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Kann ich einen Freistellungsauftrag hinterlegen?
- Ja, auch für Kinder können Kapitalerträge bis zu 1.000 €/Jahr mit einem eigenen Freistellungsauftrag von der Kapitalertragssteuer befreit werden.
- Der Antrag per Formular ist durch die rechtlichen Vertreter bzw. Erziehungsberechtigten einzureichen, unter deren Vollmacht das Depot geführt wird.
- Zusätzlich benötigen wir die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes für den Freistellungsauftrag, welche im Rahmen der Depoteröffnung bereits vorliegt.