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Kann ich auch eine beglaubigte Abschrift oder eine Kopie des Erbscheins zusenden?
Wenn die Erbberechtigung nicht anders hinreichend nachgewiesen werden kann (z.B. Testament), benötigen wir in jedem Fall aus rechtlichen Gründen die Ausfertigung des Erbscheins im Original. Sie erhalten die Ausfertigung nach der Bearbeitung selbstverständlich zurück. Auch können Sie sich beim Nachlassgericht weitere Ausfertigungen des Erbscheins aushändigen lassen.