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Wir sind eine Erbengemeinschaft. Kann ich allein eine Weisung für alle Erben durchführen lassen?
Grundsätzlich benötigen wir eine Weisung auf dem Postweg, die von allen Erben unterschrieben ist. Wenn aber die anderen Erben Ihnen eine Vollmacht erteilen, können Sie auch allein eine Weisung veranlassen. Die Vollmacht benötigen wir dann im Original und ebenfalls auf dem Postweg