Beantragt die Bank die Erstattung für mich?
Nein, nicht allein aufgrund Ihres MiKaDiv-Antrags. Wir übermitteln die gesetzlich erforderlichen Daten und stellen Ihnen die Ordnungsnummer bereit. Den Erstattungsantrag übermitteln Sie selbst oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person an das BZSt, sofern Sie keinen gesondert angebotenen Erstattungsservice nutzen.