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Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot anbieten. Wer bereits regelmäßig in einen ETF-Sparplan einzahlt, steht damit vor einer neuen Frage:

Weiter flexibel sparen, die staatliche Förderung nutzen oder beide Möglichkeiten kombinieren? 

Die Antwort hängt davon ab, wofür du dein Geld zurücklegst, wann du darauf zugreifen möchtest und ob du die Voraussetzungen für die staatliche Förderung erfüllst.

Dieser Vergleich zeigt dir die wichtigsten Unterschiede zwischen einem klassischen ETF-Sparplan und dem neuen Altersvorsorgedepot. 

ETF-Sparplan und Altersvorsorgedepot: Was ist der Unterschied?

Beide Möglichkeiten erlauben es dir, langfristig in ETFs zu investieren. Ein breit gestreuter Aktien-ETF, beispielsweise der MSCI World, kann grundsätzlich sowohl in einem freien Wertpapierdepot als auch in einem Altersvorsorgedepot bespart werden, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und vom jeweiligen Anbieter angeboten wird. 

Der entscheidende Unterschied liegt im rechtlichen Rahmen. 

ETF-Sparplan 

Ein ETF-Sparplan läuft in einem gewöhnlichen Wertpapierdepot. Du entscheidest selbst: 

  • wie viel du einzahlst
  • wie lange du sparst
  • welche ETFs du auswählst
  • wann du Anteile verkaufst
  • wofür du das Geld später verwendest 

Dafür erhältst du keine staatlichen Zulagen. 

Erträge können bereits während der Ansparphase steuerpflichtig sein. Das betrifft beispielsweise Ausschüttungen und gegebenenfalls die Vorabpauschale. Kursgewinne werden grundsätzlich beim Verkauf realisiert und besteuert. 

Altersvorsorgedepot 

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag. Der Staat fördert deine Einzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen mit Zulagen und gegebenenfalls einem zusätzlichen Steuervorteil.

Im Gegenzug ist das geförderte Kapital langfristig gebunden. Die reguläre Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren. In gesetzlich geregelten Fällen kann sie bereits früher beginnen.

Auch die Auswahl der Anlageprodukte ist eingeschränkt. Zulässig sind bestimmte Fonds und ETFs, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass sie im Basisinformationsblatt höchstens der Risikoklasse 5 von 7 zugeordnet sind.

Welche der zulässigen ETFs tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt vom Angebot des jeweiligen Anbieters ab. 

Einzelaktien, Kryptowerte, Zertifikate und Hebelprodukte können nicht Bestandteil des Altersvorsorgedepots sein.

Für wen eignet sich ein ETF-Sparplan?

Ein ETF-Sparplan eignet sich für langfristigen Vermögensaufbau ohne feste Zweckbindung. 

Er kann zu dir passen, wenn du selbst entscheiden möchtest, wann und wofür du dein Geld nutzt. Das kann der Ruhestand sein, aber auch eine Immobilie, eine längere Auszeit, die Ausbildung deiner Kinder oder eine größere finanzielle Rücklage. Darüber hinaus bist du in der Auswahl nicht auf die vorgegebenen Risiko- und Produktklassen beschränkt. 

Vorteile eines ETF-Sparplans 

  • Du kannst deine Sparrate grundsätzlich jederzeit ändern oder pausieren.
  • ETF-Anteile können jederzeit verkauft werden.
  • Du kannst frei aus dem ETF-Angebot deines Brokers wählen.
  • Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für deine Einzahlungen.
  • Kapitalerträge bleiben bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei.
  • Bei Aktien-ETFs sind für Privatanleger unter den gesetzlichen Voraussetzungen 30 Prozent der Erträge steuerfrei. 

Nachteile eines ETF-Sparplans 

  • Du erhältst keine staatlichen Zulagen.
  • Ausschüttungen und die Vorabpauschale können bereits während der Ansparphase steuerpflichtig sein.
  • Auf realisierte Gewinne fällt grundsätzlich Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Das Geld ist nicht verbindlich für deine Altersvorsorge reserviert.
  • Verkäufe können je nach Marktlage zu Verlusten führen. 

