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Wann wird die Abgeltungsteuer abgezogen?

Die Abgeltungsteuer betrifft alle Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen (z. B. Zinserträge, Erträge aus Anleihen oder Schuldverschreibungen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften etc.). Des Weiteren fällt die Steuer bei Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften (wenn der Kauf des entsprechenden Papiers nach dem 01.01.2009 stattfand) an.

Eine Besonderheit zu dieser grundsätzlichen Aussage bilden Risiko-Zertifikate.

Hierbei ist folgende Übergangsregelung zu beachten:

  • Kaufdatum vor dem 15.03.2007 und Veräußerung bzw. Fälligkeit nach Ablauf der Spekulationsfrist > unbegrenzt steuerfrei.
  • Kaufdatum zwischen dem 15.03.2007 und dem 31.12.2008 und die Veräußerung bzw. Fälligkeit erfolgt nach dem 01.07.2009 > Zufluss unterliegt der Abgeltungsteuer
  • Kaufdatum nach 01.01.2009 > Zufluss unterliegt generell der Abgeltungsteuer
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