Altersvorsorgedepot: Was steckt hinter der neuen privaten Altersvorsorge?
In diesem Artikel erklären wir, was das Altersvorsorgedepot ist, wie die staatliche Förderung funktioniert, wer [...]
Zum ArtikelAb dem 1. Januar 2027 können Anbieter das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot anbieten. Wer bereits regelmäßig in einen ETF-Sparplan einzahlt, steht damit vor einer neuen Frage:
Weiter flexibel sparen, die staatliche Förderung nutzen oder beide Möglichkeiten kombinieren?
Die Antwort hängt davon ab, wofür du dein Geld zurücklegst, wann du darauf zugreifen möchtest und ob du die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllst.
Dieser Vergleich zeigt dir die wichtigsten Unterschiede zwischen einem klassischen ETF-Sparplan und dem neuen Altersvorsorgedepot.

Beide Möglichkeiten erlauben es dir, langfristig in ETFs zu investieren. Ein breit gestreuter Aktien-ETF, beispielsweise der MSCI World, kann grundsätzlich sowohl in einem freien Wertpapierdepot als auch in einem Altersvorsorgedepot bespart werden, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und vom jeweiligen Anbieter angeboten wird.
Der entscheidende Unterschied liegt im rechtlichen Rahmen.
ETF-Sparplan
Ein ETF-Sparplan läuft in einem gewöhnlichen Wertpapierdepot. Du entscheidest selbst:
Dafür erhältst du keine staatlichen Zulagen.
Erträge können bereits während der Ansparphase steuerpflichtig sein. Das betrifft beispielsweise Ausschüttungen und gegebenenfalls die Vorabpauschale. Kursgewinne werden grundsätzlich beim Verkauf realisiert und besteuert.
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag. Der Staat fördert deine Einzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen mit Zulagen und gegebenenfalls einem zusätzlichen Steuervorteil.
Im Gegenzug ist das geförderte Kapital langfristig gebunden. Die reguläre Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. In gesetzlich geregelten Fällen kann sie bereits früher beginnen.
Auch die Auswahl der Anlageprodukte ist eingeschränkt. Zulässig sind bestimmte Fonds und ETFs, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie im Basisinformationsblatt höchstens der Risikoklasse 5 von 7 zugeordnet sind.
Welche der zulässigen ETFs tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt vom Angebot des jeweiligen Anbieters ab.
Einzelaktien, Kryptowerte, Zertifikate und Hebelprodukte können nicht Bestandteil des Altersvorsorgedepots sein.
Ein ETF-Sparplan eignet sich für langfristigen Vermögensaufbau ohne feste Zweckbindung.
Er kann zu dir passen, wenn du selbst entscheiden möchtest, wann und wofür du dein Geld nutzt. Das kann der Ruhestand sein, aber auch eine Immobilie, eine längere Auszeit, die Ausbildung deiner Kinder oder eine größere finanzielle Rücklage. Darüber hinaus bist du in der Auswahl nicht auf die vorgegebenen Risiko- und Produktklassen beschränkt.
Vorteile eines ETF-Sparplans
Nachteile eines ETF-Sparplans
Ein ETF-Sparplan gibt dir damit viel Entscheidungsfreiheit. Er verlangt aber auch, dass du langfristig an deinem Sparziel festhältst.
Das Altersvorsorgedepot ist für Geld gedacht, das langfristig für deinen Ruhestand vorgesehen ist.
Es kann zu dir passen, wenn du die staatliche Förderung nutzen möchtest und auf das eingezahlte Kapital bis zur Auszahlungsphase verzichten kannst.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass du zum gesetzlich festgelegten förderberechtigten Personenkreis gehörst und die weiteren Förderbedingungen erfüllst.
Vorteile des Altersvorsorgedepots
Die Grundzulage wird anhand deiner eigenen Einzahlungen berechnet:
Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 EUR ist die maximale Grundzulage von 540 EUR erreicht.
Nachteile des Altersvorsorgedepots
Während der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert.
Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.
Dabei muss jedoch zwischen geförderten und nicht geförderten Beiträgen unterschieden werden.
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus entstandenen Erträgen beruhen, werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
Für Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen gelten gesonderte steuerliche Regelungen.
