Werden auch bei Altbeständen die Anschaffungsdaten mit übertragen?
Sollte es sich bei den zu übertragenden Werten um steuerliche Altfälle handeln, wird hier nur das Anschaffungsdatum je Wert übermittelt. Hiermit ist gewährleistet, dass die Papiere bei Veräußerung steuerbefreit sind. Dies gilt für Werte die vor 2009 angeschafft wurden und keine Finanzinnovationen sind.
Die abgebende Bank ist hier gesetzlich nicht verpflichtet den Anschaffungskurs mit anzuliefern und tut dies in der Regel auch nicht, da dies bei Veräußerung nicht relevant ist.