FAQs durchsuchen

Zurück zu Allgemein zur Nachlassbearbeitung

Wir sind eine Erbengemeinschaft. Kann ich allein eine Weisung für alle Erben durchführen lassen?

Grundsätzlich ist das Original einer Weisung über den Postweg erforderlich. Diese muss von allen Erben unterschrieben sein. Wenn die anderen Erben Ihnen eine Vollmacht erteilen, können Sie auch allein eine Weisung veranlassen. Die Vollmacht benötigen wir dann im Original und ebenfalls auf dem Postweg.

Hat Ihnen dieser Eintrag weitergeholfen?

Freigaben direkt in der flatex next App

Freigaben direkt in der App geben

Orders bestätigen Sie ab sofort bequem in der flatex-App. Die flateXSecure-App benötigen Sie nicht mehr.

Warnung vor Cyberangriffen

Bleiben Sie wachsam!

Aktuell versuchen Betrüger verstärkt, an vertrauliche Daten zu gelangen oder Sie zu bestimmten Handlungen zu verleiten. Informieren Sie sich über weit verbreitete Betrugsmethoden mit Anlagetipps per WhatsApp und schützen Sie sich gegen Phishing und Quishing. Bleiben Sie wachsam!

Mehr erfahren