitungsprogramme eingelesen werden kann (unter Windows beispielsweise Microsoft Paint öffnen und den zwischengespeicherten Screenshot mittels Klick auf die rechte Maustaste und "Einfügen" oder mittels der Tastenkombination Strg+V ins Programm kopieren).
Unter Windows kann man darüber hinaus mit Hilfe der Tastenkombination Alt+Druck das gerade aktive Fenster als Grafik in die Zwischenablage legen und diese dann direkt in eine leere Word Datei, bzw., direkt in das Textfeld einer E-Mail einfügen.
Damit Sie Ihre Depotumsätze in eine Excel- Tabelle transferieren können, müssten Sie bitte im geschlossenen Kundenbereich die Depotumsätze aufrufen.
Nun klicken Sie bitte auf den orangenen Button "XLS"; dieser befindet sich auf der rechten Seite oberhalb der Buchungsinformationen. Im Anschluss können Sie dann die sich öffnende Excel-Datei für Ihre Zwecke ergänzen und anschließend speichern.
Der Zugriff auf Ihr Konto/Depot über das Internet ist nur mit einer gültigen Kombination aus Kundennummer (Benutzername) und persönlichem Passwort möglich.
Des Weiteren sind Transaktionen über Ihren geschlossenen Kundenbereich durch TAN-Eingaben zu bestätigen. Die TAN-Kombinationen sollen auf Grund Ihrer zufälligen Zusammensetzungen Phishing vorbeugend abwehren.
Zusätzlich wird eine sichere, verschlüsselte Verbindung (SSL) beim Online-Zugriff auf Ihr Konto/Depot genutzt und Überweisungen sind nur auf Ihr angegebenes Referenzkonto möglich.
Auf diese Weise werden zum einen die berechtigten Sicherheitsbedürfnisse des Kunden berücksichtigt, zum anderen kann der Zugang zu Konto und Depot so bequem wie möglich erfolgen - und zwar weltweit von jedem beliebigen Computer aus.