Gibt es steuerliche Besonderheiten bei dem Kinderdepot?
Ein Kinderdepot (Wertpapierdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes) hat einige steuerliche Besonderheiten:
- Das Kind ist eine eigene steuerliche Person. Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) gehören dem Kind, nicht den Eltern.
- Auch Kinder haben den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr. Dafür muss ein Freistellungsauftrag auf den Namen des Kindes gestellt werden.
- Bei Erträgen größer als 1.000 € pro Jahr können Eltern beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen.
- Einzahlungen der Eltern gelten als Schenkungen.
Steuerlicher Hinweis:
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kunden ab. flatex kann keine steuerliche Beratung übernehmen. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Auskunft an einen Steuerberater oder das Finanzamt.