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Ab dem 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot – die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Bundestag und Bundesrat haben das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. flatex wird das Altersvorsorgedepot zur privaten Altersvorsorge anbieten.

In diesem Artikel erklären wir, was das Altersvorsorgedepot ist, wie die staatliche Förderung funktioniert, wer förderberechtigt ist und was sich im Vergleich zur bisherigen Riester-Rente ändert.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes, staatlich gefördertes Wertpapierdepot – die neue Art, in Deutschland privat fürs Alter zu sparen. Du investierst dein Geld über einen zugelassenen Anbieter in ETFs oder Fonds und erhältst dafür direkte staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile.

Das Altersvorsorgedepot ermöglicht eine chancenorientierte Anlage am Kapitalmarkt – mit ETFs, Fonds und staatlicher Förderung. Anders als klassische garantiebasierte Altersvorsorgeprodukte gibt es beim Altersvorsorgedepot keine Rentengarantie. Hier liegt der Fokus auf der Renditechance und ist daher mit dem Kapitalmarkt innewohnenden Risiko verbunden. 

Kurz gesagt: Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit echter Kapitalmarktanlage – flexibel, transparent und für einen breiten Personenkreis zugänglich. Den detaillierten Vergleich mit der Riester-Rente findest du weiter unten. Hinweis: Es gibt weiterhin Produkte mit Beitragsgarantie – flatex wird diese Variante nicht anbieten, da wir auf transparente, kapitalmarktbasierte Anlage setzen. Kapitalmarktanlagen bieten langfristig die Chance auf attraktive Renditen. Wichtig zu wissen: mehr Rendite bedeutet in der Regel auch mehr Risiko und sollte jedem Anleger bewusst sein.

Die zwei Produktvarianten 

Das Altersvorsorgereformgesetz sieht zwei Varianten vor, zwischen denen Sparer wählen können: 

1. Das Standarddepot 
Das Standarddepot richtet sich an Sparer, die wenig Erfahrung mit Wertpapieren haben oder sich nicht intensiv mit Anlageentscheidungen beschäftigen möchten. Investiert werden kann über einen Sparplan oder eine Einmalanlage. Es besteht aus zwei Bausteinen: einem chancenorientierten Aktien-ETF und einem sicherheitsorientierten Anleihen-ETF. Die Effektivkosten sind gesetzlich auf maximal 1 % pro Jahr gedeckelt. 

Besonderheit – die Lifecycle-Strategie: Im Standarddepot ist eine automatische Umschichtung gesetzlich vorgeschrieben: 5 Jahre vor Rentenbeginn wird die Aktienquote auf maximal 50 % begrenzt und 2 Jahre vor Rentenbeginn auf maximal 30 % reduziert. Ziel: Das Risiko wird schrittweise reduziert, um die späteren Rentenzahlungen stabil und planbar zu halten. Mehr zur Auszahlungsphase erfährst du weiter unten im Artikel. 

2. Das Altersvorsorgedepot
Dieses richtet sich an Anleger, die ihre Wertpapierauswahl selbst steuern möchten. Hier gilt eine gesetzliche Positivliste (Whitelist) zulässiger Anlageklassen – ETFs, Investmentfonds und Anleihen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Umschichtung vor der Auszahlungsphase: Die Aktienquote kann bis in den Ruhestand hinein hochgehalten werden. Kosten können je nach Anbieter und Zusammensetzung variieren – ein Vergleich lohnt sich. 

Kosten beim individuellen Altersvorsorgedepot: Für das Altersvorsorgedepot gibt es keinen gesetzlichen Kostendeckel von 1 %. Die gute Nachricht: Ohne Kostendeckel kann das Altersvorsorgedepot sehr günstig bespart werden, denn die TER (Total Expense Ratio, also die jährliche Gesamtkostenquote eines Fonds/ETF) marktgängiger ETFs liegt in der Regel deutlich unterhalb dieses Wertes. Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen vom jeweiligen Anbieter und den gewählten ETFs ab. Bei flatex findest du eine breite Auswahl an kostengünstigen ETFs.

Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Das Altersvorsorgereformgesetz sieht ein beitragsproportionales Fördermodell vor: Je mehr du einzahlst, desto mehr legt der Staat obendrauf – bis zu einem gesetzlichen Maximum. 

Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus 

Die Grundzulage wird in zwei Stufen berechnet: 

  • Stufe 1: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Zulage – maximal 180 Euro.
  • Stufe 2: Für jeden weiteren Euro von 361 bis 1.800 Euro im Jahr gibt es 25 Cent Zulage – maximal weitere 360 Euro.
  • Maximale Grundzulage:540 Euro pro Jahr – bei einem Eigenbeitrag von mindestens 1.800 Euro im Jahr (150 Euro monatlich).