Ein ETF-Sparplan gibt dir damit viel Entscheidungsfreiheit. Er verlangt aber auch, dass du langfristig an deinem Sparziel festhältst. 

Für wen eignet sich ein Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist für Geld gedacht, das langfristig für deinen Ruhestand vorgesehen ist.

Es kann zu dir passen, wenn du die staatliche Förderung nutzen möchtest und auf das eingezahlte Kapital bis zur Auszahlungsphase verzichten kannst. 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass du zum gesetzlich festgelegten förderberechtigten Personenkreis gehörst und die weiteren Förderbedingungen erfüllst. 

Vorteile des Altersvorsorgedepots 

  • Grundzulage von bis zu 540 EUR im Jahr
  • Kinderzulage von bis zu 300 EUR je Kind und Jahr
  • Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR für Förderberechtigte unter 25 Jahren
  • Keine laufende Besteuerung innerhalb des Vertrags während der Ansparphase
  • Möglicher zusätzlicher Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug
  • Automatische Günstigerprüfung durch das Finanzamt 

Die Grundzulage wird anhand deiner eigenen Einzahlungen berechnet: 

  • Auf die ersten 360 EUR Eigenbeitrag erhältst du 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro.
  • Auf den Teil zwischen 360 EUR und 1.800 EUR erhältst du 25 Cent Zulage je eingezahltem Euro. 

Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 EUR ist die maximale Grundzulage von 540 EUR erreicht. 

Nachteile des Altersvorsorgedepots 

  • Das Kapital ist grundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden.
  • Bei einer förderschädlichen vorzeitigen Auszahlung müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich zurückgezahlt werden.
  • Die Auswahl ist auf gesetzlich zulässige Anlageprodukte und das Angebot des Anbieters begrenzt.
  • Die maximale Grundzulage ist bereits bei 1.800 EUR Eigenbeitrag im Jahr erreicht.
  • Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze erhalten keine zusätzliche Zulage.
  • Das Geld kann nicht frei für andere Ziele verwendet werden.
  • Die Auszahlung ist gesetzlich geregelt. 

Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?

Während der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert. 

Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase. 

Dabei muss jedoch zwischen geförderten und nicht geförderten Beiträgen unterschieden werden. 

Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus entstandenen Erträgen beruhen, werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich vollständig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. 

Für Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen gelten gesonderte steuerliche Regelungen. 

Die Aussage, dass jede Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot vollständig mit dem persönlichen Steuersatz besteuert wird, wäre deshalb zu pauschal. 

Wie funktioniert die Kinderzulage?

Für jedes zulageberechtigte Kind kannst du eine Kinderzulage von bis zu 300 EUR im Jahr erhalten.

Dafür wird jeder selbst eingezahlte Euro mit einem weiteren Euro Kinderzulage gefördert, bis die maximale Kinderzulage erreicht ist.

Mit einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 EUR beziehungsweise 25 EUR im Monat kann somit bereits die volle Kinderzulage von 300 EUR je Kind erreicht werden. 

Anders als bei der bisherigen Riester-Förderung hängt die Höhe der Kinderzulage nicht mehr vom Geburtsjahr des Kindes ab.

Ob ein Anspruch besteht, richtet sich weiterhin nach den gesetzlichen Voraussetzungen. 

Warum kann sich das Altersvorsorgedepot für Familien besonders lohnen?

Durch die Kinderzulage kann die Förderung bei kleinen monatlichen Sparbeträgen besonders hoch ausfallen.

Eigener Beitrag Ohne Kinder Mit 1 Kind Mit 2 Kindern
25 EUR im Monat 150 EUR Zulage450 EUR Zulage  750 EUR Zulage
 50 EUR im Monat240 EUR Zulage540 EUR Zulage840 EUR Zulage
100 EUR im Monat390 EUR Zulage690 EUR Zulage990 EUR Zulage
150 EUR im Monat540 EUR Zulage840 EUR Zulage 1.140 EUR Zulage

Zulagen pro Jahr nach der ab 2027 geltenden Regelung. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Förderbedingungen erfüllt sind. 

