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Es existiert ein eröffneter Erbauseinandersetzungsvertrag. Können Sie diesen als Legitimation akzeptieren?
Wir benötigen den eröffneten Erbauseinandersetzungsvertrag als amtlich beglaubigte Kopie nebst der Eröffnungsniederschrift. Gern prüfen wir, was ansonsten noch nötig ist.