Zurück zu MiKaDiv
Was geschieht bei einer Korrektur?
Muss eine Steuerbescheinigung ergänzt oder korrigiert werden, übermitteln wir auch die erforderliche Korrektur an das BZSt. Eine Ergänzungs- oder Korrekturbescheinigung erhält eine eigene Ordnungsnummer. Verwenden Sie stets die zuletzt bereitgestellten Unterlagen.