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Was ist zur Regelung eines Nachlasses zu tun?

Der Verlust eines Menschen ist ein schwerer Einschnitt in unserem Leben. Neben den emotionalen Belastungen werden die Hinterbliebenen in der Folge mit einer Vielzahl von Aufgaben konfrontiert. Hierzu gehört unter anderem die Regelung der finanziellen Angelegenheiten.

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen in dieser schwierigen Zeit eine erste Orientierungshilfe für die weitere Vorgehensweise in Bezug auf das bei der flatexDEGIRO Bank AG vorhandene Vermögen der/des Verstorbenen sein. Hierbei können nicht alle möglichen Varianten abgebildet werden und wir haben uns auf die gängigsten Konstellationen beschränkt. Das richtige Vorgehen ist abhängig von der individuellen persönlichen Situation. Auch kann es sinnvoll sein, Unterstützung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Zur Bearbeitung eines Nachlassfalls benötigen wir zur Legitimation der berechtigten Erben, je nach Konstellation, verschiedene Unterlagen, die Sie uns bitte ausschließlich auf dem Postweg zusenden. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen in der jeweils angeforderten Form (z.B. Original, beglaubigte Kopie, einfache Kopie usw.) benötigt werden.

Ihre Post adressieren Sie bitte an:

flatexDEGIRO Bank AG
- Nachlassabteilung -
Postfach 100551
41405 Neuss

Originale oder amtlich beglaubigte Kopien werden Ihnen nach der Bearbeitung per Einschreiben/Rückschein zurückgesandt.


Weitere Informationen

  • Erste Schritte

    Damit wir die Nachlassbearbeitung beginnen können, benötigen wir Ihre Mitteilung über den Todesfall. Bitte reichen Sie uns dazu die Sterbeurkunde im Original (oder als amtlich beglaubigte Kopie) ein, die Sie über Ihr Bestattungsinstitut oder direkt beim zuständigen Standesamt am Sterbeort erhalten.

  • Der weitere Ablauf

    Mitkontoinhaber und Verfügungsberechtigte/Bevollmächtigte
    Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos mit Einzelverfügungsberechtigung und Verfügungsberechtigte/Bevollmächtigte über den Tod hinaus können weiterhin über die Nachlasskonten und -depots des/der Verstorbenen verfügen. Die Fortführung eines Gemeinschaftsdepots und -kontos ist leider nicht möglich. Gern können wir Ihnen aber ein neues Einzeldepot und -konto bei flatex eröffnen und alle Werte und Guthaben dorthin übertragen, falls Sie die Geschäftsbeziehung mit unserem Haus fortsetzen möchten. Die hierfür notwendigen Unterlagen senden wir Ihnen gern zu.

    Erben sind jederzeit berechtigt, die Einzelverfügungsberechtigung des Mitkontoinhabers aufzuheben und Verfügungsberechtigungen/Bevollmächtigungen zu widerrufen

    Vorsorge- und Generalvollmachten des Erblassers können nur beachtet und akzeptiert werden, wenn diese in notarieller Form beurkundet wurden. Privatschriftliche Vollmachten, die nicht auf dem Formular der Bank erteilt und bei der Bank vor dem Tod des Kunden hinterlegt wurden, können bei der Nachlassbearbeitung nicht berücksichtigt werden.

    Keine Verfügungsberechtigung zum Nachlasskonto und -depot vorhanden
    Haben Sie keine Verfügungsberechtigung über Nachlasskonto und -depot, legen Sie bitte zur Auskunftserteilung und zur anschließenden Auszahlung des Nachlassvermögens einen Nachweis über Ihre Erbberechtigung vor.

  • Nachweise Ihrer Erbberechtigung

    Zum Nachweis Ihrer Erbberechtigung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen per Post:

    • Ausfertigung des Erbscheins (Original)
      oder
    • amtlich beglaubigte Kopie des eröffneten Testaments nebst dazugehöriger Eröffnungsniederschrift
      oder
    • amtlich beglaubigte Kopie des Europäischen Nachlasszeugnisses
      oder
    • eröffneter Erbvertrag im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie nebst Eröffnungsniederschrift
    • Kopie der gültigen Personalausweise aller Erben/Testamentsvollstrecker/Nachlass-pfleger
    • bei minderjährigen Erben: eine Kopie der Geburtsurkunde, Personalausweiskopie, ggf. eine Kopie des Sorgerechtsnachweises
    • bei Testamentsvollstreckung: das Testamentsvollstreckerzeugnis im Original
    • bei Nachlasspflegschaft: die Bestallungsurkunde im Original

    Als Alleinerbe oder als Erbengemeinschaft treten Sie in die bestehenden Vertragsverhältnisse des Erblassers mit der flatexDEGIRO Bank AG ein und können über die darunter fallenden Vermögens¬werte verfügen. Zusätzlich zur Legitimation benötigen wir nach dem Nachweis der Erbberechtigung für die Verwendung des Nachlassvermögens:

    • schriftliche Weisung zum Konto- und Depotbestandes, unterschrieben von allen berechtigten Erben (ggf. Testamentsvollstrecker / Nachlasspfleger)
  • Meldung an das Finanzamt

    Gemäß unserer gesetzlichen Verpflichtung teilen wir die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls dem zuständigen Finanzamt mit. Als Erbe erhalten Sie eine Kopie dieser Meldung. Erst nach Eingang der Sterbeurkunde im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie erstellen wir die Meldung ans Finanzamt gemäß § 33 des Erbschaftssteuergesetzes. Eine Kopie derselben erhalten die Erben nach erfolgreicher abgeschlossener Legitimation.

  • Ausländische Erben

    Vor einer Verteilung von Nachlassvermögen an Erben mit Wohnsitz im Ausland benötigt die flatexDEGIRO Bank AG eine erbschaftssteuerliche Freigabe durch das Finanzamt (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Diese können Sie beim Finanzamt Fulda direkt beantragen. Bitte reichen Sie uns die Bescheinigung im Original per Post ein.

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Wartungsarbeiten

Am Montag, den 29.04.2024 von 06:00 Uhr bis voraussichtlich 07:30 Uhr arbeiten wir an der Verbesserung unserer Handelsplattform für Sie. Daher steht Ihnen diese nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.