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Wird der automatische Kirchensteuerabzug auch bei Ehegatten-Gemeinschaftskonten durchgeführt?

Ein Abzug der Kirchensteuer wird auch bei Ehegatten-Gemeinschaftskonten durchgeführt, sofern ein gemeinsamer Freistellungsauftrag hinterlegt ist.

Der Einbehalt der Kirchensteuer erfolgt ab dem 01.01.2015 automatisch und wird an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt.

Hier wird automatisch von einer Verteilung der Vermögenswerte im Verhältnis 50:50 ausgegangen.

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