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Was ändert sich an meiner Jahressteuerbescheinigung?

Sie erhalten Ihre Jahressteuerbescheinigung weiterhin wie gewohnt. Neu ist insbesondere eine eindeutige Ordnungsnummer, über die die Bescheinigung mit der elektronischen MiKaDiv-Meldung verknüpft wird. Die Ordnungsnummer ist keine zusätzliche Steuer und verändert die bescheinigten Kapitalerträge nicht.

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