Was bedeutet das für eine in Österreich ansässige Privatperson (Beispiel)?
Bei einer deutschen Bruttodividende von 100,00 Euro werden grundsätzlich 25,00 Euro Kapitalertragsteuer und 1,375 Euro Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 Euro, einbehalten. Für eine in Österreich ansässige, nutzungsberechtigte Privatperson begrenzt das deutsch-österreichische Doppelbesteuerungsabkommen die deutsche Steuer auf Portfoliodividenden regelmäßig auf 15,00 Euro. Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann daher eine Erstattung von bis zu 11,375 Euro beantragt werden.
Wichtig:
Das Beispiel setzt die persönliche Abkommensberechtigung und Nutzungsberechtigung voraus und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Steuerpflichten und eine mögliche Anrechnung in Österreich sind nicht Gegenstand von MiKaDiv.