Was passiert, wenn erforderliche Daten fehlen?
Fehlende Angaben können die Ausstellung der Steuerbescheinigung oder die Bereitstellung einer für den Erstattungsantrag nutzbaren Ordnungsnummer verzögern. Ist keine vollständige Meldung möglich, kann die Bank zunächst zu einer gesetzlichen Auffangmeldung verpflichtet sein. Diese Meldung hat keine nutzbare Ordnungsnummer und ersetzt keine vollständige Meldung für Erstattungszwecke.