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Wie hoch und welche Bemessung liegt für die Kirchensteuer zugrunde?
Der Kirchensteuersatz liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 %, in den übrigen Bundesländern bei 9 %. Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, rechnen die Banken dann nur mit einem Steuersatz von 24,45 % (bei 9 % Kirchensteuer) bzw. mit einem Steuersatz von 24,51 % (bei 8 % Kirchensteuer) statt 25 % Kapitalertragsteuer.