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Ab wann gilt MiKaDiv?
Die neuen Mitteilungspflichten gelten erstmals für erfasste Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen. Praktisch betrifft MiKaDiv damit Zahlungen ab dem 1. Januar 2027.
Die neuen Mitteilungspflichten gelten erstmals für erfasste Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2026 zufließen. Praktisch betrifft MiKaDiv damit Zahlungen ab dem 1. Januar 2027.
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