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Zum ArtikelAb dem sechsten Geburtstag soll der Staat monatlich 10 € für dein Kind zurücklegen. Das Geld fließt in ein Depot, das später einmal die Altersvorsorge deines Kindes ergänzt. Klingt nach wenig, doch über die Laufzeit kann es doch eine erhebliche Summe sein.
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Dieser Artikel erklärt, was geplant ist, für wen es gilt und welche Entscheidungen dabei auf dich als Elternteil zukommen.

Die Frühstartrente ist ein staatliches Förderprogramm für den frühen Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Der Bund zahlt für jedes anspruchsberechtigte Kind ab dem 6. Lebensjahr monatlich 10 € in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein — bis zur Volljährigkeit. Über zwölf Jahre summiert sich die Förderung auf 1.440 €.
Dahinter steckt eine einfache Überlegung: Wer sehr früh anfängt, hat Jahrzehnte Zeit, in denen sich das Kapital am Kapitalmarkt entwickeln kann. Genau diese Zeit ist der Faktor, den man später kaum noch aufholen kann.
Der Ablauf ist in vier Schritten beschrieben:
Wichtig für die Kosten: Gefördert werden ausschließlich Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen zudem keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Damit soll verhindert werden, dass ein relevanter Teil der Förderung in Gebühren versickert.
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen ab Geburtsjahrgang 2020 im Alter vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Es kann zu dir passen, wenn du die staatliche Förderung nutzen möchtest und auf das eingezahlte Kapital bis zur Auszahlungsphase verzichten kannst.
Die Regelung orientiert sich an der Schulpflicht: In Deutschland besteht eine Vollzeitschulpflicht von neun beziehungsweise zehn Jahren, an die sich in den Ländern regelmäßig eine Anschluss- oder Berufsschulpflicht bis zur Volljährigkeit anschließt.
Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle. Die Förderung ist für jedes Kind eines Jahrgangs gleich hoch, unabhängig davon, ob und wie viel die Familie selbst zurücklegt.
Kinder mit Geburtsjahrgang 2019 oder früher fallen aus der Regelung heraus. Für sie ist die Frühstartrente nach aktuellem Entwurf nicht vorgesehen.
Der Zeitplan sieht so aus:
| Zeitpunkt | Was passiert |
|---|---|
| 12. August 2026 | Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf |
| noch 2026 | Das Gesetzgebungsverfahren soll abgeschlossen werden — Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen |
| 1. Januar 2027 | Das Gesetz soll in Kraft treten |
| 2027 | Die ersten Auszahlungen vom Bund beginnen, rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 |
Der Start erfolgt rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020, also den Kindern, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang derjenigen hinzu, die in dem Jahr ihr sechstes Lebensjahr vollenden.
Bis zur Zustimmung von Bundestag und Bundesrat handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Einzelne Regelungen können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Die Frühstartrente ist kapitalgedeckt. Das bedeutet: Das eingezahlte Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und entwickelt sich mit den Märkten, anders als bei der gesetzlichen Rente, bei der die heute eingezahlten Beiträge direkt an die heutigen Rentnerinnen und Rentner fließen.
Konkret gibt es zwei Wege:
Mit eigenem Depot. Du eröffnest für dein Kind einen zertifizierten Altersvorsorgedepot-Vertrag bei einem Anbieter deiner Wahl. Die 10 € pro Monat fließen dorthin.
Ohne eigenes Depot. Eröffnest du kein Depot, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an — nach Jahrgängen gebündelt und verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Kein Kind geht also leer aus, nur weil die Eltern nicht aktiv werden.
Der zweite Weg ist bewusst als Auffanglösung gedacht. Eröffnest du oder später dein volljähriges Kind ein Depot, kommt das bereits angesparte Geld als Startkapital dazu.
Welche Wertpapiere in einem geförderten Depot konkret zulässig sind, ergibt sich aus den Anforderungen an den zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Diese Details werden im Gesetzgebungsverfahren weiter konkretisiert.
Nein. Ein gesonderter Antrag auf die Förderung ist nicht erforderlich — der Anspruch entsteht automatisch, sobald dein Kind sechs Jahre alt wird.
Aktiv werden musst du nur, wenn das Geld in ein eigenes Depot fließen soll. Dafür schließt du den Altersvorsorgedepot-Vertrag ab. Tust du das nicht, greift die kollektive Anlage über die Bundesbank.
Diese Entscheidung lässt sich auch später noch treffen. Das bereits angesparte Geld kommt dann als Startkapital ins Depot, wenn es von dir oder von deinem Kind, sobald es volljährig ist, eröffnet wird.
Ja. Zusätzliche Eigenbeiträge sind bis zu einem Gesamtbetrag von 6.840 € pro Jahr möglich.
Eine Verpflichtung besteht ausdrücklich nicht: Die staatlichen 10 € fließen auch dann, wenn du selbst nichts dazulegst. Wie die Einzahlung technisch abläuft, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Ab dem 18. Lebensjahr kann dein Kind das Depot bis zum Renteneintritt mit eigenen Einzahlungen weiter besparen.
