Wie kann ich an einer Kapitalmaßnahme teilnehmen?
Um eine Weisung zur Teilnahme an einer Maßnahme zu erteilen, können Sie online in Ihrer WebFiliale, unter dem Menüpunkt „Handel“ und dann den Untermenüpunkt „Kapitalmaßnahmen“ nutzen.
Auf der nachfolgenden Seite sind die entsprechenden Eingaben zu tätigen.
Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der Online-Weisung die Anzahl der zu verwendenden Bezugsrechte eingetragen werden muss und nicht die Anzahl der neuen Aktien.
Alternativ kann natürlich auch das Weisungsschreiben aus dem Dokumentenarchiv befüllt und unterschrieben als Scan per Mail, per Fax (02156 49 20 31 9) oder per Post eingereicht werden.
Ist die Weisung online möglich und es wird dennoch eine schriftliche Weisung erteilt, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass in diesem Falle eine Gebühr in Höhe von 15,90 EUR erhoben wird.
Diese Gebühr für die schriftliche Weisung entfällt, wenn die Weisung online nicht vorgegeben ist.