Ein Beispiel: 

Eine förderberechtigte Person mit zwei zulageberechtigten Kindern zahlt 300 EUR im Jahr ein. Daraus können sich ergeben: 

  • 150 EUR Grundzulage
  • 300 EUR Kinderzulage für das erste Kind
  • 300 EUR Kinderzulage für das zweite Kind 

Insgesamt erhält die Person damit 750 EUR Zulage bei einem eigenen Beitrag von 300 EUR. 

Das geförderte Geld bleibt allerdings für die eigene Altersvorsorge gebunden. Es kann nicht für den Führerschein, das Studium oder andere Ausgaben der Kinder verwendet werden.

Wer gezielt für ein Kind sparen möchte, benötigt dafür weiterhin eine flexible Lösung, zum Beispiel ein Kinderdepot.

ETF-Sparplan oder Altersvorsorgedepot: Die wichtigsten Unterschiede

 ETF-Sparplan Altersvorsorgedepot 
Start jederzeit möglichAngebote ab 1. Januar 2027 möglich
Sparrategrundsätzlich flexibelgrundsätzlich flexibel innerhalb der Vertragsbedingungen
Verfügbarkeit Anteile jederzeit verkäuflichgrundsätzlich bis zur Auszahlungsphase gebunden
Verwendung frei wählbar für die Altersvorsorge vorgesehen
Staatliche Zulagenkeinebis zu 540 EUR Grundzulage, bis zu 300 EUR je Kind und einmalig 200 EUR Berufseinsteigerbonus
Besteuerung während der AnsparphaseAusschüttungen und Vorabpauschale können steuerpflichtig seinkeine laufende Besteuerung innerhalb des Vertrags
Besteuerung bei Auszahlunggrundsätzlich Besteuerung realisierter Gewinneabhängig davon, ob die Leistungen auf geförderten oder nicht geförderten Beiträgen beruhen
ETF-AuswahlAngebot des Brokersgesetzlich zulässige Produkte aus dem Angebot des Anbieters
 Einzahlungenkeine gesetzliche ObergrenzeZulagenförderung bis 1.800 EUR Eigenbeitrag, Einzahlungen bis maximal 6.840 EUR im Jahr
Auszahlungfrei wählbarlebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr
Einmalauszahlung frei wählbarbis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase

 

                         

Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?

Für die Auszahlungsphase sind grundsätzlich zwei Modelle vorgesehen: 

  • eine lebenslange Leibrente
  • ein befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft 

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals separat ausgezahlt werden.

Eine vollständige freie Einmalauszahlung des geförderten Kapitals ist dagegen nicht vorgesehen. 

Muss ich mich zwischen beiden Möglichkeiten entscheiden?

Nein. Beide Sparformen können parallel genutzt werden. 

Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben:

Das Altersvorsorgedepot ist für langfristig gebundenes Kapital gedacht, das für den Ruhestand vorgesehen ist und staatlich gefördert werden soll.

Ein ETF-Sparplan bleibt flexibel und kann auch für Ziele genutzt werden, die vor dem Rentenbeginn liegen. 

Eine Kombination kann deshalb sinnvoll sein: 

  • Ein Teil deiner Sparrate fließt in das Altersvorsorgedepot.
  • Ein weiterer Teil bleibt in einem flexiblen ETF-Sparplan.
  • So kannst du Förderung und finanzielle Verfügbarkeit miteinander verbinden. 

Ob diese Aufteilung für dich sinnvoll ist, hängt unter anderem von deinem Einkommen, deinem Steuersatz, deiner familiären Situation, deinen Rücklagen und deinen finanziellen Plänen ab. 

Kann ich bestehende ETF-Anteile in das Altersvorsorgedepot übertragen?

Bestehende ETF-Anteile aus einem normalen Wertpapierdepot können nicht einfach in das Altersvorsorgedepot übertragen und nachträglich gefördert werden.

Gefördert werden grundsätzlich nur Beiträge, die du neu in den zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlst.

Wenn du einen bestehenden ETF-Sparplan teilweise durch ein Altersvorsorgedepot ersetzen möchtest, bedeutet das daher: 

Du teilst deine zukünftige Sparrate neu auf. Deine bestehenden ETF-Anteile bleiben im bisherigen Depot.

