Wie erteile ich online eine Weisung?
Um eine Weisung zur Teilnahme an einer Maßnahme zu erteilen, kann unter dem Menüpunkt „Handel“ weiter der Punkt „Kapitalmaßnahmen“ genutzt werden.
Hierbei ist zu beachten, dass im Rahmen der Online-Weisung die Anzahl der zu verwendenden Bezugsrechte eingetragen werden muss und nicht die Anzahl der neuen Aktien.
Beispiel:
135 Aktien, ein Trennverhältnis von 1 : 1 und ein Bezugsverhältnis von 4 : 1.
Sie erhalten für 135 „alte“ Aktien im Trennverhältnis 1 : 1 1 35 Bezugsrechte.
135 : 4 = 33,75 neue Aktien > der Erhalt von Bruchteilen von Aktien ist jedoch nicht möglich, weshalb an dieser Stelle abzurunden ist.
33 neue Aktien x 4 = 132 zu verwendende Bezugsrechte
Erfassen Sie eine Weisung zur Verwendung von 132 Bezugsrechten, so erhalten Sie bei Umsetzung der Kapitalmaßnahme 33 neue Aktien.
Sollte im Rahmen der Weisung ein Überbezugswunsch im Rahmen der Maßnahme möglich sein, so wäre an dieser Stelle die konkrete Anzahl der neuen Aktien einzutragen.