 Einzahlungen sind bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Beträge über 1.800 Euro erhalten keine weitere Grundzulage, können aber steuerlich, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. 

Mindesteinzahlung: Um die Grundzulage zu erhalten, ist eine Mindesteinzahlung von 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich) erforderlich. 

Kinderzulage: Pro kindergeldberechtigtes Kind erhält ein Elternteil eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich pro Kind erreicht. 

Berufseinsteigerbonus: Wer das Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro

Steuerlicher Vorteil: Eigenbeiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, ob Zulagen oder Steuerabzug im Einzelfall vorteilhafter sind. 

Wie viel staatliche Förderung könnte dir zustehen?

Mit dem flatex Altersvorsorgedepot-Rechner kannst du in wenigen Sekunden berechnen, wie viel Grundzulage, Kinderzulage und möglichen Steuervorteil du jährlich erhalten könntest – und wie sich dein Vermögen bis zur Rente entwickeln könnte.

Zum Rechner

In welche Wertpapiere kannst du investieren?

Die Anlagelogik hängt von der gewählten Produktvariante ab – Standarddepot oder individuelles Altersvorsorgedepot.

Beim Standarddepot sind zwei ETFs gesetzlich vorgegeben: ein chancenorientierter und ein sicherheitsorientierter ETFs. Die Effektivkosten sind auf maximal 1 % pro Jahr gedeckelt. 

Beim individuellen Altersvorsorgedepot gilt eine gesetzliche Positivliste zulässiger Anlageklassen: 

Erlaubt: 

  • ETFs (Exchange Traded Funds), insbesondere UCITS-regulierte ETFs
  • Investmentfonds (Aktien-, Renten-, Mischfonds)
  • Anleihen (gemäß gesetzlicher Positivliste) 

Nicht erlaubt: 

  • Einzelaktien
  • Kryptowährungen
  • Zertifikate 

Steuerlicher Vorteil in der Ansparphase: Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert – das angesparte Kapital bleibt vollständig investiert. In der Auszahlungsphase greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG: Wer im Rentenalter einen niedrigeren Steuersatz hat als im Erwerbsleben, profitiert doppelt.

Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Freiberufler

Ab 2027 sind erstmals auch Selbstständigeund Freiberufler direkt förderberechtigt . Damit entfällt der bisherige Umweg über andere Absicherungsformen. 

Förderberechtigt sind unter anderem: 

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmer)
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) und abgegebener Steuererklärung
  • Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) 

Nicht förderberechtigt sind Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreit haben, sowie Bezieher einer vollen Altersrente.

Was passiert in der Auszahlungsphase?

Beim Standarddepot ist eine schrittweise Umschichtung in sicherheitsorientierte Anlagen 5 Jahre und 2 Jahre vor Rentenbeginn gesetzlich verpflichtend – das Risiko wird automatisch reduziert, je näher der Renteneintritt rückt. 

Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine gesetzliche Umschichtungsvorgabe. Sparer können ihre Aktienquote auch im Ruhestand beibehalten. 

In der Auszahlungsphase gelten für Altersvorsorgedepot und Standarddepot dieselben steuerlichen und förderrechtlichen Regeln. Das angesparte Kapital wird als monatlicher Auszahlungsplan bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr ausgezahlt. Bei beiden Varianten können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zusätzlich als Einmalzahlung zum Renteneintritt entnommen werden.

Bei beiden Varianten können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zusätzlich als Einmalzahlung zum Renteneintritt entnommen werden.

Für wen kommt das Altersvorsorgedepot in Frage?

Das Altersvorsorgedepot richtet sich an alle förderberechtigten Personen, die langfristig für das Alter sparen möchten und dabei die Chancen der Kapitalmärkte nutzen wollen – verbunden mit dem entsprechenden Anlagerisiko.

Besonders relevant ist das Produkt für: 

  • Berufseinsteiger unter 25: Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro und langer Anlagehorizont
  • Familien mit Kindern: Kinderzulagen bereits ab 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag pro Kind
  • Selbstständige und Freiberufler: Erstmals direkter Zugang zur staatlichen Förderung
  • Sparer, die in ETFs und Fonds investieren möchten: Fondsorientierte Anlage im geförderten Rahmen

Altersvorsorgedepot und Riester-Rente: Die wichtigsten Unterschiede

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen unter bisherigen Konditionen weiter. Ein Wechsel ins neue System ist möglich – ohne Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen.

