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Wer erhält Auskünfte zum Nachlassvermögen?

Auskünfte im Nachlassfall dürfen nur an berechtigte Personen auf schriftlichem Wege erteilt werden. Berechtigte Personen sind zum Beispiel Kontoverfügungsberechtigte, Bevollmächtigte über den Tod hinaus und die legitimierten Erben gemeinschaftlich.

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