Das Bundesfinanzministerium hat vier Szenarien durchgerechnet. Alle basieren auf einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von 7 % pro Jahr — das entspricht der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten.
| Zuzahlung Eltern pro Monat | Einzahlungen bis 18. Lebensjahr gesamt | Depotwert mit 18 | Depotwert mit 65 |
|---|---|---|---|
| 0 € | 1.440 € | rund 2.200 € | rund 53.000 € |
| 10 € | 2.880 € | rund 4.400 € | rund 107.000 € |
| 20 € | 4.320 € | rund 6.600 € | rund 160.000 € |
| 50 € | 8.640 € | rund 13.300 € | rund 320.000 € |
„Hinweis: Den Berechnungen liegt eine angenommene durchschnittliche Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr zugrunde. Das entspricht der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen, ein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung besteht nicht. Die dargestellten Werte sind nominal, berücksichtigen also nicht die Inflation, und verstehen sich vor der nachgelagerten Besteuerung der Auszahlung im Rentenalter.” Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/08/2026-08-12-regierungsentwurf-fruehstartrente.html
Auffällig ist die Spanne zwischen den Zeilen: Zwischen 18 und 65 wird in diesen Rechnungen nichts mehr eingezahlt. Der Unterschied entsteht allein dadurch, wie viel Kapital am Ende der Kindheit im Depot liegt und wie lange es danach noch Zeit hat. Das ist der Zinseszinseffekt — Erträge werden wieder angelegt und erwirtschaften selbst wieder Erträge.
Zur Einordnung: Die Werte sind nominal, die Inflation ist also nicht berücksichtigt. Was 53.000 € im Jahr 2085 an Kaufkraft bedeuten, lässt sich heute nicht seriös beziffern. Ebenso wenig ist die Wertentwicklung garantiert — sie kann höher oder niedriger ausfallen.
Das geförderte Kapital wird grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt.
Das ist die zentrale Bedingung der Frühstartrente und unterscheidet sie von jeder anderen Sparform für Kinder: Das Geld steht weder zum 18. Geburtstag noch für den Führerschein, das Studium oder die erste Wohnung zur Verfügung. Es ist für die Altersvorsorge reserviert und bleibt es über die gesamte Laufzeit.
Das Altersvorsorgedepot ist für langfristig gebundenes Kapital gedacht, das für den Ruhestand vorgesehen ist und staatlich gefördert werden soll.
Wer für sein Kind kurzfristiger anlegen möchte, braucht dafür einen zweiten, frei verfügbaren Weg, wie zum Beispiel das Kinderdepot.
Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Über die gesamte Ansparzeit fallen also keine Steuern auf Kursgewinne oder Dividenden an, was den Zinseszinseffekt zusätzlich stärkt.
Besteuert wird erst die Auszahlung im Rentenalter. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung und ist bei geförderten Altersvorsorgeprodukten üblich: Der Staat verzichtet zunächst auf Steuern und greift dann zu, wenn das Geld ausgezahlt wird. Wie hoch die Steuerlast am Ende ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz im Alter ab.
Die Beispielrechnungen des Bundesfinanzministeriums verstehen sich vor dieser Besteuerung.
Die drei Begriffe werden oft in einem Atemzug genannt, meinen aber unterschiedliche Dinge.
Die Frühstartrente ist die staatliche Förderung selbst — die 10 € pro Monat. Sie ist kein Produkt, sondern eine Zahlung, die in ein Produkt fließt.
Das Altersvorsorgedepot ist das geförderte Produkt, in das diese Zahlung fließt. Es ist Teil der reformierten privaten Altersvorsorge, die ebenfalls 2027 startet. Kennzeichen: zertifiziert, mit gedeckelten Kosten, gebunden bis zur Auszahlungsphase.
Ein Kinderdepot ist ein gewöhnliches Wertpapierdepot, das auf den Namen eines Kindes läuft. Es ist nicht staatlich gefördert, dafür flexibel und mit Steuervorteilen verbunden: Das Geld kann jederzeit entnommen werden, und mit Volljährigkeit verfügt das Kind frei darüber. Auch steuerlich gelten die normalen Regeln für Kapitalerträge, wobei dem Kind eigene Freibeträge zustehen.
| Frühstartrente | Altersvorsorgedepot | Kinderdepot | |
|---|---|---|---|
| Was es ist | staatliche Förderung | gefördertes Vorsorgeprodukt | freies Wertpapierdepot |
| Staatliche Zahlung | 10 € monatlich | über die Frühstartrente | keine |
| Verfügbarkeit | ab dem 65. Lebensjahr | ab Auszahlungsphase mit 65 Jahren | jederzeit |
| Verfügungsrecht ab 18 | nein | nein | ja |
| Kostenobergrenze | — | 1 % Effektivkosten | Rund 13.000 € pro Jahr steuerfrei. |
Die beiden Wege schließen sich nicht aus. Viele Familien können beides kombinieren: die Frühstartrente für den sehr langen Horizont, ein Kinderdepot für alles, was vorher ansteht.
Was dafür spricht
Die Förderung fließt ohne Gegenleistung und unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Was du bedenken solltest
Der Anspruch entsteht automatisch, sobald dein Kind sechs Jahre alt wird; vorausgesetzt, es ist ab 2020 geboren und hat seinen ersten Wohnsitz in Deutschland. Ohne eröffnetes Depot legt der Bund das Geld kollektiv über die Deutsche Bundesbank an.
Die Förderung fließt in die kollektive Anlage. Eröffnest du später ein Depot, kommt das bereits angesparte Geld als Startkapital dazu.
Nach dem aktuellen Entwurf sind Kinder ab Geburtsjahrgang 2020 anspruchsberechtigt. Frühere Jahrgänge sind nicht vorgesehen.
Das geförderte Kapital wird grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt.
Nein. Die 10 € pro Monat fließen unabhängig davon, ob du zusätzlich einzahlst.
Bis zu 6.840 € pro Jahr.
Stand: 13. August 2026. Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung Nr. 16/2026 vom 12. August 2026 sowie FAQ zur Frühstartrente. Alle Angaben beziehen sich auf den Regierungsentwurf; Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.
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