Was passiert mit einem Gemeinschaftsdepot und -konto, wenn ein Mitinhaber verstirbt?
Die Fortführung eines Gemeinschaftsdepots und -kontos durch den überlebenden Mitinhaber ist leider nicht möglich.
Im Rahmen der Nachlassabwicklung besteht die Möglichkeit, selbstständig über unsere Websiete ein neues Einzeldepot und -konto in unserem Hause zu eröffnen. Nach erfolgter Eröffnung können die im Rahmen der Nachlassabwicklung zu übertragenden Werte und Guthaben auf das neu eröffnete Einzeldepot und -konto übertragen werden.
Die Depoteröffnung kann unkompliziert und eigenständig über unsere Homepage vorgenommen werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite.