Welche Verlustbescheinigungen bekomme ich von flatex und wozu benötige ich diese?
Ab 2009 werden Verluste automatisch ins neue Jahr übertragen und nur auf Ihren Antrag hin bescheinigt. Der Antrag für eine Verlustbescheinigung muss der flatexDEGIRO Bank AG bis spätestens 15.12. vorliegen.
Folgende Verlustbescheinigungen sind hierbei zu unterscheiden:
- Bescheinigung über Aktienverluste
- Bescheinigung über sonstige Verluste
Die erstgenannte Bescheinigung enthält nur die Höhe der Verluste, die Sie aus Geschäften (nur Neufälle) mit Aktien getätigt haben.
Die zweite Bescheinigung enthält die Höhe der Verluste, die Sie aus allen Geschäften (nur Neufälle) mit Wertpapieren erzielt haben, die keine Aktien sind. Dazu zählen zum Beispiel Optionsscheine, Zertifikate, Fonds, Anleihen usw.
Eine Verlustbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie die bei uns realisierten Verluste mit Gewinnen bei anderen Banken im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung verrechnen lassen möchten.
Wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragen wird der entsprechende Verlusttopf bei der flatexDEGIRO Bank AG zu Beginn des folgenden Steuerjahres auf Null gesetzt und die Verlustbescheinigung geht Ihnen im Rahmen der Jahressteuerbescheinigung Ende März/Anfang April per Post zu.