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Wann fallen Leihekosten an?
Leihekosten können grundsätzlich nur bei Short Positionen anfallen.
Bei CFDs fallen in der Regel Leihekosten nicht an, da diese implizit in den Refinanzierungskosten enthalten sind. Nur in Ausnahmefällen, bei Hot-Stocks, wenn der Leihesatz deutlich über 1% steigt, kann die Cefdex separat Leihekosten in Rechnung stellen.
Die Höhe der Leihekosten richtet sich hierbei nach dem Volumen und der Haltedauer der Short-Position. Es gibt hierfür keine feste Regel und erfolgt bei der Cefdex nach billigem Ermessen.
Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen wir Ihnen hier jederzeit gerne zur Verfügung.





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