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Wieso wurde mir bei der Kapitalertragsteuer der Solidaritätszuschlag abgezogen?
Ab 2021 fällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler weg. Dies gilt jedoch nicht im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer auf Zinserträge, Dividenden und dem Verkauf von Aktien (Kursgewinne) und Fonds/ETFs. Hier gilt weiterhin der reguläre Satz von 5,5 Prozent der gezahlten Kapitalertragsteuer.