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Was passiert, wenn ich keine vollständige Meldung beantrage?

Soweit keine Steuerbescheinigung ausgestellt und keine vollständige Meldung auf Ihr Verlangen übermittelt wird, müssen wir grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres eine gesetzliche Auffangmeldung mit eingeschränktem Datenumfang abgeben. Diese Auffangmeldung hat keine für Ihren Erstattungsantrag nutzbare Ordnungsnummer und ersetzt Ihren Antrag auf eine vollständige Meldung nicht.

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