Der Verstorbene hatte seinen festen Wohnsitz im europäischen Ausland. Wie kann ich mich als Erbe legitimieren?
Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder Sie beantragen den gegenständlich be-schränkten Erbschein beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Grunewaldstr. 66-67, 10823 Berlin oder Sie beantragen das Europäische Nachlasszeugnis. Dies können Sie selbst oder mit Hilfe eines Notars beantragen. Zu beachten ist, dass es nur 6 Monate Gültigkeit hat. Bei Nachlassfällen mit Auslandsbezug kann es sinnvoll sein, direkt eine Verlängerung zu beantragen, da allein die Beantragung bzw. der Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung 6 Monate dauern kann.