Inwieweit betrifft mich als Steuerausländer die Abgeltungsteuer?
Mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 in Deutschland gelten für Steuerausländer, die folgenden grundsätzlichen Regelungen:
Trotz grundsätzlich beschränkter Steuerpflicht als Steuerausländer erfolgt kein Steuerabzug im Rahmen der Abgeltungsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6-12 EStG n.F. Dazu zählen z.B. Wertpapierverkäufe.
Hiervon ausgeschlossen ist der Kapitalertragsteuerabzug, der beim Emittenten vorgenommen wurde (Quellensteuer), wie bei deutschen Dividenden obligatorisch. Eine Erstattung dieser einbehaltenen Steuerbeträge ist nicht möglich.