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Kann ich Auskünfte über den Kontostand schon vor Zusendung des Erbscheins erhalten? Ich benötige den Kontostand, um den Erbschein zu beantragen.

Auskünfte können erst nach Legitimation der Erben erteilt werden. Die Beantragung des Erbscheines ist auch ohne den aktuellen Kontostand möglich. Dieser ist erst im Anschluss zur Berechnung der Kosten des Erbscheins erforderlich.

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