Bestehendes gefördertes Altersvorsorgevermögen aus einem Riester-Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen in einen neuen Vertrag übertragen werden, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Dabei können jedoch Übertragungskosten entstehen. 

Für die Aufteilung helfen drei Fragen. 

1. Wie viel Geld ist sicher für den Ruhestand bestimmt? 

Nur der Betrag, auf den du bis zur Auszahlungsphase verzichten kannst, sollte in das Altersvorsorgedepot fließen. Geld, das du vorher für eine Immobilie, eine Selbstständigkeit oder andere größere Ausgaben benötigst, sollte flexibel bleiben. 

2. Wie hoch ist deine persönliche Förderung? 

Die maximale Grundzulage wird bei einem Eigenbeitrag von 1.800 EUR im Jahr beziehungsweise 150 EUR im Monat erreicht. 

Die volle Kinderzulage kann bereits bei einem Eigenbeitrag von 300 EUR im Jahr beziehungsweise 25 EUR im Monat erreicht werden. 

Wie hoch die gesamte Förderung ausfällt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. 

3. Welche Vorteile sind dir bei zusätzlichen Einzahlungen wichtiger? 

Auch über 1.800 EUR im Jahr hinaus können Beiträge in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden, insgesamt bis zu 6.840 EUR jährlich.

Diese zusätzlichen Beiträge erhalten keine weitere Grundzulage. Innerhalb des Vertrags profitieren sie jedoch weiterhin von der aufgeschobenen Besteuerung.

Dem steht gegenüber, dass das Geld langfristig gebunden bleibt. 

Ob zusätzliche Beiträge besser im Altersvorsorgedepot oder in einem freien ETF-Sparplan aufgehoben sind, hängt daher von deiner individuellen Situation ab. 

Du sparst insgesamt 200 EUR im Monat und möchtest einen Teil verbindlich für den Ruhestand zurücklegen. 

Eine mögliche Aufteilung wäre:

  • 150 EUR im Monat in das Altersvorsorgedepot
  • 50 EUR im Monat in einen flexiblen ETF-Sparplan

Damit könntest du bei bestehender Förderberechtigung die maximale Grundzulage erreichen und gleichzeitig einen Teil deiner Sparrate flexibel halten.

Planst du dagegen in einigen Jahren den Kauf einer Immobilie, kann ein höherer Anteil im freien Depot sinnvoll sein.

Die passende Aufteilung hängt immer von deinen persönlichen Zielen, deinen Rücklagen und deinem zeitlichen Anlagehorizont ab.

ETF-Sparplan und Altersvorsorgedepot sind keine direkten Gegenspieler. Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben. 

Das Altersvorsorgedepot bietet ab 2027 staatliche Zulagen und eine aufgeschobene Besteuerung für Geld, das langfristig für den Ruhestand vorgesehen ist. 

Besonders hoch kann die Förderung für Familien mit zulageberechtigten Kindern ausfallen.

Der ETF-Sparplan bleibt dagegen die flexiblere Lösung. Du entscheidest selbst, wie viel du sparst, wann du Anteile verkaufst und wofür du das Geld verwendest.

Wer beide Möglichkeiten kombiniert, kann einen Teil der Sparrate verbindlich für die Altersvorsorge zurücklegen und gleichzeitig finanziell flexibel bleiben. 

Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen und finanziellen Situation ab. Unabhängige Informationen und Beratung bieten unter anderem die Deutsche Rentenversicherung und die Verbraucherzentralen. 

flatex bietet das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 an. Alle Neuigkeiten dazu findest du auf flatex.de/altersvorsorgedepot

Quellen 

  1. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 5. Mai 2026
  2. Bundesregierung: Private Altersvorsorge wird attraktiver, Stand 1. Juni 2026
  3. Einkommensteuergesetz, insbesondere § 20 und § 32d
  4. Investmentsteuergesetz, insbesondere § 18 und § 20
  5. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes Die Angaben zur ETF-Besteuerung im freien Depot folgen der geltenden Gesetzeslage: § 20 und § 32d Einkommensteuergesetz sowie § 18 und § 20 Investmentsteuergesetz. Die Positivliste der im Altersvorsorgedepot zulässigen Anlageprodukte ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes geregelt.

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