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Wann erfolgt die Meldung?
Meldende Finanzinstitute haben den Melde- und Sorgfaltspflichten entsprechend die Informationen zu erheben und erstmals für das Steuerjahr 2016 bis zum 30. Juni 2017 dem Bundeszentralamt für Steuern und in den Folgejahren jeweils bis zum 30. Juli des jeweiligen Folgejahres zu übermitteln.