amazon_music amplitude-progress amplitude applepodcasts arrow_back arrow_back arrow_down arrow-right-line arrow_top bubble_nase_leftbubble_nase_right-black bubble_nase_right-grey bubble_nase_right-orange bubble_nase_right-white bubble_nase_right calendarcfds check-black check-green check-grey check-orange check-white check close cross icon_download_default icon_download_doc icon_download_eps erste_schritte_01 erste_schritte_02 erste_schritte_03 facebook icon_faq flag-at flag-au flag-be flag-ca flag-ch flag-de flag_spain flag-fr flag-it flag-nl flag-po flag-us google_podcast icon_etfs icon_kundensupport aktien anleihen arrow-circle-right-solidarrow-right-black arrow-right-line arrow_right cfd etfs fondos fonds iMac piechart piggybank sunshade tablet testsieger turbos turbos wallet cfd fondos icon_faq euro icon_kontaktformular bolsas moneyflowser icon_interessenten piechart piggybank icon_kontaktformular sunshade icon_kundensupport turbos comercio info_iconinstragram icon_download_jpg icon_kontaktformular linkedin flatex Logodegiro logo-atminus akademie produkte_handel login comercio menue plattformen precios busqueda servicio newsletter_submitnewsletterno_iconpause icon_pdf play plus icon_download_ppt questionmarkshort-tradespotify stockdownstockuptop_zinsen twitter ueber_uns_01 ueber_uns_02 ueber_uns_03 ueber_uns_04 ueber_uns_05 United-states_flag_icon_roundvolume-muted d="M480,256c0-74.26-20.19-121.11-50.51-168.61L420.88,73.9l-27,17.22,8.61,13.49C429.82,147.38,448,189.5,448,256c0,48.76-9.4,84-24.82,115.55l23.7,23.7C470.16,351.39,480,309,480,256Z"/> volume webweiterempfehlen icon_sprachauswahl icon_download_xls xlsx yes_iconyoutube icon_download_zip exklusive_eventsfehler_404icon_aktien icon_cfd_risikohinweis icon_etf icon_etfsicon_fehlericon_filtern icon_flatex_roadshow icon_flexibilitaet_whiteicon_flexibilitaet icon_flexkrediticon_freiraum_whiteicon_freiraum icon_info_icon_white icon_info_icon icon_kalenderblatt_05102023 icon_kalenderblatt_12102023 icon_kalenderblatt_27042023 icon_kalenderblatt_28092023 icon_krediticon_kwkicon_mobilitaet_whiteicon_mobilitaet icon_online_seminare icon_stars_ratingicon_test icon_trikot_black icon_trikot_white icon_trikoticon_usp_bewertung icon_usp_lizenz icon_usp_nutzer icon_usp_testsieger icon_wohnraum_whiteicon_wohnraum keine_depotgebuehrkeine_negativzinsenKunden-werben-kunden news_marktueberblickpluszeichen_small service_nummernstar_regular star_solid wartungsarbeiten welcome_package

FAQs durchsuchen

Zurück zu Allgemein zu Steuern

Was ist das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)?

Zum 01.01.2018 ist die Reform der Investmentbesteuerung, in Kraft getreten.

Alle Investmentanteile (Fonds und ETFs) werden nun nach der gleichen Systematik besteuert. Für alle Investmentanteile-Typen wird die gleiche Systematik der Besteuerung angewendet. Es gibt keine Unterschiede mehr in der Besteuerung von ausschüttenden oder thesaurierenden, in- oder ausländischen Investmentanteilen.

Bei einer Veräußerung ab 01.01.2018 ändert sich die bisherige Ermittlung des Veräußerungsergebnisses, da die Bereinigungsgrößen,

  • Zwischengewinn
  • Immobiliengewinn
  • akkum. Altveräußerungsgewinn
  • akkum. Substanzausschüttung
  • bereinigter ausschüttungsgleicher Ertrag

entfallen.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung gelten alle Investmentanteile zum 31.12.2017 als verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft. Die dafür erforderlichen Kurse erhalten wir von den Fondsgesellschaften. Dabei wird ein „fiktives“ Veräußerungsergebnis berechnet. „Fiktiv“ deshalb, weil kein tatsächlicher Verkauf der Anteile und keine tatsächliche Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto erfolgt.

Der Bestandsschutz für Investmentanteile, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden fällt durch den fiktiven Verkauf weg. Aus einem Altbestand wurde durch die fiktive Veräußerung ein Neubestand. Entstand bei dem fiktiven Verkauf bei Altbestand ein Gewinn, bleibt dieser steuerfrei Gleiches gilt für einen fiktiven Verlust aus der fiktiven Veräußerung. Alle Veräußerungsgewinne für ehemalige Altbestände, die ab 2018 entstehen, werden künftig besteuert. Zum Ausgleich kann für diese ehemaligen Altbestände einen Freibetrag über 100.000 Euro je Steuerpflichtigem genutzt werden. Allerdings kann der Freibetrag nur über die Steuererklärung geltend gemacht werden. 

Als ein weiterer Punkt ist die Teilfreistellung zu beachten.

Die Teilfreistellung ist bei Erträgen, bei Verkaufserlösen ab 01.01.2018 und bei der Vorabpauschale ab 01.01.2019 in folgender Höhe anzusetzen: 

Mischfonds mit 15 % Teilfreistellung 

Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung 

Immobilienfonds mit 60 % Teilfreistellung 

Immobilienfonds Ausland mit 80 % Teilfreistellung 

Sonstige Fonds mit  0 % Teilfreistellung 

So vermindert die Teilfreistellung die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Die Teilfreistellung kommt noch vor der Berücksichtigung von Verlusten im Verlustverrechnungstopf (Verlustverrechnung) und dem Freistellungsantrag für die Steuerberechnung zum Tragen.

 

 

 

 

 

 

 

Hat Ihnen dieser Eintrag weitergeholfen?

Workshop mit J.P. Morgan

Derivate Workshop


Besuchen Sie unsere Veranstaltungsreihe „Options­scheine und Zertifikate verstehen“ mit unserem Platin Partner J.P. Morgan!

Jetzt anmelden