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Im Testament wurde Testamentsvollstreckung bestimmt. Ich bin Erbe, aber nicht Testamentsvollstrecker. Kann ich Ihnen eine Weisung erteilen?
Nein. Sobald Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, kann allein der Testamentsvollstrecker Weisungen erteilen. Selbstverständlich muss auch er sich zunächst mit den entsprechenden Dokumenten legitimieren.