FAQs durchsuchen

Zurück zu Allgemein zu Steuern

Wie werden ausgeknockte Optionsscheine steuerlich berücksichtigt?

Wird ein nach dem 01.01.2009 erworbener Optionsschein ausgebucht, war bisher für die Verlustverrechnung entscheidend, ob der Emittent einen Restwert liefert. Eine steuerliche Verlustverrechnung erfolgte nur dann, wenn der Emittent den Optionsschein mit einem Restwert ausbuchte.

Ab dem 01.01.2025 erfolgt auch bei Totalverlusten eine steuerliche Berücksichtigung auf Bankenebene über den sonstigen Verlustverrechnungstopf.

Gut zu wissen: Auch die Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 Euro pro Kalenderjahr wird ab 01.01.2025 aufgehoben.

Der Verlusttopf Wertlosausbuchungen wird für 2024 letztmalig automatisch im Zuge der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen. Eine Korrektur der Steuerjahre 2021 – 2024 ist lediglich im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung möglich.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihre steuerliche Beratung oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Hat Ihnen dieser Eintrag weitergeholfen?

Struktur im Depot

Webinar - Struktur im Depot

Welche Rolle können Core-ETFs im Portfolio spielen?
Live-Webinar mit iShares by BlackRock
am Donnertstag, den 29.10.2026 um 18:00 Uhr.


Kostenlos anmelden

Wartungsarbeiten

Svg-wartungsarbeiten

Am Samstag, den 24.10.2026 von 07:00 Uhr bis voraussichtlich 17:00 Uhr arbeiten wir an der Verbesserung unserer Handelsplattform für Sie. Daher steht Ihnen diese nicht zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Warnung vor Cyberangriffen

Bleiben Sie wachsam!

Aktuell versuchen Betrüger verstärkt, an vertrauliche Daten zu gelangen oder Sie zu bestimmten Handlungen zu verleiten. Informieren Sie sich über weit verbreitete Betrugsmethoden mit Anlagetipps per WhatsApp und schützen Sie sich gegen Phishing und Quishing. Bleiben Sie wachsam!

Mehr erfahren