Die Aussage, dass jede Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot vollständig mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird, wäre deshalb zu pauschal.
Für jedes zulageberechtigte Kind kannst du eine Kinderzulage von bis zu 300 EUR im Jahr erhalten.
Dafür wird jeder selbst eingezahlte Euro mit einem weiteren Euro Kinderzulage gefördert, bis die maximale Kinderzulage erreicht ist.
Mit einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 EUR beziehungsweise 25 EUR im Monat kann somit bereits die volle Kinderzulage von 300 EUR je Kind erreicht werden.
Anders als bei der bisherigen Riester-Förderung hängt die Höhe der Kinderzulage nicht mehr vom Geburtsjahr des Kindes ab.
Ob ein Anspruch besteht, richtet sich weiterhin nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Durch die Kinderzulage kann die Förderung bei kleinen monatlichen Sparbeträgen besonders hoch ausfallen.
| Eigener Beitrag | Ohne Kinder | Mit 1 Kind | Mit 2 Kindern |
| 25 EUR im Monat | 150 EUR Zulage | 450 EUR Zulage | 750 EUR Zulage |
| 50 EUR im Monat | 240 EUR Zulage | 540 EUR Zulage | 840 EUR Zulage |
| 100 EUR im Monat | 390 EUR Zulage | 690 EUR Zulage | 990 EUR Zulage |
| 150 EUR im Monat | 540 EUR Zulage | 840 EUR Zulage | 1.140 EUR Zulage |
Zulagen pro Jahr nach der ab 2027 geltenden Regelung. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt sind.
Ein Beispiel:
Eine förderberechtigte Person mit zwei zulageberechtigten Kindern zahlt 300 EUR im Jahr ein. Daraus können sich ergeben:
Insgesamt erhält die Person damit 750 EUR Zulage bei einem eigenen Beitrag von 300 EUR.
Das geförderte Geld bleibt allerdings für die eigene Altersvorsorge gebunden. Es kann nicht für den Führerschein, das Studium oder andere Ausgaben der Kinder verwendet werden.
Wer gezielt für ein Kind sparen möchte, benötigt dafür weiterhin eine flexible Lösung, zum Beispiel ein Kinderdepot.
| ETF-Sparplan | Altersvorsorgedepot | |
| Start | jederzeit möglich | Angebote ab 1. Januar 2027 möglich |
| Sparrate | grundsätzlich flexibel | grundsätzlich flexibel innerhalb der Vertragsbedingungen |
| Verfügbarkeit | Anteile jederzeit verkäuflich | grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden |
| Verwendung | frei wählbar | für die Altersvorsorge vorgesehen |
| Staatliche Zulagen | keine | bis zu 540 EUR Grundzulage, bis zu 300 EUR je Kind und einmalig 200 EUR Berufseinsteigerbonus |
| Besteuerung während der Ansparphase | Ausschüttungen und Vorabpauschale können steuerpflichtig sein | keine laufende Besteuerung innerhalb des Vertrags |
| Besteuerung bei Auszahlung | grundsätzlich Besteuerung realisierter Gewinne | abhängig davon, ob die Leistungen auf geförderten oder nicht geförderten Beiträgen beruhen |
| ETF-Auswahl | Angebot des Brokers | gesetzlich zulässige Produkte aus dem Angebot des Anbieters |
| Einzahlungen | keine gesetzliche Obergrenze | Zulagenförderung bis 1.800 EUR Eigenbeitrag, Einzahlungen bis maximal 6.840 EUR im Jahr |
| Auszahlung | frei wählbar | lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr |
| Einmalauszahlung | frei wählbar | bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase |
Für die Auszahlungsphase sind grundsätzlich zwei Modelle vorgesehen:
Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals separat ausgezahlt werden.
Eine vollständige freie Einmalauszahlung des geförderten Kapitals ist dagegen nicht vorgesehen.
Nein. Beide Sparformen können parallel genutzt werden.
Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
Das Altersvorsorgedepot ist für langfristig gebundenes Kapital gedacht, das für den Ruhestand vorgesehen ist und staatlich gefördert werden soll.
Ein ETF-Sparplan bleibt flexibel und kann auch für Ziele genutzt werden, die vor dem Rentenbeginn liegen.
