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Garantiert die Ordnungsnummer eine Erstattung?
Nein. Die Nummer bestätigt nur die Zuordnung zur elektronischen Meldung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, prüft ausschließlich das BZSt anhand des geltenden deutschen Rechts, des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens und Ihrer Nachweise.