Können die Großeltern Geld einzahlen?
Nein. Einzahlungen durch Dritte sind nicht zulässig. Das gilt auch für Großeltern sowie für bevollmächtigte Personen. Einzahlungen dürfen ausschließlich von den gesetzlichen Vertretern erfolgen.
Nein. Einzahlungen durch Dritte sind nicht zulässig. Das gilt auch für Großeltern sowie für bevollmächtigte Personen. Einzahlungen dürfen ausschließlich von den gesetzlichen Vertretern erfolgen.
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