Eine Kombination kann deshalb sinnvoll sein:
Ob diese Aufteilung für dich sinnvoll ist, hängt unter anderem von deinem Einkommen, deinem Steuersatz, deiner familiären Situation, deinen Rücklagen und deinen finanziellen Plänen ab.
Bestehende ETF-Anteile aus einem normalen Wertpapierdepot können nicht einfach in das Altersvorsorgedepot übertragen und nachträglich gefördert werden.
Gefördert werden grundsätzlich nur Beiträge, die du neu in den zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlst.
Wenn du einen bestehenden ETF-Sparplan teilweise durch ein Altersvorsorgedepot ersetzen möchtest, bedeutet das daher:
Du teilst deine zukünftige Sparrate neu auf. Deine bestehenden ETF-Anteile bleiben im bisherigen Depot.
Bestehendes gefördertes Altersvorsorgevermögen aus einem Riester-Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen in einen neuen Vertrag übertragen werden, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Dabei können jedoch Übertragungskosten entstehen.
Für die Aufteilung helfen drei Fragen.
1. Wie viel Geld ist sicher für den Ruhestand bestimmt?
Nur der Betrag, auf den du bis zur Auszahlungsphase verzichten kannst, sollte in das Altersvorsorgedepot fließen. Geld, das du vorher für eine Immobilie, eine Selbstständigkeit oder andere größere Ausgaben benötigst, sollte flexibel bleiben.
2. Wie hoch ist deine persönliche Förderung?
Die maximale Grundzulage wird bei einem Eigenbeitrag von 1.800 EUR im Jahr beziehungsweise 150 EUR im Monat erreicht.
Die volle Kinderzulage kann bereits bei einem Eigenbeitrag von 300 EUR im Jahr beziehungsweise 25 EUR im Monat erreicht werden.
Wie hoch die gesamte Förderung ausfällt, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
3. Welche Vorteile sind dir bei zusätzlichen Einzahlungen wichtiger?
Auch über 1.800 EUR im Jahr hinaus können Beiträge in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, insgesamt bis zu 6.840 EUR jährlich.
Diese zusätzlichen Beiträge erhalten keine weitere Grundzulage. Innerhalb des Vertrags profitieren sie jedoch weiterhin von der aufgeschobenen Besteuerung.
Dem steht gegenüber, dass das Geld langfristig gebunden bleibt.
Ob zusätzliche Beiträge besser im Altersvorsorgedepot oder in einem freien ETF-Sparplan aufgehoben sind, hängt daher von deiner individuellen Situation ab.
Du sparst insgesamt 200 EUR im Monat und möchtest einen Teil verbindlich für den Ruhestand zurücklegen.
Eine mögliche Aufteilung wäre:
Damit könntest du bei bestehender Förderberechtigung die maximale Grundzulage erreichen und gleichzeitig einen Teil deiner Sparrate flexibel halten.
Planst du dagegen in einigen Jahren den Kauf einer Immobilie, kann ein höherer Anteil im freien Depot sinnvoll sein.
Die passende Aufteilung hängt immer von deinen persönlichen Zielen, deinen Rücklagen und deinem zeitlichen Anlagehorizont ab.
ETF-Sparplan und Altersvorsorgedepot sind keine direkten Gegenspieler. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Das Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 staatliche Zulagen und eine aufgeschobene Besteuerung für Geld, das langfristig für den Ruhestand vorgesehen ist.
Besonders hoch kann die Förderung für Familien mit zulageberechtigten Kindern ausfallen.
Der ETF-Sparplan bleibt dagegen die flexiblere Lösung. Du entscheidest selbst, wie viel du sparst, wann du Anteile verkaufst und wofür du das Geld verwendest.
Wer beide Möglichkeiten kombiniert, kann einen Teil der Sparrate verbindlich für die Altersvorsorge zurücklegen und gleichzeitig finanziell flexibel bleiben.
Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen und finanziellen Situation ab. Unabhängige Informationen und Beratung bieten unter anderem die Deutsche Rentenversicherung und die Verbraucherzentralen.
flatex bietet das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 an. Alle Neuigkeiten dazu findest du auf flatex.de/altersvorsorgedepot.
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