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Erhalte ich für die betroffenen Zahlungen weiterhin eine deutsche Steuerbescheinigung?

Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, ersetzt bei den von MiKaDiv erfassten Zahlungen die elektronische Meldung die bisherige Steuerbescheinigung. Andere Abrechnungen oder Unterlagen in Ihrer Postbox bleiben davon unberührt.

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