Für ein Einzelkonto wurde eine Vollmacht erteilt. Können nach Versterben des Kontoinhabers Verfügungen vorgenommen werden?
Unsere Bankvollmachten gelten über den Tod hinaus. Solange kein weiterer Erbe Widerspruch einlegt, kann der Bevollmächtigte die gleichen Verfügungen anweisen wie zu Lebzeiten des Kontoinhabers. Dies gilt allerdings nur für das Konto, für das eine Vollmacht eingerichtet wurde. Sollten weitere Konten bestehen, für die keine Vollmacht erteilt wurde, sind für diese keine Verfügungen möglich.