Wie kann ich Bruchstücke verkaufen?
Eine Veräußerung von Bruchstücken (Anteile < 1,0) aus Fondsanteilen ist ausschließlich über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) möglich. Hierüber können natürlich auch volle Stücke inkl. Bruchstücke gehandelt werden. Im börslichen und außerbörslichen Handel können nur ganze Stücke gehandelt werden.
Sofern Sie Bruchstücke veräußern wollen, können Sie dies bei der Ordererteilung über den Handelsplatz KAG / Emittent entsprechend angeben.
Wird eine Order für einen ETF über die KAG (Kapitalanlagegesellschaft) mittels einer Einzelorder erteilt, wird diese mit einem Preis von 5,90 Euro abgerechnet.