Werden die Transaktionsgebühren bei der Steuerberechnung berücksichtigt?
Die Transaktionskosten reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage der Kapitalerträge. Steuerlich anzusetzen sind die in unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit einem Veräußerungs- oder Termingeschäft stehenden Aufwendungen, wie z.B. Anschaffungsnebenkosten und Veräußerungskosten (Transaktionskosten). In der Verkaufsabrechnung, die Ihnen am Folgetag zur Verfügung gestellt wird, sind die Transaktionskosten eingerechnet.