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Wir haben ein Gemeinschaftskonto. Kann ich allein über das Konto verfügen, wenn mein Lebens- oder Ehepartner verstirbt?
Solange kein weiterer Erbe Einspruch erhebt, können Sie genauso über das Konto verfügen wie bisher. Allerdings müssen Nachlasskonten schnellstmöglich geschlossen werden. Dazu können Sie gern ein Einzelkonto eröffnen und die Werte übertragen lassen