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Welche Frist gilt für den Erstattungsantrag?

Nach den derzeitigen BZSt-Hinweisen beträgt die Antragsfrist grundsätzlich vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kapitalerträge zugeflossen sind. Eine gegebenenfalls günstigere Frist eines Doppelbesteuerungsabkommens bleibt zu beachten. Beantragen Sie die MiKaDiv-Meldung rechtzeitig vor Ablauf der für Sie maßgeblichen Frist.

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