 

KriteriumAltersvorsorgedepotRiester
BeitragsgarantieNein – Verluste möglich, aber höhere RenditechancenJa, 100 % gesetzlich vorgeschrieben
GrundzulageBis zu 540 € / Jahr (beitragsproportional)175 € / Jahr (fixer Betrag)
KinderzulageBis zu 300 € / Kind185 – 300 € / Kind
ETF-SparplanAusdrücklich zulässigEingeschränkt möglich
SelbstständigeErstmals direkt förderberechtigtNur eingeschränkt förderberechtigt
KostendeckelMax. 1 % p.a. für StandarddepotNicht gesetzlich geregelt
AuszahlungAuszahlungsplan bis min. 85. LebensjahrLebenslange Rente

Altersvorsorgedepot bei flatex: Was du jetzt wissen musst

flatex ist einer der führenden Online-Broker in Europa – mit einer Plattform, die konsequent auf die Bedürfnisse selbstbestimmter Anleger ausgerichtet ist. Das Altersvorsorgedepot wird ab dem 1. Januar 2027 auch bei flatex verfügbar sein.

Was du jetzt tun kannst: 

1. Informiere dich – lies diesen Artikel und behalte alle News auf flatex.de/altersvorsorgedepot im Blick. 

2. Eröffne ein flatex Depot – wer bereits vor dem Januar 2027 ein Depot bei flatex hat, kann zum Start nahtlos sein Altersvorsorgedepot eröffnen. 

3. Melde dich für unseren Newsletter an – so verpasst du keine wichtigen Updates

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich das Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ab dem 1. Januar 2027 – das Altersvorsorgereformgesetz ist nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat offiziell in Kraft. 

Kann ich meinen Riester-Vertrag übertragen? 
Ja. Ein Wechsel in das neue System ist möglich, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen. Beim Wechsel können jedoch Kosten anfallen. Alternativ kann der bestehende Riester-Vertrag fortgeführt werden. 

Gibt es eine Mindesteinzahlung?
Ja: mindestens 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich), um die Grundzulage zu erhalten. 

Was passiert, wenn ich das Geld vorzeitig brauche?
Eine vorzeitige Entnahme ist in der Regel förderschädlich – erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Ausnahmen bestehen für selbst genutztes Wohneigentum. 

Verliere ich meine Zulagen, wenn ich früh sterbe? 

Das angesparte Kapital ist grundsätzlich vererbbar. Allerdings müssen Erben die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Für Ehegatten gilt eine Ausnahme: Das Altersvorsorgevermögen kann förderunschädlich auf deren eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. 

Gilt das auch für Selbstständige?
Ja, ab 2027 erstmals. Selbstständige und Freiberufler mit steuerpflichtigem Einkommen (§ 15 oder § 18 EStG) und abgegebener Steuererklärung sind direkt förderberechtigt. Was kostet das Altersvorsorgedepot? Für das Standarddepot sind die Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1 % pro Jahr gedeckelt. Individuelle Depots können abweichende Kosten haben – ein Vergleich ist empfehlenswert. 

Du hast noch weitere Fragen zum Altersvorsorgedepot?
Unser Serviceteam ist rund um das Thema Altersvorsorgedepot geschult. Ruf uns einfach an unter +49 69 5060419-90 | Mo. - Fr. 10:00 - 12:00 Uhr

 

Quellen: 

  • Deutscher Bundestag: Beschluss zum Altersvorsorgereformgesetz, 27. März 2026 – bundestag.de
  • Bundesregierung: FAQ Reform private Altersvorsorge, 27. März 2026 – bundesregierung.de
  • Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge, Mai 2026 – bundesfinanzministerium.de
  • Bundesfinanzministerium: Pressemitteilung „Private Altersvorsorge für alle Einkommen und alle Generationen", 17. Dezember 2025 – bundesfinanzministerium.de
  • Bundesfinanzministerium: Monatsbericht Januar 2026 „Neustart für die private Altersvorsorge" – bundesfinanzministerium.de 

Investitionen bergen Verlustrisiken. Dies ist keine Anlageberatung. flatex bietet keine steuerliche Beratung an. Die steuerliche Behandlung kann sich ändern und ist von den persönlichen Verhältnissen abhängig. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen weder der Beratung noch der Empfehlung von Anlagen. Bitte beachte, dass sich die Fakten seit der Erstellung des Artikels geändert haben können. Investitionen sind mit Risiken verbunden (z. B. Kursschwankungen, Währungs- oder Liquiditätsrisiko). Du kannst dein investiertes Geld verlieren. Berücksichtige dein Wissen und deine Erfahrung, wenn du Anlageentscheidungen triffst. Die Märkte sind volatil und können aufgrund wirtschaftlicher, politischer, regulatorischer oder anderer Entwicklungen erheblich schwanken.

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ab 2027

Die staatlich geförderte Altersvorsorge kommt:

  • bis zu 540 € staatliche Zulage pro Jahr
  • 300 € Kinderzuschlag ab 25 € monatlicher Sparrate
  • Fonds, ETFs, EU-Staatsanleihen wählbar

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