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Ab wann gilt mein Freistellungsauftrag?
Stellen oder ändern Sie unterjährig einen Freistellungsauftrag, so gilt dieser erst ab der vollständigen technischen Verarbeitung bei uns. Dies kann systembedingt einen Werktag in Anspruch nehmen.
Bezogen auf eine komplette Jahresbetrachtung ist dies für Sie jedoch unschädlich, da spätestens zum 31.12. nochmals eine Steueroptimierung stattfindet. Hier werden gegebenenfalls noch verrechenbare Freibeträge und steuerpflichtige Kapitalerträge miteinander verrechnet und mögliche Steuererstattungen generiert.