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Der Verstorbene hatte seinen festen Wohnsitz im europäischen Ausland. Wie kann ich mich als Erbe legitimieren?

Für die Legitimation als Erbe haben Sie in diesem Fall zwei Möglichkeiten:

Sie beantragen den gegenständlich beschränkten Erbschein über folgendes Amt:
Amtsgericht Berlin-Schöneberg
Grunewaldstr. 66-67
10823 Berlin

Alternativ beantragen Sie bitte das Europäische Nachlasszeugnis.

Dieses können Sie selbst oder mit Hilfe eines Notars beantragen. Zu beachten ist, dass es nur 6 Monate Gültigkeit hat. Bei Nachlassfällen mit Auslandsbezug kann es sinnvoll sein, direkt eine Verlängerung zu beantragen, da allein die Beantragung bzw. der Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung 6 Monate dauern kann.

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