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Was ist ein Freistellungsauftrag?
Auf Grund des Freistellungsauftrages können Sie Erträge aus Ihrem Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden etc.) in der von Ihnen festgelegten Höhe erzielen, für dann keine Abgeltungssteuer abgezogen wird. Der Freistellungsauftrag beinhaltet Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag und liegt bei maximal 801,- EUR für Unverheiratete bzw. 1.602,- EUR für Ehepartner.
Sie können den gesamten Freistellungsbetrag bei einer Bank geltend machen oder aber auf mehrere Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherungen aufteilen.
Einen Freistellungsauftrag dürfen nur Steuerinländer stellen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.





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