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Ändert MiKaDiv die Besteuerung oder die Dividendengutschrift?

Nein. MiKaDiv ist ein Meldeverfahren. Der tatsächliche Steuerabzug erfolgt weiterhin nach den geltenden Regeln. Freistellungsaufträge, Nichtveranlagungsbescheinigungen, Verlustverrechnung und anrechenbare ausländische Quellensteuer werden weiterhin berücksichtigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

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