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Ein Miterbe ist minderjährig und es gibt kein sorgeberechtigtes Elternteil. Was wird für die Durchführung einer Weisung zum Nachlass benötigt?

Für die Durchführung der Weisung benötigen wir eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Vormundschaftsgerichts (§1822 Nr. 1 BGB)

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