Können Verluste und anrechenbare ausländische Quellensteuer im Rahmen eines Depotübertrags übertragen werden?
Verlustverrechnungstöpfe können mit einem Depotübertrag übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei dem Depotübertrag um Gläubigeridentität handelt und dass alle im Depot befindlichen Stücke übertragen werden.
Ein reiner Geldübertrag ist für die Übertragung von Verlustverrechnungstöpfen nicht ausreichend. Es müssen zwingend Stücke geliefert werden.
Unter den gleichen Voraussetzungen ist auch der Übertrag von anrechenbarer ausländischer Quellensteuer möglich.